Zusatzstoffe im Hundefutter: Was wirklich hinter Tocopherol, E 330 und 3b606 steckt
Von Beytullah Coscun · · Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026

Tocopherol, Citronensäure, 3b606: Wie Zusatzstoffe im Hundefutter hergestellt werden, was sie im Futter und im Hund tun und wie Sie das Etikett lesen.
Auf dem Sack steht „ohne künstliche Konservierungsstoffe“, auf der Rückseite steht „Antioxidationsmittel: Tocopherolhaltige Extrakte natürlichen Ursprungs“. Beides kann gleichzeitig stimmen. Zusatzstoffe im Hundefutter sind in der EU einzeln zugelassen, in fünf Kategorien eingeteilt und haben jeweils eine Kennnummer – aber längst nicht jeder muss mit Namen und Menge aufs Etikett. Dieser Ratgeber erklärt jeden gängigen Zusatzstoff: wie er hergestellt wird, was er im Futter tut, was er im Hund tut, und wo er sich in der Deklaration versteckt.
Das Wichtigste in Kürze - Futtermittelzusatzstoffe brauchen eine EU-Zulassung nach VO (EG) 1831/2003. Grundlage ist fast immer ein Gutachten des EFSA-Gremiums FEEDAP.
- Es gibt fünf Kategorien: technologisch, sensorisch, ernährungsphysiologisch, zootechnisch sowie Kokzidiostatika/Histomonostatika.
- Bei Heimtierfutter genügt für Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Aromastoffe und Farbstoffe die bloße Funktionsgruppe. Die Einzelheiten muss der Verantwortliche auf Anfrage nennen.
- Ethoxyquin ist als Futtermittelzusatzstoff in der EU seit 2022 nicht mehr zugelassen (DVO (EU) 2022/1375).
- „Ohne Konservierungsstoffe“ heißt: keine zugesetzten Zusatzstoffe dieser Funktionsgruppe im Endprodukt. Über Antioxidationsmittel oder Rohstoffe sagt der Satz nichts.

Inhalt
- Was ist ein Zusatzstoff – und was nicht?
- Die fünf Kategorien
- Technologische Zusatzstoffe: Tocopherole, Rosmarinextrakt, BHA und BHT, Ethoxyquin, Citronensäure, Sorbinsäure und Kaliumsorbat, Guarkernmehl, Carrageen, Alginate, Klinoptilolith
- Sensorische Zusatzstoffe: Farbstoffe, Aromastoffe
- Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe: Vitamin A, Vitamin D3, Vitamin E, Spurenelemente, Taurin, L-Carnitin, L-Tryptophan
- Zootechnische Zusatzstoffe: Enterococcus lactis (früher E. faecium), Enzyme
- Kokzidiostatika
- So lesen Sie das Etikett
- Versteckspiel auf dem Etikett - Haltbarkeit · Nachfragen · Irrtümer · Herstellungswege · Checkliste · Rechtsrahmen
- FAQ
- Bildnachweise
- Quellen
Was ist ein Zusatzstoff – und was nicht?
Ein Futtermittelzusatzstoff ist nach Art. 2 VO (EG) 1831/2003 ein Stoff, der dem Futter absichtlich zugesetzt wird, um eine bestimmte Funktion zu erfüllen – etwa die Haltbarkeit, den Nährstoffbedarf oder die Verdaulichkeit betreffend [1]. Das Huhn im Futter ist also kein Zusatzstoff. Das Vitamin D3 aus der Vormischung schon. Entscheidend ist nicht, ob etwas „natürlich“ oder „künstlich“ ist, sondern ob es zugelassen ist: Ohne Eintrag im EU-Register darf kein Zusatzstoff in Verkehr gebracht werden (Art. 3 VO 1831/2003) [1]. Auch der Rosmarin aus dem Bioladen wird zum Zusatzstoff, sobald er als Antioxidans dient.
Die Zulassung ist befristet, meist auf zehn Jahre, und an Tierart, Höchstgehalt und Reinheitsanforderungen gebunden [1]. Vorher prüft das FEEDAP-Gremium der EFSA Sicherheit für Tier, Anwender und Umwelt sowie die Wirksamkeit [1]. Ein Freibrief ist das nicht. Aber es ist mehr Prüfung, als die meisten Werbeversprechen je erfahren.
Die fünf Kategorien: Ordnung im Zutatenzoo
Anhang I der VO 1831/2003 sortiert alle Zusatzstoffe in fünf Kategorien mit Funktionsgruppen [1]. Die Kennnummer verrät die Schublade: Die erste Ziffer steht für die Kategorie, der Buchstabe für die Funktionsgruppe. „1b392“ heißt also: technologisch (1), Antioxidationsmittel (b), Rosmarinextrakt (392) [3]. Wer das einmal verstanden hat, liest Etiketten wie ein Zollbeamter.
| Kategorie | Kennziffer | Typische Funktionsgruppen | Beispiel im Hundefutter |
|---|---|---|---|
| Technologische Zusatzstoffe | 1 | a Konservierungsmittel, b Antioxidationsmittel, c Emulgatoren, d Stabilisatoren, e Verdickungsmittel, f Geliermittel, g Bindemittel, i Trennmittel, j Säureregulatoren | Tocopherole (1b306), Citronensäure (1a330), Klinoptilolith (1g568) |
| Sensorische Zusatzstoffe | 2 | a Farbstoffe, b Aromastoffe | Aromen, Farbstoffe |
| Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe | 3 | a Vitamine, b Spurenelemente, c Aminosäuren | Vitamin D3 (3a671), Taurin (3a370) |
| Zootechnische Zusatzstoffe | 4 | a Verdaulichkeitsförderer, b Darmflorastabilisatoren, d sonstige | Enterococcus lactis NCIMB 10415 (4b1705ii; Katze: b Darmflorastabilisatoren, Hund: d sonstige) |
| Kokzidiostatika und Histomonostatika | 5 | – | im Hundefutter praktisch nicht relevant |
Quelle: Anhang I VO (EG) 1831/2003 [1]; Kennnummern aus BVL-Zusammenstellungen und Zulassungsverordnungen [3][6][7][13].
Technologische Zusatzstoffe: Die Haushälter im Napf
Technologische Zusatzstoffe tun dem Futter etwas, nicht dem Hund. Sie verhindern, dass Fett ranzig wird, dass Schimmel wächst, dass Pastete zu Suppe zerfällt. Trockenfutter enthält rund zehn Prozent Wasser und oft reichlich Fett. Fett ist der Schwachpunkt: Mit Luftsauerstoff entstehen Peroxide und schließlich der typische ranzige Geruch. Die Lösung heißt Antioxidationsmittel. Die Frage ist nur, welches.


Tocopherole (1b306(i), 1b306(ii), 1b307)
Kennnummer: 1b306(i) „Tocopherolhaltige Extrakte aus pflanzlichen Ölen“, 1b306(ii) „Stark tocopherolhaltige Extrakte aus pflanzlichen Ölen (mit hohem Delta-Tocopherol-Anteil)“, 1b307 „Alpha-Tocopherol“; zugelassen für alle Tierarten ohne Höchstgehalt (DVO (EU) 2015/1152) [3].
Herstellung: Laut Zulassung werden die Extrakte „durch Extraktion aus Pflanzenölen“ gewonnen; 1b306(i) muss mindestens 30 % Tocopherole enthalten, 1b306(ii) mindestens 80 %, davon mindestens 70 % Delta-Tocopherol [3][16]. Alpha-Tocopherol (1b307) ist dagegen „all-rac“-Alpha-Tocopherol, also das synthetische Gemisch der Stereoisomere [3][15]. Das Wort „natürlich“ steht also nur bei einem Teil der Familie zu Recht.
Im Futter: Tocopherole fangen Radikale ab und unterbrechen so die Kettenreaktion der Fettoxidation [54]. Sie verbrauchen sich dabei. Ein Futter, das lange im offenen Sack steht, verliert diesen Schutz nach und nach. Laut FEDIAF-Kodex (IVH-Fassung Okt. 2018) nehmen Antioxidantien, ebenso wie Vitamine, während Verarbeitung und Haltbarkeitsdauer ab – der deklarierte Wert und ein späterer Analysewert müssen deshalb nicht übereinstimmen [9]. In der BVL-Liste stehen in derselben Funktionsgruppe weitere Partner, etwa Ascorbylpalmitat (1b304) [3].
Im Hund: Tocopherole sind Vitamin-E-Verbindungen. Als Antioxidationsmittel zugesetzt, liegen sie meist in Mengen vor, die im Bereich der üblichen Vitamin-E-Versorgung bleiben. Die EFSA hielt die Extrakte und all-rac-Alpha-Tocopherol 2012 für alle Tierarten, Verbraucher und Umwelt für sicher; ein zusätzlicher Wirksamkeitsnachweis sei nicht nötig, weil sie im Lebensmittel dieselbe Funktion erfüllen [15]. 2026 hat die EFSA die Stoffe für die Verlängerung der Zulassung erneut bewertet [16]. Als Vitaminzusatz im Sinne der Nährstoffversorgung ist allerdings ein eigener Eintrag zuständig, nämlich 3a700 (siehe Vitamin E).
Rechtsstatus: DVO (EU) 2015/1152; ursprüngliche Geltungsdauer bis 04.08.2025, laut BVL-Liste mit Vermerk zur Verlängerung [3]; EFSA FEEDAP 2012 [15] und Erneuerungsbewertung 2026 [16].
So versteckt er sich in der Deklaration
- Sammelbegriff: Bei Heimtierfutter genügt „Antioxidationsmittel“ ohne Namen (Anhang VII Kap. I Nr. 5 VO 767/2009) [9][11]. Ohne Höchstgehalt – wie bei den Tocopherol-Extrakten [3] – ist die Angabe sogar ganz freiwillig [2].
