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Tierliebhaber Zahnfee Sticks im Test

  • Von Futterprüfer
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  • Zuletzt aktualisiert
  • 2 Min. Lesezeit
Symbolbild: Grünliche Kausticks auf einem Holzbrett neben einem weißen Napf, Petersilie und Minze – nicht die Originalverpackung der Tierliebhaber Zahnfee Sticks
Verpackung
Symbolbild: Nahaufnahme eines durchgebrochenen grünlichen Kausticks – nicht das Originalprodukt
Das Futter selbst

Achtung: irreführende Werbeaussagen

Eine Werbeaussage ist nach unserer Einschätzung unzulässig oder irreführend. Zum Werbeaussagen-Check

Fazit

Zuletzt aktualisiert:

  • Rohstoffqualität
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  • Bedarfsdeckung
  • Preis-Leistung

Ein ordentlich deklarierter Kau-Stick mit Prozentangaben und einer Werbung, die überwiegend sagt, was ein Futtermittel sagen darf. Abzüge gibt es für fehlende Feuchte- und Energieangaben, einen Ratgebertext mit nicht enthaltenen Zutaten und 1,59 Euro pro Tag beim 20-kg-Hund. Ergebnis: Rot, nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema; über die Zahnpflegewirkung sagt die Note nichts.

Pro

  • Alle Zutaten benannt, die Kräuter mit Prozentangabe; Zink mit Kennnummer und Menge; keine Konservierungsmittel oder Farbstoffe deklariert.
  • Die Werbung setzt auf Kauen und frischen Atem statt auf Krankheiten; die FAQ verweist bei Entzündungen ausdrücklich an den Tierarzt.
  • Sinnvolle Hinweise: nicht für Welpen unter 4 Monaten, nicht für ältere Hunde mit lockeren Zähnen.

Contra

  • Feuchte und Energie fehlen; der Ratgebertext nennt Anis und Seealgenmehl, die nicht in der Zusammensetzung stehen.
  • Widersprüchliche Angaben zu Stückzahl (13/14), Fütterungsempfehlung (½ bis 2 Sticks) und Dauerfütterung.
  • Teuer: 63,77 €/kg, beim 20-kg-Hund rund 1,59 € pro Tag (eigene Berechnung).
  • Irreführende Werbeaussage: „In Verbindung mit Anis und dem jodhaltigen Seealgenmehl sorgen unsere Dental Sticks bei deinem Hund für einen frischen Atem.“
So bewerten wir

Eine Zahnpflege-Seite, die das Kauen arbeiten lässt

Wer sich durch die Zahnpflege-Regale des Internets liest, begegnet viel Entzündung, Heilung und Narkose. Die Zahnfee Sticks halten sich weitgehend heraus. Ihre Überschrift lautet „Für saubere Zähne & frischen Atem“, die Wirkung wird dem „kräftigen Kauen“ zugeschrieben, und „Minze und Petersilie wirken geruchsneutralisierend“. Das sind Aussagen, die ein Futtermittel machen darf, und wir sagen das ausdrücklich gern. In der FAQ steht auf die Frage, ob die Sticks den Tierarzt ersetzen, ein klares „Nein“, mit dem Zusatz, bei schwerem Zahnstein oder Entzündungen sei der Tierarztbesuch „immer der richtige erste Schritt“. Vorbildlich.

Das Etikett: ordentlich, mit Prozenten

Die Zusammensetzung nennt jede Zutat einzeln: Süßkartoffel, pflanzliches Glycerin, Insektenproteine aus Hermetia-Larven, Reismehl, Pulvercellulose, Kasein mit drei Prozent, dazu Minze, Spirulina, Oregano, Kamille, Kurkuma und Ringelblume mit je zwei Prozent. Zink ist als Zinkoxid mit Kennnummer und 640 Milligramm deklariert, was bei einem 25-Gramm-Stick rund 16 Milligramm ergibt (eigene Berechnung). Konservierungsmittel, Farbstoffe oder Zucker sind nicht deklariert. Glycerin und Cellulose sorgen für die Bissfestigkeit; ernährungsphysiologisch tragen sie wenig bei, aber für einen Kau-Stick ist das ehrlich.

Anis und Seealgenmehl – woher kommen die?

