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Kauartikel und Snacks für Hunde: richtig einordnen und füttern

Von Futterprüfer · · Zuletzt aktualisiert: 09. Oktober 2026

Verschiedene Kauartikel und Hundekekse in Knochenform auf weißem Hintergrund

Kauartikel, Leckerlis und Ergänzungsfutter sind kein Alleinfutter. Wir erklären, wann ein Kauartikel als Einzelfuttermittel gilt, welche Angaben auf der Packung stehen müssen, warum die Fütterungsempfehlung bei Ergänzungsfutter zählt, wie viele Kalorien Kauartikel liefern und was Angaben zu Zähnen und Gelenken rechtlich dürfen.

Kauartikel für Hunde, Snacks und Ergänzungsfutter sind kein Alleinfutter: Auf dem Etikett steht „Ergänzungsfuttermittel“ oder, bei Kauartikeln aus nur einer Zutat, „Einzelfuttermittel“. Wie viel Ihr Hund davon bekommen kann, richtet sich nach der Fütterungsempfehlung des Herstellers und nach den Kalorien, die Sie von der Hauptmahlzeit abziehen. Werbeaussagen zu Zähnen oder Gelenken sind dabei keine Wirkungsgarantie.

Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Kauartikel, Snacks und Ergänzungsfutter für Hunde richtig einordnen, welche Angaben auf der Packung stehen müssen, wie Sie die Menge planen und was Angaben wie „für die Zahnpflege“ rechtlich bedeuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Alleinfutter: Ein Ergänzungsfuttermittel reicht laut Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nur zusammen mit anderen Futtermitteln für die tägliche Ration aus.
  • Kauartikel aus einer Zutat: Getrocknete Kauartikel aus nur einem Erzeugnis werden laut FEDIAF-Kodex als Einzelfuttermittel gekennzeichnet, alle anderen als Ergänzungsfuttermittel.
  • Menge nach Etikett: Ergänzungsfutter darf Zusatzstoffe bis zum Hundertfachen des Höchstgehalts für Alleinfutter enthalten. Wird dieser Höchstgehalt überschritten, muss eine Höchstmenge auf der Packung stehen.
  • Kalorien mitrechnen: Ein getrocknetes Schweineohr von 56 g hat laut WSAVA rund 242 kcal.
  • Werbeaussagen: „Unterstützt die Zahnpflege“ kann zulässig sein, wenn sie belegt ist. Aussagen über Krankheiten wie Parodontitis oder Arthrose sind bei normalen Futtermitteln nicht erlaubt. Ausnahme: Diätfuttermittel dürfen die in der VO (EU) 2020/354 festgelegten Zweckbestimmungen nennen.

Welche Produkte gehören dazu?

Im Handel stehen Kauartikel, Snacks und Ergänzungsfutter oft nebeneinander. Rechtlich unterscheiden sie sich vor allem durch die Futtermittelart, die auf jeder Packung stehen muss (Art. 15 Buchstabe a VO (EG) Nr. 767/2009). Die Tabelle zeigt die typische Einordnung; maßgeblich ist immer die Angabe auf dem Etikett.

ProduktartTypische FuttermittelartWorauf Sie achten sollten
Getrockneter Kauartikel aus einer Zutat, z. B. RinderohrEinzelfuttermittelKonkrete Bezeichnung der Zutat, Kalorien, Größe
Kaustangen und Kausnacks aus mehreren ZutatenErgänzungsfuttermittelZusammensetzung, Fütterungsempfehlung, Stückzahl pro Tag
Leckerlis und TrainingssnacksErgänzungsfuttermittelKalorien je Stück, Tagesmenge
Pulver, Tabletten oder Öle mit ZusätzenErgänzungsfuttermittelZusatzstoffe mit Menge, Höchstmenge pro Tag
MineralfutterErgänzungsfuttermittel mit mindestens 40 % RohascheCalcium, Natrium, Phosphor, Abstimmung auf die Ration

Die Grundbegriffe Alleinfutter, Ergänzungsfutter und Einzelfuttermittel erklären wir ausführlich im Beitrag Alleinfuttermittel und Ergänzungsfuttermittel. Hier geht es um die Praxis mit Snacks und Kauartikeln.

Kauartikel: Einzelfuttermittel oder Ergänzungsfutter?