- Alternative Namen: „natürliche Antioxidantien“, „Tocopherolhaltige Extrakte natürlichen Ursprungs“, „Vitamin E“ – Letzteres kann sowohl das Antioxidans als auch den Vitaminzusatz 3a700 meinen.
- Über Rohstoffe: Antioxidantien können schon im zugekauften Fett oder Fischöl stecken. Die Rubrik „Zusatzstoffe“ listet nach Art. 17 i. V. m. Anhang VII die dem Futter zugesetzten Zusatzstoffe [2]. Wer aber „ohne Zusatz von …“ wirbt, darf den Stoff laut FEDIAF-Kodex auch nicht „indirekt über Einzelfuttermittel oder Zusatzstoffe“ eingebracht haben [9].

Rosmarinextrakt (1b392)
Kennnummer: 1b392, Kategorie technologisch, Funktionsgruppe Antioxidationsmittel; zugelassen nur für Katzen und Hunde durch DVO (EU) 2024/1068, gültig bis 5. Mai 2034 [6].
Herstellung: Getrocknete Rosmarinblätter werden mit Aceton oder Ethanol extrahiert. Die Zubereitung enthält 9 bis 12 % Carnosolsäure, Lösungsmittelreste dürfen höchstens 250 mg/kg betragen, Kampfer höchstens 150 mg/kg [6]. Ein Kräutertee ist das nicht. Es ist ein lösungsmittelgewonnenes Konzentrat mit genormtem Wirkstoffgehalt.
Im Futter: Carnosolsäure und Carnosol sind phenolische Diterpene, die wie Tocopherole Radikale abfangen. Laut EFSA wird der Extrakt dem Futter über Fette, Fischöle oder Proteinmehle zugegeben [17]. Darum taucht er oft im Kleingedruckten des Rohstoffs auf, nicht im Rezept.
Im Hund: Die EFSA hält bis 300 mg Extrakt pro kg Alleinfutter (88 % Trockenmasse) für Hunde sicher, für Katzen nur bis 50 mg/kg [17]. Daraus wurden Höchstgehalte von 34 mg Carnosolsäure/kg (Hund) und 5 mg/kg (Katze) [6]. Interessant: Der Hund verträgt nach diesem Gutachten fast siebenmal so viel wie die Katze. „Natürlich“ heißt also nicht „unbegrenzt“. Für Anwender ist der Extrakt haut- und augenreizend [6].
Rechtsstatus: DVO (EU) 2024/1068 [6]; EFSA Journal 2022;20(1):6978 [17].

So versteckt er sich in der Deklaration
- Sammelbegriff: „Antioxidationsmittel“ genügt [2][9]. Rosmarinextrakt hat zwar einen Höchstgehalt und wäre deshalb nach Anhang VII Kap. I Nr. 1 grundsätzlich kennzeichnungspflichtig. Genau für diesen Fall gilt aber die Ausnahme in Anhang VII Kap. I Nr. 5: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Aromastoffe und Farbstoffe mit Höchstgehalt dürfen nur mit der Funktionsgruppe angegeben werden; Name, Menge und Kennnummer gibt es dann auf Verlangen des Käufers [9].
- Alternative Namen: „Rosmarin“, „Rosmarinextrakt“, „natürliches Antioxidans aus Rosmarin“ – steht „Rosmarin“ unter den Zutaten, kann es sich auch um das getrocknete Kraut als Einzelfuttermittel handeln.
- Werbung: „natürlich konserviert mit Rosmarin“ ist rechtlich ein Hinweis auf einen zugelassenen Zusatzstoff – und schließt „ohne Konservierungsstoffe“ im Wortsinn nicht aus, weil Rosmarinextrakt zur Gruppe Antioxidationsmittel zählt.
BHA und BHT (1b320, E 321)
Kennnummer: Butylhydroxyanisol (BHA) 1b320, zugelassen für alle Tierarten mit Höchstgehalt 150 mg/kg Alleinfutter (DVO (EU) 2020/1399; für Katzen gesondert DVO (EU) 2022/654) [3][12]. Butylhydroxytoluol (BHT), E 321, ist im EU-Register als „bestehendes Erzeugnis“ gelistet; vorgesehen ist ein Höchstgehalt von 150 mg/kg, beim Hund allein oder zusammen mit BHA [18].
Herstellung: Beide sind chemisch synthetisierte Phenolverbindungen; in der Natur kommen sie in nennenswertem Umfang nicht vor [18]. Die genauen Synthesewege sind Sache der Antragsunterlagen – entscheidend für das Futter sind die Reinheitsanforderungen der Zulassung [3].
Im Futter: BHA darf zusammen mit BHT höchstens 150 mg Mischung/kg erreichen [3].
Im Hund: Die EFSA konnte 2022 für BHT die Sicherheit nur für Masthühner und Ferkel bestätigen; für alle anderen Zieltiere, also auch den Hund, fehlten Daten [18]. Das heißt nicht „schädlich“. Es heißt: nicht belegt. Für BHA bestätigte die Zulassung von 2020 einen Höchstgehalt von 150 mg/kg für alle Tierarten [3].
Rechtsstatus: BHA zugelassen (DVO 2020/1399, 2022/654) [3]; BHT im Neubewertungsverfahren, EFSA Journal 2022;20(5):7287 [18].
So versteckt er sich in der Deklaration
- Sammelbegriff: „Antioxidationsmittel“ [2][9].
- Kennnummer statt Name: „E 320“, „E 321“ oder „1b320“.
- Werbung: „ohne künstliche Konservierungsstoffe“ kann formal auch auf ein Futter mit BHA zutreffen, weil BHA kein Konservierungsmittel, sondern ein Antioxidationsmittel ist [1]. Ob das irreführend im Sinne von Art. 11 VO 767/2009 ist, entscheidet der Gesamteindruck [2].
Ethoxyquin (früher E 324) – nicht mehr zugelassen
Kennnummer: früher E 324. Die Zulassung wurde 2017 ausgesetzt (DVO (EU) 2017/962) und 2022 endgültig verweigert (DVO (EU) 2022/1375) [19][20].
Herstellung: Synthetisch, ein Chinolinderivat (6-Ethoxy-1,2-dihydro-2,2,4-trimethylchinolin) [21]. Bis 2009 war Ethoxyquin auch als Pflanzenschutzmittel zugelassen [21].
Im Futter: Ein sehr wirksames Antioxidans, besonders für Fischmehl, das sich ohne Stabilisierung beim Transport erhitzen kann.
Im Hund: Die EFSA hatte 2015 für Hunde 11 mg/kg Alleinfutter als potenziell sicher eingestuft, konnte aber das Risiko der Verunreinigung p-Phenetidin, einer möglicherweise mutagenen Substanz, nicht ausräumen [21]. Daraufhin wurde die Zulassung verweigert [20].
Rechtsstatus: in der EU nicht zugelassen [20].
So versteckt er sich in der Deklaration
- Heute: Ein in der EU hergestelltes Futter darf kein Ethoxyquin als Zusatzstoff enthalten [20]. Die Aussetzung von 2017 sah allgemeine Abverkaufsfristen bis 28.12.2017 (Futtermittel) bzw. Verwendung bis 28.03.2018 vor; für Fischmehl und bestimmte Einzelfuttermittel galten Sonderfristen: Zusatzstoff und Vormischungen bis 30.09.2019, damit hergestellte Einzelfuttermittel bis 31.12.2019, Mischfuttermittel bis 31.03.2020 [19].
- Historisch steckte Ethoxyquin gerade dort, wo niemand nachsah: im konservierten Fischmehl als Rohstoff, nicht im Endprodukt. Das ist das Lehrbeispiel für Verschleppung.
- Restmengen: Ob in Importrohstoffen Rückstände vorkommen, lässt sich nur per Analyse klären. Wir machen dazu keine Laboraussage.

Citronensäure (1a330)
Kennnummer: 1a330, Konservierungsmittel; alle Tierarten, Höchstgehalt 15.000 mg/kg Alleinfutter, Zulassung bis 03.04.2032 [7]. In Lebensmitteln heißt sie E 330.
Herstellung: Industriell durch Fermentation mit dem Schimmelpilz Aspergillus niger; die EFSA bewertete 2026 einen solchen Produktionsstamm und verlangte dabei Nachweise, dass keine lebenden Zellen und keine schädlichen Stoffwechselprodukte des Pilzes im Zusatzstoff verbleiben [23]. Mit Zitronen hat das wenig zu tun. Gefordert ist eine Reinheit von mindestens 99,5 % [7].
Im Futter: Citronensäure senkt den pH-Wert. Ob das im trockenen Futter (unter 12 % Feuchte) viel bewirkt, hielt die EFSA 2015 für fraglich: Messungen in wässrigen Aufschlämmungen ließen sich nur bedingt übertragen [22]. In Feuchtfutter dient sie auch als Säuerungsmittel.
Im Hund: Citronensäure ist ein Zwischenprodukt des körpereigenen Energiestoffwechsels (Citratzyklus). Laut EFSA belegen veröffentlichte Studien Sicherheit bis 30.000 mg/kg Alleinfutter, also bis zum Doppelten des heutigen Höchstgehalts; einen Sicherheitsabstand konnte das Gremium aus den Daten aber nicht ableiten [22]. Für Anwender gilt sie als potenziell reizend für Haut, Augen und Schleimhäute [22].
Rechtsstatus: BVL-Liste Konservierungsmittel, gültig bis 03.04.2032 [7]; EFSA FEEDAP 2015 [22]; EFSA FEEDAP 2026 zu einem neuen Produktionsstamm [23].

So versteckt sie sich in der Deklaration
- Sammelbegriff: „Konservierungsmittel“ oder „Konservierungsstoffe“ [2][9].
- Doppelrolle: Citronensäure kann auch als Säureregulator oder Antioxidationssynergist eingesetzt werden. Je nach Funktionsgruppe heißt sie anders.
- Werbung: Ein Futter, dem 1a330 als Konservierungsmittel zugesetzt ist, ist nicht „ohne Konservierungsstoffe“.