Unterhalb der Produktinformationen folgt ein langer Ratgebertext. Dort sorgen „Anis und das jodhaltige Seealgenmehl“ für frischen Atem, die Insektenproteine haben plötzlich zehn Prozent, und Salbei ist auch dabei. In der Zusammensetzung kommen Anis, Seealgenmehl und Salbei nicht vor. Vermutlich beschreibt der Text eine frühere Rezeptur. Für den Käufer ist das trotzdem irreführend, denn er liest beides auf derselben Seite.

Kalorienarm? Das Etikett schweigt dazu

Derselbe Ratgeber nennt hochwertige Dental Sticks „kalorienarm“. Prüfen lässt sich das nicht, denn weder Feuchte noch Energie sind angegeben, und Glycerin steht an zweiter Stelle der Zutatenliste. Auch sonst widersprechen sich die Texte: Im Kopfbereich ist der Stick ein „tägliches Leckerli“, im Ratgeber „nicht um ein Leckerlie oder eine Belohnung“. Die Packung enthält laut Seite 14 Sticks, laut Feed 13. Und der Feed-Hinweis „Nicht für eine dauerhafte Fütterung geeignet“ fehlt auf der Seite, die zugleich eine tägliche Gabe empfiehlt.

Zahnpflege mit Preisschild

Im Angebot kosten 350 Gramm 22,32 Euro, das sind 63,77 Euro je Kilogramm. Ein 20-Kilogramm-Hund bekommt laut Tabelle einen Stick am Tag, also rund 1,59 Euro, ein großer Hund mit zwei Sticks rund 3,19 Euro (eigene Berechnung). Für einen Kau-Snack ist das eine Menge Geld.

Unsere Bewertung

Mit 57 von 100 Punkten landen die Zahnfee Sticks nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema knapp im roten Bereich. Das liegt weniger an der Rezeptur als an Deklarationslücken, einem Ratgebertext mit Zutaten, die nicht drin sind, und am Preis. Über die Zahnpflegewirkung im Einzelfall sagt die Note nichts. Die Zahnfee selbst hat gute Manieren; ihr Ratgebertext könnte bei ihr noch in die Lehre gehen.

Bilder: Futterprüfer.de (KI-generierte Symbolbilder, keine Originalverpackung).

Unterstrichene Begriffe sind im Futter-Lexikon bzw. im Glossar erklärt. Der farbige Punkt zeigt die Bedenklichkeits-Ampel.

Produktdaten

Zusammensetzung

  1. Süßkartoffel*(Unbedenklich)
  2. Pflanzliches Glycerin
  3. Insektenproteine aus Hermetia-Larven
  4. Reismehl
  5. Pulvercellulose
  6. Kasein (Milchprotein) (3%)
  7. Apfeltrester* (2%)
  8. Minze* (2%)
  9. Spirulina* (2%)
  10. Oregano* (2%)
  11. Kamille* (2%)
  12. Kurkuma* (2%)
  13. Ringelblume* (2%)
  14. Rohlecithin
  15. Kokos* (1%)
  16. Hermetiafett
  17. Rapsöl
  18. Rosmarin*
  19. Petersilie* (0,4%)
  20. *getrocknet. Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe: Zink als Zinkoxid (3b603) 640 mg

Reihenfolge wie deklariert. Farbiger Punkt = Ampel aus dem Futter-Lexikon (grün unbedenklich, gelb eingeschränkt, rot bedenklich).

Analytische Bestandteile

Laut Deklaration
BestandteilGehalt
Rohprotein11,0 %
Rohfett4,0 %
Rohfaser8,0 %
Rohasche6,0 %

Preis · Preisklasse Premium

Packung (350 g (ca. 14 Sticks))
22,32 €
Pro Kilogramm
63,77 €
Pro Tagesration
1,59 €

Preisstand: 09. Oktober 2026. Preise können je nach Händler abweichen.

Werbeversprechen im Faktencheck

Wir haben die Werbeaussagen von Tierliebhaber auf der Verpackung und im Shop geprüft. Die Bewertungen sind unsere begründete fachliche Einschätzung.

  • „Für saubere Zähne & frischen Atem“

    Zulässig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung eine typische, zulässige Zahnpflege-Aussage ohne Krankheitsbezug (Befund: Positivbeispiel).

    Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 2019, Nr. 5.2.5.4

  • „Unterstützt die Zahnreinigung durch kräftiges Kauen“

    Zulässig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung zulässig und plausibel: Die Wirkung wird der mechanischen Kauarbeit zugeschrieben, nicht einem Wirkstoff. Ein Beleg sollte auf Nachfrage vorliegen.

    Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 2019, Nr. 5.2.5.4

  • „Minze und Petersilie wirken geruchsneutralisierend und unterstützen einen frischen Atem.“

    Zulässig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung zulässig (Befund: Positivbeispiel). Minze ist mit 2 % in nennenswerter Menge enthalten.

    Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Kamille beruhigt die empfindliche Maulschleimhaut sanft.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung setzt „beruhigt“ eine Reizung der Schleimhaut voraus. Der Krankheitsbegriff wird weit verstanden und erfasst auch geringfügige oder vorübergehende Beeinträchtigungen. Ein klarer Verstoß ist die Aussage nicht, unbedenklich aber auch nicht.

    Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Zink ist ein wichtiger Baustein für gesunde Schleimhäute.“

    Zulässig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung eine allgemeine ernährungsphysiologische Aussage zu einem deklarierten Zusatzstoff.

    Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Können die Sticks einen Besuch beim Tierarzt ersetzen? Nein. Bei schwerem Zahnstein oder Entzündungen im Maul ist ein Tierarztbesuch immer der richtige erste Schritt.“

    Zulässig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung ein vorbildlicher Hinweis, der die Grenze zwischen Futtermittel und tierärztlicher Behandlung klar zieht.

    Art. 11 VO (EG) 767/2009

  • „In Verbindung mit Anis und dem jodhaltigen Seealgenmehl sorgen unsere Dental Sticks bei deinem Hund für einen frischen Atem.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung irreführend: Anis und Seealgenmehl sind in der Zusammensetzung nicht enthalten. Der Text beschreibt offenbar eine frühere oder andere Rezeptur.

    Art. 11 Abs. 1 a VO (EG) 767/2009

  • „Spirulina-Alge […] Unterstützt die Schleimhautgesundheit im Maul und kann das Zahnfleisch leicht stärken.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung eine spezifische Wirkaussage ohne Beleg; bei 2 % Spirulina (rund 0,5 g je Stick, eigene Berechnung) nicht selbstverständlich.

    Art. 13 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

  • „So wird es für schädliche Bakterien schwerer, im Maul zu überleben.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung eine antibakterielle Wirkaussage ohne Beleg.

    Art. 13 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

  • „Genau das ist der entscheidende Unterschied zu harten Kauknochen: mechanische Reinigungswirkung, ohne dem Zahn zu schaden.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung ein vergleichender Vorteil ohne Beleg, der zugleich nahelegt, harte Kauknochen schadeten dem Zahn.

    Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; § 5 UWG

  • „Deutliche Effekte auf den Zahnbelag zeigen sich erfahrungsgemäß ab Woche 2 bis 4 regelmäßiger Anwendung.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung eine zeitlich bestimmte Wirkaussage; „erfahrungsgemäß“ ersetzt keinen Beleg.

    Art. 13 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

  • „Die Zahnfee Sticks eignen sich hervorragend als tägliche, vorbeugende Unterstützung, damit es erst gar nicht so weit kommt.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung bezieht sich „so weit“ auf schweren Zahnstein und Entzündungen; der Satz legt damit eine Vorbeugung gegen Entzündungen nahe. Vorbeugung gegen Zahnstein wäre mit Beleg möglich, gegen Entzündungen nicht.

    Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Tierärztin Christina Pfülb & viele weitere empfehlen ein komplettes Set“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung (Befund F15) ist die Empfehlung nicht näher belegt.

    Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; § 5 UWG

  • „Dental Sticks für Hunde: Optimale Zahnpflege für weniger Beschwerden!“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung rückt der Ratgeber das Produkt in einen Krankheitszusammenhang („weniger Beschwerden“, Parodontitis, Organbelastung), ohne es ausdrücklich als Heilmittel zu bewerben. Positiv: Derselbe Text verweist bei „echtem Zahnproblem“ an den Tierarzt.

    Art. 13 Abs. 3 VO (EG) 767/2009; Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Hochwertige Dental Sticks sind für Hunde nicht nur lecker, sondern zudem auch kalorienarm.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung nicht nachprüfbar: Energie und Feuchte sind nicht deklariert, pflanzliches Glycerin steht an zweiter Stelle.

    Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Beispielsweise sind in Noname Dental Sticks oftmals Methylparabene als Konservierungsstoff enthalten.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung eine pauschale, unbelegte Herabsetzung anderer Produkte zur Hervorhebung des eigenen.

    § 5 UWG; Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

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