Der FEDIAF-Kodex für gute Kennzeichnungspraxis, die Branchenleitlinie der europäischen Heimtiernahrungs-Industrie, behandelt Kauartikel in einem eigenen Abschnitt. Wegen ihrer Herkunft und weil sie gefressen werden, sind sie entweder als Ergänzungsfuttermittel oder, wenn sie aus nur einem Erzeugnis bestehen, als Einzelfuttermittel zu kennzeichnen. Bei Einzelfuttermitteln muss die Zutat mit ihrem konkreten Namen genannt werden. Der Kodex nennt Beispiele wie „Schweineohren“ oder „getrocknete Schweinehaut“.

Für Einzelfuttermittel aus Erzeugnissen von Landtieren schreibt die Verordnung zusätzliche Angaben vor: Rohprotein, wenn es mehr als 10 % sind, Rohfett ab mehr als 5 % und die Feuchtigkeit ab mehr als 8 % (Art. 16 Abs. 1 b in Verbindung mit Anhang V Nr. 15). Bei Ergänzungsfuttermitteln stehen dagegen wie beim Alleinfutter eine Zusammensetzung und die vier Werte Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Rohasche auf der Packung (Anhang VII Kapitel II).

Laut Kodex werden Kauartikel aus unterschiedlichen Gründen gegeben: zur Beschäftigung, für eine mechanische Wirkung beim Kauen oder um bestimmte Stoffe zu liefern. Die Fütterungshinweise sollen auf diesen Zweck abgestimmt sein.

Wie viel? Die Fütterungsempfehlung ist der Maßstab

Jedes Ergänzungsfuttermittel braucht Hinweise für die ordnungsgemäße Verwendung unter Angabe des Zwecks (Art. 17 Abs. 1 b). Das ist mehr als eine Formalie: Ergänzungsfuttermittel dürfen bis zum Hundertfachen des Höchstgehalts an Zusatzstoffen enthalten, der für Alleinfuttermittel festgelegt ist (Art. 8 Abs. 1). Liegt ein Produkt über dem Höchstgehalt für Alleinfutter, muss das Etikett eine Höchstmenge nennen, etwa in Gramm je Tier und Tag oder als Prozentanteil der täglichen Ration (Anhang II Nr. 4). So soll der Höchstgehalt in der gesamten Tagesration eingehalten werden.

Für Sie heißt das: Halten Sie sich bei Pulvern, Tabletten und Pasten an die angegebene Tagesmenge und kombinieren Sie mehrere Ergänzungsfutter nicht ohne Rücksprache. Enthalten zwei Produkte dieselben Zusatzstoffe, addieren sich die Mengen. Fragen Sie bei Unsicherheit Ihre Tierarztpraxis, welche Kombination zur Ration Ihres Hundes passt.

Übrigens: Im FEDIAF-Kodex stehen „Dosis“ und „Dosierung“ auf der Liste der Wörter, die Futtermittel meiden sollten, weil sie mit Arzneimitteln verbunden werden. Auf seriösen Packungen lesen Sie deshalb eher „Fütterungsempfehlung“ oder „Tagesmenge“.

Kalorien: Warum Kauartikel zählen

Viele Kauartikel liefern mehr Energie, als man ihnen ansieht. Der Weltverband der Kleintierärzte WSAVA nennt in seinem Merkblatt zu Leckerlis unter anderem diese Werte:

Kauartikel laut WSAVAMengeKalorien
Pansen-Stick (Tripe stick)28 g217 kcal
Getrocknetes Schweineohr56 g242 kcal
Kauknochen aus Rohhaut (meist Rinderhaut)190 g700 kcal

Die WSAVA weist darauf hin, dass für manche Hunde schon eines dieser Produkte in der genannten Menge das empfohlene Tagesbudget für Leckerlis überschreiten kann. Steht der Energiegehalt nicht auf der Packung, rät sie, beim Hersteller nachzufragen. Wie Sie das Tagesbudget für Ihren Hund berechnen und von der Hauptmahlzeit abziehen, zeigt unser Beitrag Wie viele Leckerlis am Tag?

Sicher kauen: Größe, Aufsicht und Hygiene

Die WSAVA empfiehlt, Hunde bei Kauartikeln, Leckerlis und Spielzeug zu beaufsichtigen und nur Produkte in passender Größe und Form zu geben, um die Erstickungsgefahr zu verringern. Knochen, gekocht wie roh, können laut WSAVA sehr gefährlich sein. Sehr harte Kauartikel wie Geweihe und Hufe sowie Produkte mit scharfen Kanten sollten Hunde nicht bekommen.