Sorbinsäure (1a200) und Kaliumsorbat
Kennnummer: Sorbinsäure 1a200, Konservierungsmittel, alle Tierarten außer bestimmten Wiederkäuern, Höchstgehalt 2.500 mg/kg Alleinfutter, gültig bis 03.04.2032 [7]. Kaliumsorbat steht in der BVL-Liste unter der Kennnummer 1k202 mit einem Höchstgehalt von 2.500 mg/kg Alleinfutter, berechnet als Sorbinsäure [7].¹ In Lebensmitteln heißen beide E 200 und E 202.
Herstellung: Die für Futter zugelassene Sorbinsäure muss zu mindestens 99 % rein sein, Kaliumsorbat ebenfalls [7]. Sie wird chemisch hergestellt; die EFSA stützte ihre Bewertung darauf, dass beide Stoffe als Lebensmittelkonservierer seit langem zugelassen sind [24].
Im Futter: Sorbinsäure hemmt Hefen und Schimmelpilze, besonders bei niedrigem pH-Wert. Typisch ist sie in halbfeuchten Snacks und Kaustreifen, wo der Wassergehalt für Schimmel reicht, aber Hitze allein nicht genügt.
Im Hund: Die EFSA hielt 2.500 mg Sorbinsäure bzw. 3.400 mg Kaliumsorbat je kg Alleinfutter für Hunde und Katzen für sicher [24]; für halbfeuchtes Futter galten nach einem früheren Gutachten bis 5.000 mg Kaliumsorbat/kg als sicher [25]. Bemerkenswert: Das Gremium äußerte „Vorbehalte“, ob Sorbinsäure in Alleinfutter mit höchstens 12 % Feuchte überhaupt als Konservierungsmittel wirkt [24]. Im trockenen Sack hat der Schimmel ohnehin wenig zu lachen.
Rechtsstatus: BVL-Liste, gültig bis 03.04.2032 [7]; EFSA FEEDAP 2015 [24] und 2012 [25].
¹ Die ungewöhnliche Kennnummer 1k202 (statt 1a…) steht so in der DVO (EU) 2022/415; Kaliumsorbat ist dennoch als Konservierungsmittel (1a) zugelassen [7][8].
So versteckt sie sich in der Deklaration
- Sammelbegriff: „Konservierungsmittel“ [2][9].
- Feuchthaltemittel: Bei Snacks wird oft Glycerin genannt – das ist ein anderer Stoff, hat aber denselben Zweck: weniger freies Wasser für Keime.
- Ergänzungsfutter: Leckerli sind Ergänzungsfuttermittel und unterliegen denselben Zusatzstoffregeln [2].
Guarkernmehl (E 412)
Kennnummer: E 412. Guarkernmehl ist ein älteres, bereits vor 2003 zugelassenes Erzeugnis, das die EFSA im Zuge der Neubewertung 2022 für alle Tierarten begutachtet hat [26]. In den BVL-Listen der neu zugelassenen Verdickungs-, Gelier- und Bindemittel taucht es (Stand Abruf) noch nicht mit neuer Kennnummer auf [10].
Herstellung: Aus dem Endosperm der Guarbohne (Cyamopsis tetragonoloba) wird ein Galactomannan gewonnen [26]. Eine Hülsenfrucht, verarbeitet wie Mehl.
Im Futter: Guar bindet Wasser und hält Pastete, Gelee und Soße zusammen. Ohne Bindemittel trennt sich Nassfutter in Fleischbrocken und trübe Brühe.

Im Hund: Guar ist ein löslicher Ballaststoff. Die EFSA konnte 2022 die Sicherheit für langlebige und zur Zucht genutzte Tiere wegen fehlender Daten nicht abschließend bestätigen und nannte keinen hundespezifischen sicheren Gehalt [26]. Das ist keine Warnung. Es ist eine Datenlücke.
Rechtsstatus: EFSA Journal 2022;20(4):7253 [26].
So versteckt er sich in der Deklaration
- Alternative Namen: „Guar“, „Guargum“, „Guarkernmehl“, „pflanzliche Verdickungsmittel“.
- Zusatzstoff oder Einzelfuttermittel? Guar kann auch als Zutat auftauchen. Dann steht es unter „Zusammensetzung“, nicht unter „Zusatzstoffe“.
- Kennnummer: „E 412“ oder „1g412“.
Carrageen (E 407)
Kennnummer: E 407 (Carrageen), im Lebensmittelrecht zusätzlich E 407a (verarbeitete Eucheuma-Algen) [29]. Für Heimtiere hat die EFSA Carrageen 2022 und halbraffiniertes Carrageen 2023 bewertet [27][28]; eine neue Kennnummer steht in den BVL-Listen (Stand Abruf) nicht.
Herstellung: Carrageen wird aus Rotalgen gewonnen. Beim halbraffinierten Carrageen wird das Polysaccharid nicht vollständig aus der Alge herausgelöst, sondern bleibt im aufbereiteten Algenmaterial [27][29].
Im Futter: Carrageen ist ein Geliermittel. In Nassfutter sorgt es für den typischen „Gelee“-Anteil und für Stückigkeit.
Im Hund: Die EFSA hält halbraffiniertes Carrageen für Hunde bis 6.000 mg/kg Feuchtfutter (entspricht 26.400 mg/kg Alleinfutter mit 12 % Feuchte) für sicher, für Katzen bis 750 mg/kg Feuchtfutter [27]. Für Menschen hat die EFSA 2018 die akzeptable Tagesdosis von 75 mg/kg Körpergewicht nur als vorläufig eingestuft, bis bessere Daten vorliegen [29]. Abgebautes Carrageen (Poligeenan, 10–20 kDa) ist als Lebensmittelzusatzstoff nicht zugelassen und wird laut EFSA nicht verwendet [29]. Intaktes Carrageen wird nach demselben Gutachten nicht unverändert aufgenommen [29].
Rechtsstatus: EFSA Journal 2023;21:e07860 [27]; EFSA Journal 2022 (Marinalg) [28]; EFSA Journal 2018;16(4):e05238 (Lebensmittel) [29].
So versteckt es sich in der Deklaration
- Keine Pflicht: Gelier- und Verdickungsmittel ohne Höchstgehalt sind bei Heimtierfutter nicht kennzeichnungspflichtig [2][9]; oft liest man gar nichts.
- Alternative Namen: „Carrageen“, „Carrageenan“, „Gelierhilfsmittel“, „pflanzliches Geliermittel“, „Algenextrakt“.
- Werbung: „in Gelee“ verrät das Geliermittel indirekt, nennt es aber nicht.
Natrium- und Kaliumalginat (1d401, 1d402)
Kennnummer: 1d401 Natriumalginat und 1d402 Kaliumalginat; für Katzen und Hunde mit einem Höchstgehalt von 35.200 mg/kg Alleinfutter, Zulassung bis 04.11.2028 (DVO (EU) 2018/1533) [10].
Herstellung: Alginate werden aus Braunalgen gewonnen. Die Zulassung verlangt beim Natriumalginat einen Wirkstoffgehalt von mindestens 90,8 % und verweist für die Identität auf die Spezifikation des FAO/WHO-Sachverständigenausschusses JECFA [10].
Im Futter: Alginate sind in den BVL-Listen gleich mehrfach geführt: als Stabilisator, Verdickungsmittel, Geliermittel und Bindemittel [10]. Das ist kein Versehen. Ein Stoff, der Wasser bindet, erfüllt eben mehrere Jobs auf einmal. In Pasteten und Stückchen in Soße halten sie Form und Konsistenz.
Im Hund: Der Höchstgehalt von 35.200 mg/kg – rund 3,5 % des Alleinfutters – zeigt, dass die Zulassung von großen Einsatzmengen ausgeht. Die Mischung verschiedener Alginatquellen darf den Höchstgehalt nicht überschreiten [10]. Für Anwender in der Produktion verlangt die Zulassung Schutzmaßnahmen, gegebenenfalls Atemschutz [10].
Rechtsstatus: BVL-Listen, DVO (EU) 2018/1533 [10].
So verstecken sie sich in der Deklaration
- Gruppenname: Alginate haben einen Höchstgehalt und sind laut BVL-Liste „kennzeichnungspflichtig“ [10]. Weil sie keine Konservierungs- oder Antioxidationsmittel sind, greift die Ausnahme für den bloßen Gruppennamen nicht [9].
- Mehrere Funktionsgruppen: Gehört ein Zusatzstoff zu mehr als einer Funktionsgruppe, ist laut FEDIAF-Kodex die Gruppe seiner Hauptfunktion anzugeben [9]. Auf einem Etikett steht also „Geliermittel: Natriumalginat“, auf dem nächsten „Verdickungsmittel: 1d401“.
- Verwechslung: „Algen“ oder „Seealgenmehl“ unter den Zutaten ist ein Einzelfuttermittel, kein Alginat-Zusatz.
Klinoptilolith (1g568) – das Zeolith
Kennnummer: 1g568 „Klinoptilolith sedimentären Ursprungs“, Bindemittel, alle Tierarten, Höchstgehalt 10.000 mg/kg Alleinfutter, Zulassung bis 16.02.2036 [10].
Herstellung: Ein natürliches, wasserhaltiges Natrium-Calcium-Aluminosilikat sedimentären Ursprungs; der Zusatzstoff muss mindestens 80 % Klinoptilolith enthalten, höchstens 20 % Tonminerale und muss frei von Fasern und Quarz sein [32]. Keine Chemiefabrik, sondern Gestein.
Im Futter: Zugelassen ist es als Bindemittel und Trennmittel (Fließhilfe) [32]. Die EFSA sah die Wirksamkeit als Trennmittel als belegt an; für die Pelletbindung hielt sie eine Wirkung wegen ähnlicher physikalischer Anforderungen für wahrscheinlich [30].
Im Hund: Die EFSA hielt 2013 – bei begrenzter und „teils widersprüchlicher“ Datenlage – 10.000 mg/kg Alleinfutter für alle Tierarten für sicher [30]. Klinoptilolith wird im Wesentlichen nicht aufgenommen und mit dem Kot ausgeschieden [30]. 2025 bestätigte die EFSA bei der Verlängerung, dass der Stoff unter den zugelassenen Bedingungen sicher bleibt; für Anwender gilt er als haut- und atemwegssensibilisierend [31]. Aussagen wie „entgiftet“ oder „bindet Schadstoffe im Darm“ deckt die Zulassung als Binde- und Trennmittel nicht ab; sie wären nach Art. 13 Abs. 1 VO 767/2009 wissenschaftlich zu belegen und, sobald sie Vergiftungen oder Krankheiten verhüten oder behandeln sollen, nach Art. 13 Abs. 3 verboten [2].
Rechtsstatus: BVL-Liste Bindemittel, Zulassung bis 16.02.2036 [10]; erste Zulassung DVO (EU) Nr. 651/2013 [32]; EFSA FEEDAP 2013 [30] und 2025 [31].

So versteckt er sich in der Deklaration
- Alternative Namen: „Zeolith“, „Klinoptilolith“, „Mineralerde“, „Vulkangestein“, „Heilerde“ (Letzteres ist ein anderes Produkt, wird aber gern vermengt).
- Kennnummer: „1g568“.
- Doppelrolle: In Ergänzungsfuttermitteln steht Zeolith manchmal prominent beworben. Wer einen Zusatzstoff hervorhebt, muss ihn nach FEDIAF-Kodex mit Menge angeben [9].
Sensorische Zusatzstoffe: Für Herrchen und für die Nase
Sensorische Zusatzstoffe sollen Futter attraktiver machen – für den Hund über Geruch und Geschmack, für den Menschen über die Farbe. Farbstoffe tragen nichts zur Ernährung bei. Bunte Kroketten sind nach unserer Einschätzung eher für den Menschen gemacht, der den Sack kauft, als für das Tier, das den Napf leert.
Farbstoffe (Funktionsgruppe 2a)
Kennnummer: Kategorie 2a mit zahlreichen Einzeleinträgen; welche Farbstoffe für Hunde zugelassen sind, steht im EU-Register [1][34].
Herstellung: Je nach Stoff synthetisch, mineralisch oder aus Pflanzen gewonnen; eine Gesamtaussage lässt sich nicht treffen.
Im Futter: Rein optisch. Farbstoffe tragen nichts zur Ernährung bei.
Im Hund: Die Sicherheit wird pro Stoff von der EFSA bewertet [34]. Ein ernährungsphysiologischer Nutzen ist nicht Teil der Zulassung – und nach unserer Einschätzung auch nicht Teil des Zwecks.
Rechtsstatus: Anhang I VO 1831/2003 [1]; Einzelzulassungen im EU-Register [34].
So verstecken sie sich in der Deklaration
- Sammelbegriff: „Farbstoffe“ genügt bei Heimtierfutter [2][9].
- Natürliche Farbgeber: Rote Bete, Karotte oder Spirulina unter den Zutaten sind Einzelfuttermittel, keine Zusatzstoffe – sie färben trotzdem.
- Werbung: „ohne künstliche Farbstoffe“ schließt Farbstoffe natürlichen Ursprungs nicht aus.
Aromastoffe (Funktionsgruppe 2b)
Kennnummer: Kategorie 2b, Hunderte Einträge, oft mit „empfohlenem Höchstgehalt“ statt verbindlichem Höchstgehalt [1][2].
Herstellung: synthetisch, naturidentisch oder als Extrakt. Daneben werden Geschmacksgeber auch als Zutat eingesetzt, etwa hydrolysierte tierische Proteine; stehen sie unter „Zusammensetzung“, sind sie Einzelfuttermittel, keine Zusatzstoffe [2].
Im Futter: Erhöht die Akzeptanz. Bei Trockenfutter wird die Aromabeschichtung oft nach dem Extrudieren aufgesprüht.
Im Hund: Aromastoffe werden einzeln oder in chemischen Gruppen von der EFSA bewertet; viele Zulassungen nennen statt eines verbindlichen einen empfohlenen Höchstgehalt [2][35].
Rechtsstatus: Register und Einzelzulassungen [34].
So verstecken sie sich in der Deklaration
- Pflicht nur bei Überschreitung: Aromastoffe müssen nur genannt werden, wenn der empfohlene Höchstgehalt überschritten wird [2][35].
- Sammelbegriff: „Aromastoffe“, „Aromen“.
- Kein Zusatzstoff: „tierisches Protein, hydrolysiert“ oder „Geflügelleberhydrolysat“ als Geschmacksgeber stehen unter den Zutaten.
Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe: Das Multivitaminpräparat im Sack
Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe decken den Nährstoffbedarf: Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren. Ein Alleinfuttermittel ohne sie wäre in vielen Fällen kein Alleinfuttermittel. Fleisch und Getreide liefern nicht automatisch genug Vitamin D, Zink oder Kupfer, und die Erhitzung zerstört einen Teil der Vitamine. Darum sind „Zusatzstoffe“ hier keine Panscherei, sondern Pflicht. Die Kehrseite: Wer zu viel zugibt, kann auch schaden.


Vitamin A (3a672a, b, c)
Kennnummer: 3a672a Retinylacetat, 3a672b Retinylpalmitat, 3a672c Retinylpropionat, zugelassen für alle Tierarten (DVO (EU) 2015/724) [36].
Herstellung: Laut Zulassung „in fester Form, durch chemische Synthese gewonnen“, Reinheit mindestens 95 %; als Verunreinigung ist Triphenylphosphinoxid auf höchstens 100 mg/kg begrenzt [36][4].
Im Futter: Vitamin A ist licht- und sauerstoffempfindlich. Die Zulassung verlangt deshalb Angaben zu Lagerbedingungen und Stabilität [36].
Im Hund: Vitamin A ist für Hunde ein essenzieller Nährstoff; die FEDIAF nennt Mindestwerte [37]. Für Hunde legt die Verordnung keinen gesetzlichen Höchstgehalt fest [36][9]. Die FEDIAF-Ernährungsleitlinien nennen für Hunde neben Mindestwerten auch einen ernährungsphysiologischen Höchstwert für Vitamin A [37]. Das Etikett zeigt davon wenig: Leber liefert Vitamin A als Zutat, die Vormischung zusätzlich – nur die Summe zählt.
Rechtsstatus: DVO (EU) 2015/724 [36].
So versteckt es sich in der Deklaration
- Keine Pflicht: Weil es für Hunde-Alleinfutter keinen gesetzlichen Höchstgehalt gibt, ist Vitamin A nach FEDIAF-Kodex nicht deklarationspflichtig, außer bei Milchaustauschern [9].
- Verbraucherfreundlich: Statt „Retinylacetat“ darf „Vitamin A“ stehen [9].
- Unter Analyse: Vitamine dürfen statt als Zusatz auch als garantierte Gesamtmenge unter „Analytische Bestandteile“ angegeben werden [2].
- Verschleppung: Leber liefert Vitamin A als Zutat; das wird nicht als Zusatzstoff deklariert.
Vitamin D3 (3a671)
Kennnummer: 3a671 „Cholecalciferol“ bzw. „Vitamin D3“; Höchstgehalt für „andere Arten“, also auch Hunde: 2.000 IE/kg Alleinfutter (0,05 mg/kg) bei 12 % Feuchte (DVO (EU) 2017/1492) [38].
Herstellung: Laut Zulassung „fest und harzförmig, hergestellt durch chemische Synthese“, Reinheit mindestens 80 % Cholecalciferol plus Prächolecalciferol, höchstens 7 % Tachysterol [4][38].
Im Futter: Stabilisiert als Beadlet, wie Vitamin A.
Im Hund: Vitamin D ist am Calcium- und Phosphatstoffwechsel beteiligt; die FEDIAF nennt Mindest- und Höchstwerte [37]. Zu viel ist riskant. Die US-Lebensmittelbehörde FDA warnte 2018 vor „potenziell toxischen“ Vitamin-D-Gehalten in mehreren Trockenfuttern; die Rückrufe wurden 2020 abgeschlossen [39]. 2019 folgten Rückrufe von Dosenfutter wegen überhöhter Vitamin-D-Gehalte [40]. Die FDA führte die Fälle auf Fehler bei der Vitaminzugabe zurück, nicht auf einen verbotenen Stoff [39]. Der Höchstgehalt ist also keine bürokratische Spitzfindigkeit. Er ist eine Leitplanke. Im Körper wird Vitamin D3 in der Leber zu Calcifediol und in der Niere zu Calcitriol umgewandelt [50]. Zur Einordnung von Vergiftungszahlen: Das Merck Veterinary Manual nennt klinische Zeichen ab etwa 0,1–0,5 mg Cholecalciferol je kg Körpergewicht – diese Werte stammen aus Vergiftungen mit Rattengift und menschlichen Präparaten, nicht aus Futter [49][50]. Sie sind nicht mit dem Futter-Höchstgehalt von 0,05 mg je kg Alleinfutter vergleichbar.

Rechtsstatus: DVO (EU) 2017/1492 [38].
So versteckt es sich in der Deklaration
- Pflicht: Weil ein Höchstgehalt besteht, muss Vitamin D3 mit Menge deklariert werden [2][9].
- Einheit: IE/kg; manchmal in mg. 2.000 IE entsprechen 0,05 mg.
- Zutaten: Fisch und Fischöl liefern ebenfalls Vitamin D3, das nicht als Zusatzstoff erscheint, aber zum Gesamtgehalt beiträgt.
Vitamin E (3a700)
Kennnummer: 3a700 „Vitamin E“ bzw. „all-rac-alpha-Tocopherylacetat“ (flüssig), 3a700i (feste Zubereitung mit mindestens 50 % all-rac-alpha-Tocopherylacetat), 3a700ii „RRR-alpha-Tocopherylacetat“ (Zubereitung mit mindestens 25 %); alle für alle Tierarten [4].