Auch die Hygiene spielt eine Rolle. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) werden in Kauspielzeugen tierischer Herkunft, etwa getrockneten Schweineohren, immer wieder Salmonellen nachgewiesen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtete, dass im Jahr 2020 etwa 10 % der deutschen Meldungen zu Salmonellen im Futtermittelsektor im Europäischen Schnellwarnsystem Hundekauartikel betrafen. Laut BVL kann auch der Kontakt mit Kauartikeln ein Infektionsrisiko für Hundehalter darstellen; eine Salmonellen-Infektion ist besonders für Kinder und ältere Menschen gefährlich. Das BVL rät beim Umgang mit Futtermitteln, die Hände gründlich zu waschen und benutzte Flächen und Geräte sorgfältig zu reinigen.

Was Zahnpflege-Angaben dürfen

Für Futtermittel gibt es keine Liste zugelassener Gesundheitsangaben wie bei Lebensmitteln für Menschen. Stattdessen gilt: Angaben müssen objektiv, nachprüfbar und verständlich sein, und der Hersteller muss sie auf Anfrage wissenschaftlich begründen können (Art. 13 Abs. 1). Angaben zur Unterstützung physiologischer Bedürfnisse sind zulässig, solange sie keine Krankheitsaussage enthalten (Art. 13 Abs. 2). Verboten ist die Behauptung, ein Futtermittel könne eine Krankheit verhindern, behandeln oder heilen (Art. 13 Abs. 3 a).

Der FEDIAF-Kodex nennt „hilft, der Bildung von Zahnstein vorzubeugen“ ausdrücklich als Beispiel für eine Formulierung ohne Krankheitsbezug. Nach unserer Einschätzung braucht aber auch eine solche Angabe einen Beleg für das konkrete Produkt. Aussagen, die eine Krankheit nennen, etwa „beugt Parodontitis vor“, sind bei normalen Futtermitteln aus unserer Sicht nicht vorgesehen.

Manche Packungen tragen ein Siegel des Veterinary Oral Health Council (VOHC). Das ist ein US-amerikanisches Gremium, das eingereichte Studien zu Produkten prüft, die Plaque oder Zahnstein reduzieren sollen. Es vergibt sein Siegel in den Kategorien „Helps Control Plaque“ und „Helps Control Tartar“ und verlangt dafür zwei getrennte Studien mit jeweils anderen Tieren. Eine Zulassung nach EU-Recht ist das nicht. Ob die Zähne Ihres Hundes behandelt werden müssen, beurteilt die Tierarztpraxis.

Was Gelenk-Angaben dürfen

Bei Gelenk-Ergänzungsfuttern verläuft die Grenze ähnlich. Eine Angabe wie „unterstützt gesunde Gelenke“ zielt auf den Erhalt eines gesunden Zustands und kann mit Beleg zulässig sein. Aussagen über Gelenkschmerzen, Lahmheit oder eine entzündungshemmende Wirkung hat das Oberlandesgericht Schleswig als krankheitsbezogen eingestuft (Urteil vom 03.08.2023, Az. 6 U 64/22). Allgemeinere Angaben wie „bei Gelenkproblemen“ oder „Gelenksteifigkeit“ sah es zwar nicht als Krankheitsaussage, verlangte aber einen wissenschaftlichen Nachweis für genau die Wirkstoffkombination des Produkts. Eine Werbung mit Arthrose als Krankheit ist bei normalen Futtermitteln nach Art. 13 Abs. 3 VO (EG) Nr. 767/2009 nicht vorgesehen. Ausnahme: Diätfuttermittel dürfen die in der VO (EU) 2020/354 festgelegten Zweckbestimmungen nennen, etwa „Unterstützung des Gelenkstoffwechsels bei Osteoarthritis“, mit Pflichtangaben und Tierarzthinweis. Was Gelenk-Produkte versprechen dürfen und wann Sie mit Ihrem Hund in die Tierarztpraxis sollten, erklärt unser Beitrag Gelenkschmerzen beim Hund: Was Gelenk-Produkte dürfen.