Herstellung: 3a700 ist laut Zulassung „hergestellt durch chemische Synthese“, Reinheit über 93 % [4]. Das Acetat ist die lagerstabile Form.
Im Futter: Anders als die Antioxidationsmittel-Tocopherole schützt das Acetat das Futter kaum – es ist für den Hund gedacht. Erst im Darm wird die Esterbindung gespalten.
Im Hund: Vitamin E ist ein fettlösliches Antioxidans im Körper. Die FEDIAF-Leitlinien geben Mindestempfehlungen für Hunde an und weisen darauf hin, dass der Bedarf mit dem Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren steigt [37].
Rechtsstatus: BVL-Liste Vitamine [4]; EU-Register [34].
So versteckt es sich in der Deklaration
- Zwei Rollen, ein Wort: „Vitamin E“ unter „Zusatzstoffe/ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ ist meist 3a700; „Tocopherole“ unter „Antioxidationsmittel“ ist 1b306. Wer nur „Vitamin E“ liest, weiß nicht, welches gemeint ist.
- Keine Pflicht: Die BVL-Liste nennt für 3a700 keinen Höchstgehalt für Hunde [4]; damit greift Anhang VII Kap. I Nr. 1 a nicht. Wer Vitamin E freiwillig angibt, muss laut FEDIAF-Kodex dann alle Pflichtangaben machen, also auch die Menge [9].
Spurenelemente: Chelat oder anorganisch? (3b…)
Kennnummer: Funktionsgruppe 3b „Verbindungen von Spurenelementen“. Beispiel Zink nach DVO (EU) 2016/1095: 3b603 Zinkoxid, 3b604 Zinksulfat-Heptahydrat, 3b605 Zinksulfat-Monohydrat, 3b606 Zinkchelat von Aminosäuren-Hydrat, 3b607 Zinkchelat von Glycin-Hydrat (fest), 3b612 Zinkchelat von Proteinhydrolysaten [42]. Kupfer ist in DVO (EU) 2018/1039 geregelt, u. a. als Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat, Kupfer(II)-oxid und Kupfer(II)-Chelat von Aminosäuren-Hydrat [41].
Herstellung: Anorganische Verbindungen wie Oxide und Sulfate sind chemische Grundstoffe mit festgelegtem Mindestmetallgehalt, etwa 72 % Zink beim Zinkoxid [42]. Beim Chelat sind Metall und Aminosäuren „über koordinative Bindungen“ verbunden; die Aminosäuren stammen laut Zulassung je nach Eintrag aus Sojaprotein-Hydrolysat oder hydrolysierten Federn bzw. Pflanzen, mindestens 10 % Zink sind vorgeschrieben [42].
Im Futter: Spurenelemente werden laut Zulassung über eine Vormischung ins Futter gebracht, nicht direkt [42].
Im Hund: Kupfer, Zink, Eisen, Mangan, Jod und Selen sind essenziell. Chelate werden häufig als „besser verfügbar“ beworben. Die Zulassung selbst sagt dazu nichts: Für Chelat und Sulfat gelten dieselben Höchstgehalte [41][42]. Nach unserer Einschätzung ist „Chelat“ auf dem Etikett deshalb eine Herstellungsangabe, kein Qualitätssiegel. Werbeaussagen zur besseren Verfügbarkeit müssen nach Art. 13 Abs. 1 VO 767/2009 wissenschaftlich belegt sein [2]. Überversorgung ist gesetzlich gedeckelt: Für Hunde gilt bei Kupfer die Kategorie „sonstige Tiere“ mit höchstens 25 mg/kg [41], bei Zink höchstens 200 mg/kg für „Hunde und Katzen“ [42] – jeweils als Gesamtgehalt im Alleinfutter mit 12 % Feuchte, also inklusive dessen, was Fleisch und Getreide schon mitbringen. Beim Kupfer ist die Fachwelt uneins: Ein Konsensuspapier des US-Tierärzteverbands für Innere Medizin (ACVIM) bringt den Wechsel zu besser verfügbaren Kupferquellen in Vormischungen mit vermehrter Kupferspeicherung in der Leber in Verbindung [51]; ein Expertengremium des US-Kontrollverbands AAFCO sah 2023 dagegen keinen eindeutigen Beleg für einen Zusammenhang zwischen Kupfergehalt im Futter und kupferassoziierter Hepatitis [52]. Bei Jod zeigte eine Studie an Welpen, dass ein Futter mit 5,6 mg Kaliumiodid je kg Trockenfutter die Schilddrüsenwerte veränderte (TSH erhöht, T4 erniedrigt) [53]. Das sind Befunde aus Studien, keine Aussagen über bestimmte Produkte.

Rechtsstatus: DVO (EU) 2018/1039 [41]; DVO (EU) 2016/1095 [42]. Die Zulassungen nach DVO (EU) 2016/1095 liefen bis 27.07.2026; über die beantragte Erneuerung ist noch nicht entschieden (EFSA-Verfahren EFSA-Q-2026-00238) [43]. Bis zur Entscheidung gelten sie nach Art. 14 Abs. 4 VO (EG) 1831/2003 fort [1].
So verstecken sie sich in der Deklaration
- Pflicht: Zugesetzte Spurenelementverbindungen mit Höchstgehalt, etwa Kupfer und Zink, müssen mit Bezeichnung und/oder Kennnummer und Menge deklariert werden [2][9].
- Kennnummer statt Name: „3b606“ statt „Zinkchelat von Aminosäuren-Hydrat“, „3b603“ statt „Zinkoxid“ [42]. Bei Heimtierfutter ist „Bezeichnung und/oder Kennnummer“ erlaubt [2].
- Herkunft im Chelat: Bei 3b606i aus tierischem Proteinhydrolysat muss die Herkunft (Geflügel) nur auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischung stehen, nicht auf dem Futtersack [42].
- Element oder Verbindung? Die Menge ist als Menge des Elements anzugeben, wenn der Zulassungsakt in der Spalte Höchstgehalt das Element nennt – bei Zink ist das so („Gehalt an Element (Zn)“) [2][42].
- Werbung: „organisch gebundene Mineralien“ ist eine Umschreibung für Chelate.
Taurin (3a370)
Kennnummer: 3a370, zugelassen für Hundeartige, Katzenartige, Marder und karnivore Fische; Erneuerung durch DVO (EU) 2026/1859 bis 19.08.2036, Höchstgehalt für Canidae 2.000 mg/kg Alleinfutter [44].
Herstellung: Laut Zulassung „in fester Form, durch chemische Synthese gewonnen“, Reinheit mindestens 98 % [4]. Der Name erinnert an die Rindergalle, in der Taurin entdeckt wurde; mit dem Zusatzstoff hat das nichts mehr zu tun.
Im Futter: Ernährungsphysiologisch, keine technologische Funktion.
Im Hund: Taurin ist eine schwefelhaltige Aminosulfonsäure (2-Aminoethansulfonsäure) [4]. Die EU hat den Zusatz für Hundeartige zugelassen – ein Zusatz ist also erlaubt, aber nicht vorgeschrieben [44]. Wir machen daraus keine Gesundheitsaussage.
Rechtsstatus: DVO (EU) 2026/1859 [44]; EFSA Journal 2025 [45].
So versteckt es sich in der Deklaration
- Bislang freiwillig: Die alte Zulassung (DVO (EU) 2015/722) hatte für Hunde keinen Höchstgehalt [4]. Die Erneuerung durch DVO (EU) 2026/1859 setzt für Canidae 2.000 mg/kg Alleinfutter fest [44]. Mit einem Höchstgehalt fällt Taurin unter Anhang VII Kap. I Nr. 1 a, ist also mit Menge anzugeben [2]; für Etiketten aus der Zeit davor sieht die Verordnung Übergangsfristen vor, deren genaue Daten im Rechtsakt stehen [44].
- Zutaten: Herz, Fisch und Muscheln enthalten Taurin, ohne dass es als Zusatzstoff auftaucht.
L-Carnitin (3a910)
Kennnummer: 3a910 L-Carnitin, 3a911 L-Carnitin-L-Tartrat, alle Tierarten [4][46].
Herstellung: Laut Zulassung 3a910 „in fester Form, durch chemische Synthese gewonnen“, Reinheit mindestens 97 % [4].
Im Futter: Rein ernährungsphysiologisch.
Im Hund: Carnitin ist am Transport von Fettsäuren in die Mitochondrien beteiligt [46]. Laut EFSA sind übliche Gehalte von 10 bis 50 mg/kg Futter sicher; Mindest- oder Höchstgehalte gibt es nicht [46]. In „Light“-Futter taucht es oft auf; ob es beim Abnehmen hilft, bleibt nach unserer Einschätzung eine Frage der Studien, nicht des Etiketts.
Rechtsstatus: EFSA Journal 2025 [46].
So versteckt es sich in der Deklaration
- Freiwillig: ohne Höchstgehalt keine Pflichtangabe [2]. Steht es in der Werbung, muss es nach FEDIAF mit Menge angegeben werden [9].
- Name: „L-Carnitin“, „Carnitin“, „3a910“.
L-Tryptophan (3c440)
Kennnummer: Funktionsgruppe 3c Aminosäuren; die BVL-Liste führt L-Tryptophan unter mehreren Kennnummern, je nach Produktionsstamm: 3c440, 3c440i, 3c441, 3c442 und 3c443, alle für alle Tierarten [5].
Herstellung: Fermentation mit Bakterien; für 3c440 nennt die Zulassung sechs Escherichia-coli-Stämme, für andere Einträge weitere E.-coli-Stämme [5]. Gefordert sind mindestens 98 % L-Tryptophan und höchstens 10 mg/kg der Verunreinigung 1,1′-Ethyliden-bis-L-tryptophan [5].
Im Futter: ernährungsphysiologisch.
Im Hund: L-Tryptophan ist eine essenzielle Aminosäure. In Beruhigungs-Ergänzungsfuttern wird sie gern beworben. Aussagen wie „gegen Angst“ sind rechtlich riskant: Sie können als krankheitsbezogen gewertet werden (Art. 13 Abs. 3 VO 767/2009) und müssen jedenfalls wissenschaftlich belegt sein (Art. 13 Abs. 1) [2]. Für die Verunreinigung EBT legt die Zulassung einen Grenzwert fest [5].
Rechtsstatus: BVL-Liste Aminosäuren [5]; jüngere Zulassung z. B. DVO (EU) 2025/188 [47].
So versteckt es sich in der Deklaration
- Freiwillig, außer bei Hervorhebung [9].
- Werbung: „natürliche Beruhigung“ in Verbindung mit L-Tryptophan ist eine Wirkungsaussage, die belegt sein muss (Art. 13 VO 767/2009) [2].
Zootechnische Zusatzstoffe: Bakterien mit Ausweis
Zootechnische Zusatzstoffe sollen „die Leistung“ verbessern – beim Hund meist die Darmflora oder die Verdaulichkeit. Sie müssen immer mit Name, Menge und Kategorie deklariert werden [2].
Enterococcus lactis NCIMB 10415 (frühere Bezeichnung: Enterococcus faecium NCIMB 10415)
Kennnummer: Enterococcus lactis NCIMB 10415 (frühere Bezeichnung: Enterococcus faecium NCIMB 10415), Kennnummer 4b1705ii, Kategorie zootechnische Zusatzstoffe (DVO (EU) 2024/2394). Zugelassen für Hunde mit mindestens 2,5 × 10⁹ KBE/kg Alleinfutter, gültig bis 30.09.2034 [13].
Herstellung: Fermentation; die lebenden Zellen werden mikroverkapselt (Schellack), um Hitze und Lagerung zu überstehen [13].
Im Futter: Stabilität gegenüber Wärme ist der Knackpunkt; die Zulassung verlangt Angaben zur Lagerung und Hitzestabilität [13].
Im Hund: Der Anhang der DVO (EU) 2024/2394 ordnet den Stamm je Tierart unterschiedlich ein, beide Male unter der Kennnummer 4b1705ii: bei Katzen Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“, bei Hunden „sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der Darmflora)“ [13]. „Gegen Durchfall“ wäre eine krankheitsbezogene Aussage und ist nur bei Diätfuttermitteln mit dem zugelassenen Zweck „Verringerung akuter Resorptionsstörungen des Darms“ in der dort vorgeschriebenen Form zulässig [2][14].
Rechtsstatus: DVO (EU) 2024/2394 [13].
So versteckt er sich in der Deklaration
- Pflicht mit Name, Kennnummer bzw. Bezeichnung und KBE-Menge [2].
- Alternative Namen: „Probiotikum“, „Milchsäurebakterien“ – die Kategoriebezeichnung lautet aber „zootechnische Zusatzstoffe“; als Funktionsgruppe steht bei Hundefutter „sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der Darmflora)“, bei Katzenfutter „Darmflorastabilisatoren“ [13].
- Umbenennung: E. faecium und E. lactis bezeichnen bei NCIMB 10415 denselben Stamm.
Enzyme (Funktionsgruppe 4a)
Kennnummer: 4a…, je nach Enzym (z. B. Xylanase, Phytase). Für welche Tierarten ein Enzym zugelassen ist, steht im jeweiligen Rechtsakt; im EU-Register lässt sich nach Tierart filtern [34].
Herstellung: Fermentation mit Pilzen oder Bakterien; der Produktionsstamm wird im Zulassungsrechtsakt genannt [1].
Im Futter/Hund: Verdaulichkeitsförderer sollen Bestandteile aufschließen, die das Tier selbst schlecht verdaut [1]. Als Eiweiße sind Enzyme hitzeempfindlich; Zulassungen verlangen deshalb typischerweise Angaben zur Stabilität bei der Verarbeitung [13].
Rechtsstatus: Einzelzulassungen [1].
So verstecken sie sich in der Deklaration
- Pflicht als zootechnischer Zusatzstoff [2].
- Verwechslung: Papain oder „Ananasenzym“ als Zutat ist ein Einzelfuttermittel, kein zugelassener Verdaulichkeitsförderer.
Kokzidiostatika und Histomonostatika
Diese Kategorie umfasst Mittel gegen Darmparasiten bei Geflügel und Kaninchen [1]. Für Hundefutter sind uns keine Zulassungen bekannt. Wenn doch, müssten sie deklariert werden [2]. Kurz: wichtig für Hühner, unwichtig für den Napf. Für unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika in Futter für Nichtzieltiere legt die Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe Höchstgehalte fest [48].
So lesen Sie das Etikett

Ein Etikett hat drei relevante Blöcke [2]:
- Zusammensetzung: Einzelfuttermittel, also Zutaten. Zusatzstoffe gehören nicht hierher.
- Analytische Bestandteile: Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Rohasche – und optional Vitamine als Gesamtmenge.
- Zusatzstoffe (Überschrift ist Pflicht) [2][9]: unterteilt in „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“, „technologische Zusatzstoffe“ usw.
„Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“
Diese Überschrift ist die Kategorie 3. Darunter stehen Vitamine und Spurenelemente mit Menge je kg [9]. Pflicht sind zugesetzte Stoffe mit Höchstgehalt, etwa Vitamin D3, Kupfer und Zink [2][9][38][41][42]. Alles andere ist freiwillig.
„Mit EG-Zusatzstoffen“
Die Floskel taucht in VO 767/2009 nicht auf; vorgeschrieben ist dort die Überschrift „Zusatzstoffe“ mit den konkreten Angaben nach Anhang VII [2]. „Mit EG-Zusatzstoffen“ sagt deshalb nur: Es sind in der EU zugelassene Zusatzstoffe enthalten – was ohnehin Pflicht ist. Als alleinige Angabe ersetzt sie die vorgeschriebene Liste nicht [2]. Welche Stoffe gemeint sind, muss darunter stehen oder auf Anfrage genannt werden.
Was „ohne Konservierungsstoffe“ wirklich heißt
„Ohne Konservierungsstoffe“ bezieht sich nach Wortsinn auf die Funktionsgruppe 1a, also Konservierungsmittel. Antioxidationsmittel (1b) sind eine eigene Gruppe [1]. Ein Futter kann daher „ohne Konservierungsstoffe“ und gleichzeitig mit BHA sein. Der FEDIAF-Kodex (deutsche IVH-Fassung, Okt. 2018, Abschn. 5.2.2.1/5.2.2.2) ist bei „ohne“-Angaben streng: „Ohne Zusatz von Y“ heißt, dass der Stoff „weder direkt über die Rezeptur (Zusammensetzung) noch indirekt über Einzelfuttermittel oder Zusatzstoffe zugesetzt wurde“; nur Spuren aus Kreuzkontamination sind akzeptabel [9]. „Frei von Y“ geht noch weiter und bedeutet: nicht einmal Spuren [9]. Außerdem sollen solche Auslobungen nicht verwendet werden, wenn alle vergleichbaren Produkte den Stoff ohnehin nicht enthalten, und nicht den Eindruck erwecken, Produkte mit dem Stoff seien gefährlich [9]. Ob die Aussage in der Gesamtschau irreführt, richtet sich nach Art. 11 VO 767/2009 [2].
Konservenfutter braucht häufig gar keine Konservierungsmittel: Die Hitzesterilisation in der verschlossenen Dose erledigt das. Dann ist „ohne Konservierungsstoffe“ wahr – und eine Selbstverständlichkeit.
Versteckspiel auf dem Etikett: Die fünf Tricks der Deklaration

Rechtlich sind das keine Tricks, sondern Regeln. Für den Leser wirken sie wie Tricks.
- Funktionsgruppe statt Name: Bei Konservierungsmitteln, Antioxidationsmitteln, Aromastoffen und Farbstoffen genügt der Gruppenname, selbst wenn ein Höchstgehalt besteht; Name, Menge und Kennnummer gibt es auf Verlangen (Anhang VII Kap. I Nr. 5) [9][11].
- Keine Pflicht ohne Höchstgehalt: Zusatzstoffe ohne Höchstgehalt und ohne Hervorhebung müssen bei Heimtierfutter nicht genannt werden [2][35].
- Über Rohstoffe eingebracht: Die Rubrik „Zusatzstoffe“ listet, was dem Futter zugesetzt wurde [2]. Ein Antioxidans, das schon im Fischmehl oder Fett steckt, erscheint dort nicht zwingend. Für „ohne Zusatz von“-Werbung zählt es laut FEDIAF-Kodex aber mit [9].
- Kennnummer statt Name: „3b606“ statt „Zinkchelat“ ist zulässig [2].
- „Ohne“-Werbung: „ohne künstliche Konservierungsstoffe“ sagt nichts über Antioxidationsmittel oder natürliche Konservierungsmittel.
Was hilft? Nachfragen – siehe Fragen kostet nichts.
Deklariert ist nicht gemessen: Zusatzstoffe und die Haltbarkeit
Wer ein Futter ins Labor schickt und den Vitamingehalt mit dem Etikett vergleicht, erlebt oft eine Überraschung. Das ist nicht automatisch ein Etikettenschwindel. Der FEDIAF-Kodex nennt ausdrücklich zwei Gründe, warum deklarierte Zusatzstoffmengen und Analysewerte auseinanderliegen können: Stoffe, die von Natur aus in den Zutaten stecken, und „abnehmende Mengen während der Verarbeitung und innerhalb der Haltbarkeitsdauer (z. B. Vitamine, Antioxidantien …)“ [9]. Gleichzeitig stellt der Kodex klar, dass die gesetzlichen Toleranzen nicht dazu da sind, garantierte Werte bewusst zu unterschreiten [9].