So ordnen wir Ergänzungsfutter in Tests ein

Wir bewerten Ergänzungsfuttermittel nach denselben sechs Kriterien wie Alleinfutter, aber getrennt von ihnen. Im Kriterium „Bedarfsdeckung“ prüfen wir, ob ein Produkt korrekt als Ergänzung gekennzeichnet ist und eine plausible Fütterungsempfehlung hat. Punkte kostet zum Beispiel ein Ergänzungsfutter, das wie ein Alleinfutter beworben wird. Werbeaussagen ordnen wir im Werbeaussagen-Check ein. Ob ein Produkt die beworbene Wirkung tatsächlich hat, können wir ohne eigene Studien nicht prüfen. Details stehen in unserer Methodik.

Getestete Produkte in dieser Kategorie

Unsere Tests von Snacks, Kauartikeln und Ergänzungsfutter für Hunde finden Sie in der Kategorie Ergänzungsfuttermittel für Hunde.

Checkliste: Snacks und Kauartikel richtig einordnen

  • ☐ Futtermittelart gefunden: Einzel- oder Ergänzungsfuttermittel
  • ☐ Fütterungsempfehlung und gegebenenfalls Höchstmenge pro Tag gelesen
  • ☐ Kalorien je Stück notiert oder beim Hersteller erfragt
  • ☐ Kauartikel in passender Größe gewählt, Hund beim Kauen beaufsichtigt
  • ☐ Nach dem Anfassen getrockneter Kauartikel Hände gewaschen
  • ☐ Mehrere Ergänzungsfutter nicht ohne Rücksprache kombiniert
  • ☐ Bei Zahn- oder Gelenkbeschwerden die Tierarztpraxis gefragt

Häufige Fragen

Wie oft darf ein Hund einen Kauartikel bekommen?

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Richten Sie sich nach der Fütterungsempfehlung und rechnen Sie die Kalorien in die Tagesration ein. Bei sehr energiereichen Kauartikeln kann schon ein Stück das Leckerli-Budget eines kleinen Hundes ausschöpfen.

Sind Kauartikel ein Ersatz für Zähneputzen?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Ob ein bestimmtes Produkt Plaque oder Zahnstein beeinflusst, hängt von Belegen für genau dieses Produkt ab. Fragen Sie Ihre Tierarztpraxis, welche Zahnpflege für Ihren Hund passt.

Muss auf Hundesnacks der Kaloriengehalt stehen?

Nein. Die Angabe ist freiwillig. Sie können sie über die kostenfreie Telefonnummer oder das andere Kommunikationsmittel erfragen, das auf jedem Heimtierfutter stehen muss (Art. 19).

Was bedeutet „Einzelfuttermittel“ auf einem Kauartikel?

Das Produkt besteht aus nur einem Erzeugnis, etwa einem getrockneten Rinderohr. Es ist weder Allein- noch Ergänzungsfutter im Sinne eines Mischfuttermittels und deckt nicht den Tagesbedarf.

Fazit

Kauartikel, Snacks und Ergänzungsfutter ergänzen die Ration, sie ersetzen sie nicht. Lesen Sie die Futtermittelart und die Fütterungsempfehlung, rechnen Sie die Kalorien ein und wählen Sie Kauartikel in passender Größe. Angaben zu Zähnen oder Gelenken beschreiben bestenfalls eine Unterstützung gesunder Funktionen. Bei Beschwerden ist die Tierarztpraxis die richtige Adresse.

Titelbild: deborahmiller56 / Pixabay

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, konsolidierte Fassung vom 26.12.2018 (Art. 3, 8, 13, 15, 16, 17, 19, Anhänge II, V und VII): eur-lex.europa.eu
  • FEDIAF: Code of Good Labelling Practice for Pet Food (Oktober 2019), Abschnitte 3.2.1.3, 3.2.1.18 und 5.2.5.4: europeanpetfood.org
  • World Small Animal Veterinary Association (WSAVA): Feeding treats to your dog (11/2025): wsava.org
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zum Schutz vor Infektionen mit Salmonellen: bfr.bund.de
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Salmonellengefahr für Hundebesitzer, Pressemitteilung vom 18.02.2022: bvl.bund.de
  • Veterinary Oral Health Council (VOHC): Protocols & Submissions: vohc.org
  • Verordnung (EU) 2020/354 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke, konsolidierte Fassung vom 22.04.2025 (Anhang Teil B, Nr. 27): eur-lex.europa.eu
  • OLG Schleswig, Urteil vom 03.08.2023, 6 U 64/22: openlegaldata.io

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Information und keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine tierärztliche Beratung.

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