Für Vitamine gibt es deshalb einen Ausweg: Statt der zugesetzten Menge unter „Zusatzstoffe“ darf der Hersteller die über die gesamte Haltbarkeitsdauer garantierte Gesamtmenge unter „Analytische Bestandteile“ angeben [2]. Das ist nach unserer Einschätzung die verbraucherfreundlichere Variante – sie sagt, was am Ende im Napf ankommt, nicht was am Anfang in den Mischer ging. Wird ein Zusatzstoff an beiden Stellen angegeben, können laut Kodex zwei verschiedene Werte auf dem Etikett stehen [9]. Zwei Zahlen für einen Stoff. Beide können stimmen.
Bei Antioxidationsmitteln ist die Abnahme sogar das Prinzip: Sie opfern sich, damit das Fett nicht oxidiert. Ein angebrochener Sack, der wochenlang offen in der warmen Küche steht, verbraucht seinen Vorrat schneller als ein verschlossener im kühlen Keller. Das Mindesthaltbarkeitsdatum bezieht sich auf die ungeöffnete Packung unter den angegebenen Lagerbedingungen. Wer große Säcke kauft, kauft auch die Pflicht, sie gut zu verschließen.
Fragen kostet nichts: Was der Hersteller sagen muss
Hier liegt das am meisten unterschätzte Werkzeug der Kundschaft. Art. 19 VO 767/2009 verpflichtet Heimtierfutter-Etiketten zu einer kostenfreien Telefonnummer oder einem anderen geeigneten Kommunikationsmittel, über das Käufer Informationen zu den enthaltenen Zusatzstoffen erhalten können [2]. Nutzt der Hersteller die Ausnahme und schreibt nur „Antioxidationsmittel“ oder „Konservierungsmittel“, muss er laut FEDIAF-Kodex auf Verlangen Name und/oder Kennnummer, zugesetzte Menge und Funktionsgruppe nennen [9]. Der LAVES-Leitfaden der niedersächsischen Futtermittelüberwachung formuliert es genauso [11].
Eine sinnvolle Anfrage ist kurz und konkret: Produktname, Chargennummer, und die Frage „Welche Antioxidationsmittel bzw. Konservierungsmittel sind in welcher Menge zugesetzt, mit Kennnummer?“. Wer zusätzlich wissen will, ob über Rohstoffe wie Fett oder Fischmehl weitere Antioxidantien eingebracht wurden, sollte das ausdrücklich fragen – denn die Pflichtauskunft bezieht sich auf die zugesetzten Zusatzstoffe [2][9]. Eine Antwort, die sich auf „natürliche Antioxidantien“ beschränkt, beantwortet nach unserer Einschätzung die Frage nicht.
Fünf verbreitete Irrtümer – und was die Quellen sagen
„E-Nummern sind künstliche Chemie.“ Die Nummer sagt nichts über die Herkunft. Rosmarinextrakt hat eine Kennnummer (1b392) wie BHA (1b320) [3][6]. Die Kennnummer ist eine Registernummer, kein Warnschild.
„Natürlich konserviert ist immer harmloser.“ Rosmarinextrakt hat für Katzen einen fast siebenmal niedrigeren Höchstgehalt als für Hunde, weil die EFSA die sicheren Mengen artspezifisch festgelegt hat [6][17]. Auch Natur hat eine Dosis.
„Was nicht auf dem Etikett steht, ist nicht drin.“ Stoffe ohne Höchstgehalt sind bei Heimtierfutter nicht kennzeichnungspflichtig, und manche Funktionsgruppen dürfen nur pauschal genannt werden [2][9]. Das Etikett ist eine Pflichtauswahl, kein vollständiges Inventar.
„Viele Vitamine auf dem Etikett sind ein Qualitätsmerkmal.“ Für Vitamin D3 gilt ein gesetzlicher Höchstgehalt von 2.000 IE/kg [38], und die FDA-Rückrufe von 2018/2019 zeigen, dass ein Zuviel real vorkommt [39][40]. Mehr ist nicht automatisch besser.
„Ethoxyquin steckt heimlich in jedem Fischmehl.“ Als Zusatzstoff ist Ethoxyquin in der EU seit 2022 nicht mehr zugelassen; die Sonderfristen endeten für Fischmehl und andere Einzelfuttermittel am 31.12.2019, für damit hergestellte Mischfuttermittel am 31.03.2020 [19][20]. Was in Importrohstoffen aus Drittstaaten passiert, lässt sich nur per Analyse klären. Wir behaupten dazu nichts ohne eigene Messung.
Synthetisch, fermentiert, extrahiert, gebrochen: Woher die Zusatzstoffe kommen
Die Werbung kennt zwei Klassen: „natürlich“ und „künstlich“. Die Chemie kennt mindestens vier Herstellungswege, und sie verlaufen quer zu dieser Einteilung. Ein Überblick über die in diesem Ratgeber behandelten Stoffe:
| Herstellungsweg | Zusatzstoffe in diesem Ratgeber | Bemerkung |
|---|---|---|
| Chemische Synthese | BHA, BHT, früher Ethoxyquin, Sorbinsäure/Kaliumsorbat, Vitamin A (3a672a), Vitamin D3 (3a671), Vitamin E (3a700), Taurin (3a370), L-Carnitin (3a910), all-rac-Alpha-Tocopherol (1b307) | laut Zulassung „durch chemische Synthese gewonnen“ |
| Fermentation | Citronensäure (Aspergillus niger), L-Tryptophan (E.-coli-Stämme), Enzyme, Enterococcus lactis NCIMB 10415 | Mikroorganismen erledigen die Synthese; der Stamm steht im Rechtsakt |
| Extraktion | Tocopherol-Extrakte (aus Pflanzenölen), Rosmarinextrakt (Aceton/Ethanol), Carrageen (Rotalgen), Guarkernmehl (Guarbohne), Alginate (Braunalgen) | aus Pflanzen oder Algen |
| Mineralisch | Klinoptilolith | natürliches Gestein, ≥ 80 % Klinoptilolith |
| Chemische Umsetzung mit Naturstoff | Spurenelement-Chelate | Metall + Aminosäuren aus Soja- oder Feder-/Pflanzenhydrolysat |
Quellen: BVL-Listen und Zulassungsrechtsakte [3][4][5][6][7][10][13][32][42]; EFSA-Gutachten [17][23][26][27]. Für BHA, BHT und Sorbinsäure nennen die zitierten Unterlagen „chemisch“ ohne Detailweg; für Alginate beschränken wir uns auf die Herkunft aus Algen.
Was folgt daraus? Ein Extrakt aus Rosmarin ist „natürlich“ in der Herkunft, aber er wird mit Aceton oder Ethanol gewonnen [6]. Und ein Stein ist natürlicher als jede Vitamintablette, ohne dass ihn das für irgendetwas qualifiziert. Nach unserer Einschätzung ist die Frage „natürlich oder künstlich?“ beim Zusatzstoff die falsche. Die richtige lautet: zugelassen, wofür, in welcher Menge – und steht es drauf?
Checkliste: Zusatzstoffe auf dem Hundefutter in fünf Minuten prüfen
Wer im Laden steht, hat keine Zeit für Durchführungsverordnungen. Diese Reihenfolge hat sich bei unseren Tests bewährt:
- Überschrift „Zusatzstoffe“ suchen. Fehlt sie, und das Futter ist ein Alleinfuttermittel, ist das nach unserer Erfahrung ungewöhnlich – fast jedes Alleinfutter enthält mindestens Vitamin D3 oder Spurenelemente mit Deklarationspflicht [2][9].
- Vitamin D3 ablesen. Liegt der Wert in IE/kg unter dem gesetzlichen Höchstgehalt von 2.000 IE/kg Alleinfutter [38]? Bei Ergänzungsfutter steht der Höchstgehalt nicht direkt auf dem Etikett; maßgeblich sind die Verwendungsbedingungen des Zulassungsrechtsakts und die Fütterungsempfehlung des Herstellers [1][2].
- Kupfer und Zink ablesen. Die Angaben beziehen sich auf den Zusatz, nicht auf den Gesamtgehalt. Der gesetzliche Deckel gilt aber für den Gesamtgehalt (25 mg Kupfer, 200 mg Zink je kg Alleinfutter mit 12 % Feuchte) [41][42]. Das Etikett zeigt also nur einen Teil der Rechnung.
- Technologische Zusatzstoffe ansehen. Steht nur „Antioxidationsmittel“, ist der Name nicht verraten. Die Telefonnummer nach Art. 19 VO 767/2009 hilft [2].
- Werbung gegen Rückseite lesen. „Ohne Konservierungsstoffe“ vorne, „Konservierungsmittel“ hinten? Dann passt etwas nicht. „Natürlich konserviert“ vorne, „Antioxidationsmittel“ hinten? Dann passt es meistens.
Ein Beispiel zur Umrechnung, als eigene Berechnung: Ein 20-kg-Hund frisst rund 300 g Trockenfutter am Tag. Enthält das Futter 1.500 IE Vitamin D3 je kg, sind das 450 IE pro Tag. Würde der Halter zusätzlich ein Ergänzungsfutter mit Vitamin D geben, addieren sich die Mengen. Der Höchstgehalt des Alleinfutters schützt nicht vor der Summe aus mehreren Dosen. Nach unserer Einschätzung ist das der häufigste blinde Fleck: Nicht das einzelne Etikett ist das Problem, sondern das zweite daneben.
Der Rechtsrahmen in drei Sätzen
VO (EG) 1831/2003 regelt, welcher Zusatzstoff überhaupt verwendet werden darf, für welche Tierart und in welcher Menge [1]. VO (EG) 767/2009 regelt, wie Futter gekennzeichnet und beworben werden darf – inklusive Irreführungsverbot (Art. 11), Belegpflicht für Angaben (Art. 13 Abs. 1) und Verbot krankheitsbezogener Aussagen (Art. 13 Abs. 3) [2]. Der FEDIAF-Kodex für die gute Kennzeichnung von Heimtierfuttermitteln ist die Branchenleitlinie, die Behörden als Auslegungshilfe nutzen; wir zitieren durchgehend die deutsche IVH-Fassung vom Oktober 2018 [9]. Die Health-Claims-Verordnung gilt nur für Lebensmittel, nicht für Tierfutter [33].
Eine Besonderheit der Heimtiere bleibt: Für Nutztierfutter müssen Zusatzstoffe mit Name und Kennnummer genannt werden, für Heimtierfutter genügt „und/oder“ [11]. Und bei Konservierungsmitteln, Antioxidationsmitteln und Farbstoffen reicht dem Hund – oder vielmehr seinem Halter – die Funktionsgruppe [11]. Der Gesetzgeber traut dem Schwein offenbar mehr Kennzeichnung zu als dem Hund. Ironie der Rechtsgeschichte, nicht der Hersteller.
FAQ
Sind Zusatzstoffe im Hundefutter schädlich? Zugelassene Zusatzstoffe wurden von der EFSA für die vorgesehene Verwendung bewertet [1]. Risiken entstehen vor allem durch Überdosierung, etwa bei Vitamin D [38], oder wo Datenlücken bestehen, wie bei BHT für Hunde [18].
Ist „natürlich konserviert“ besser? Tocopherole und Rosmarinextrakt sind zugelassene Antioxidationsmittel wie BHA auch. „Natürlich“ sagt etwas über die Herkunft, nicht über die Sicherheit [6][17].
Darf Ethoxyquin noch im Hundefutter sein? Als Zusatzstoff nein, seit DVO (EU) 2022/1375 [20].
Was bedeuten Nummern wie 3b606? Kennnummern aus dem EU-Register; erste Ziffer = Kategorie, Buchstabe = Funktionsgruppe [1].
Muss jeder Zusatzstoff auf dem Etikett stehen? Nein. Nur solche mit Höchstgehalt, zootechnische Zusatzstoffe und hervorgehobene Stoffe [2][9].
Bildnachweise
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- Bild: „Rosmarinus officinalis MHNT.BOT.2008.1.19“ von Roger Culos, Wikimedia Commons (commons.wi…), Lizenz CC BY-SA 3.0 (creativeco…), verkleinert/WebP.
- Bild: „Leeds Brewery- new fermentation tanks (geograph 5621751)“ von Stephen Craven, Wikimedia Commons (commons.wi…new_fermentation_tanks(geograph_5621751).jpg), Lizenz CC BY-SA 2.0 (creativeco…), verkleinert/WebP.
- Bild: „Gawar Phali With Aaloo (Guar Bean With Potatoes)“ von Miansari66, Wikimedia Commons (commons.wi…).JPG), CC0 (creativeco…), verkleinert/WebP.
- Bild: „Clinoptilolite-Na-269082“ von Christian Rewitzer, Wikimedia Commons (commons.wi…), Lizenz CC BY-SA 3.0 (creativeco…), verkleinert/WebP.
- Bild: „Pill Organizer With Vitamins And Medicines“ von Stevepb, Wikimedia Commons (commons.wi…), CC0 (creativeco…), verkleinert/WebP.
- Alle Grafiken, auch die biochemischen Schaubilder (Organe, Vitamin-D3-Stoffwechsel, Kupfer, Antioxidantien-Mechanismus, Ethoxyquin): eigene Erstellung, „Grafik: Futterprüfer.de“. Die in den Grafiken genannten Quellen stehen in der Quellenliste [49]–[54].
Quellen (abgerufen am 16.10.2026)
- Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, konsolidierte Fassung. eur-lex.eu…
- Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, insb. Art. 11, 13, 15, 17, 19 und Anhang VII (konsolidierte Fassung). eur-lex.eu…
- BVL: Futtermittelzusatzstoffe – Funktionsgruppe 1b Antioxidationsmittel. bvl.bund.d…
- BVL: Futtermittelzusatzstoffe – Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung. bvl.bund.d…
- BVL: Futtermittelzusatzstoffe – Aminosäuren. bvl.bund.d…
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/1068 (Rosmarinextrakt für Katzen und Hunde). eur-lex.eu…
- BVL: Futtermittelzusatzstoffe – Konservierungsmittel. bvl.bund.d…
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/415 (u. a. Sorbinsäure 1a200, Kaliumsorbat 1k202). eur-lex.eu…
- FEDIAF/IVH: Kodex für die gute Kennzeichnung von Heimtierfuttermitteln, deutsche Fassung, Version Oktober 2018. ivh-online…
- BVL: Futtermittelzusatzstoffe – Bindemittel (Klinoptilolith 1g568). bvl.bund.d…
- LAVES Niedersachsen: Leitfaden zur Kennzeichnung von Futtermitteln gemäß VO (EG) 767/2009. laves.nied…
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1399 (Butylhydroxyanisol), zitiert nach BVL-Liste [3]. eur-lex.eu…
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2394 (Enterococcus lactis NCIMB 10415 für Katzen und Hunde). lawplayer.…
- Verordnung (EU) 2020/354 (Liste der Verwendungszwecke von Diätfuttermitteln). eur-lex.eu…
- EFSA FEEDAP (2012): Safety and efficacy of tocopherol-rich extracts of natural origin, … synthetic tocopherol for all animal species. EFSA Journal 10(7):2783. doi.org/10…
- EFSA FEEDAP (2026): Assessment of tocopherol extracts (1b306(i)), (1b306(ii)) and alpha-tocopherol (1b307) for the renewal of their authorisation. doi.org/10…
- EFSA FEEDAP (2022): Safety and efficacy of two solvent extracts of rosemary for cats and dogs. EFSA Journal 20(1):6978. doi.org/10…
- EFSA FEEDAP (2022): Safety and efficacy of BHT for all animal species. EFSA Journal 20(5):7287. efsa.onlin…
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/962 (Aussetzung Ethoxyquin). eur-lex.eu…
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/1375 (Verweigerung der Zulassung Ethoxyquin). op.europa.…
- EFSA FEEDAP (2022): Ethoxyquin for all animal species. EFSA Journal 20:7166. efsa.onlin…
- EFSA FEEDAP (2015): Safety and efficacy of citric acid as technological additive (acidity regulator) for all animal species. EFSA Journal 13(2):4010. doi.org/10…
- EFSA FEEDAP (2026): Citric acid produced by fermentation with Aspergillus niger CGMCC 6.466 for all animal species. EFSA Journal 24(4):e10031. doi.org/10…
- EFSA FEEDAP (2015): Sorbic acid and potassium sorbate for all animal species. EFSA Journal 13:4239. doi.org/10…
- EFSA FEEDAP (2012): Potassium sorbate for dogs and cats. EFSA Journal 10:2735. doi.org/10…
- EFSA FEEDAP (2022): Guar gum for all animal species. EFSA Journal 20:7253. efsa.onlin…
- EFSA FEEDAP (2023): Semi-refined carrageenan for cats and dogs. EFSA Journal 21:7860. doi.org/10…
- EFSA FEEDAP (2022): Carrageenan for pets and other non-food-producing animals. pmc.ncbi.n…
- EFSA ANS (2018): Re-evaluation of carrageenan (E 407) and processed Eucheuma seaweed (E 407a) as food additives. EFSA Journal 16(4):e05238. doi.org/10…
- EFSA FEEDAP (2013): Clinoptilolite of sedimentary origin for all animal species. EFSA Journal 11:3039. doi.org/10…
- EFSA FEEDAP (2025): Clinoptilolite of sedimentary origin, renewal. EFSA Journal 23:e9364. doi.org/10…
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 651/2013 (Klinoptilolith). eur-lex.eu…
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. eur-lex.eu…
- Europäische Kommission: EU-Register der Futtermittelzusatzstoffe (Food and Feed Information Portal). ec.europa.… · Übersichtsseite: food.ec.eu…
- Forum Institut: Kennzeichnung von Futtermitteln (Vortrag). forum-inst…
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/724 (Retinylacetat, -palmitat, -propionat). eur-lex.eu…
- FEDIAF Nutritional Guidelines 2025. europeanpe…
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/1492 (Cholecalciferol). legislatio…
- U.S. FDA: FDA Alerts Pet Owners about Potentially Toxic Levels of Vitamin D in Several Dry Pet Foods. fda.gov/an…
- U.S. FDA: Rückrufmeldung Dosenfutter wegen überhöhten Vitamin D (2019). fda.gov/sa…
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1039 (Kupferverbindungen). eur-lex.eu…
- Durchführungsverordnung (EU) 2016/1095 (Zinkverbindungen), konsolidiert. eur-lex.eu…
- EFSA OpenEFSA: Verfahren EFSA-Q-2026-00238 (Erneuerung Zinkverbindungen). open.efsa.…
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1859 (Taurin). eur-lex.eu…
- EFSA FEEDAP (2025): Taurine (3a370), renewal. doi.org/10…
- EFSA FEEDAP (2025): L-carnitine (3a910) and L-carnitine L-tartrate (3a911), renewal. doi.org/10…
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/188 (L-Tryptophan). eur-lex.eu…
- Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung. eur-lex.eu…
- Merck Veterinary Manual: Cholecalciferol (Vitamin D3) Poisoning in Animals (Kapitel Rodentizidvergiftung). merckvetma…
- Merck Veterinary Manual: Toxicoses in Animals From Human Multivitamins and Supplements. merckvetma…
- Webster CRL et al. (2019): ACVIM consensus statement on the diagnosis and treatment of chronic hepatitis in dogs. J Vet Intern Med 33(3):1173–1200. doi.org/10…
- AVMA News (17.04.2023): AAFCO reaffirms guideline on copper levels in dog food. avma.org/n…
- Castillo VA et al. (2001): Changes in thyroid function in puppies fed a high iodine commercial diet. Vet J 161(1):80–84. doi.org/10…
- Shahidi F, Zhong Y (2010): Lipid oxidation and improving the oxidative stability. Chem Soc Rev 39(11):4067–4079. doi.org/10…
Stand: 16.10.2026. Dieser Beitrag ist ein Ratgeber und keine tierärztliche Beratung.
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