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Tierliebhaber Goodie Drops im Test

  • Von Futterprüfer
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Symbolbild: Holzschale mit kleinen braunen Leckerli-Drops neben Süßkartoffelscheiben, Leinsamen und Rosmarin – nicht die Originalverpackung der Tierliebhaber Goodie Drops
Verpackung
Symbolbild: Nahaufnahme weicher brauner Leckerli-Drops mit hellen Pünktchen – nicht das Originalprodukt
Das Futter selbst

Achtung: irreführende Werbeaussagen

2 Werbeaussagen sind nach unserer Einschätzung unzulässig oder irreführend. Zum Werbeaussagen-Check

Fazit

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Ein Trainingsleckerli mit vorbildlich offener Zutatenliste: Insektenprotein, Krill und Lachsöl mit Prozent, kein Zucker, keine Konservierungsstoffe. Das loben wir ausdrücklich. Punkte kosten fehlende Feuchte- und Omega-3-Angaben und ein Werbetext, der Getreide mit Durchfall verknüpft und nicht deklarierte Zutaten nennt. 52/100, nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema nicht empfehlenswert.

Pro

  • Fast alle Zutaten mit Prozentangabe, u. a. Insektenprotein 15 %, Krill 6,5 %, Lachsöl 1 %
  • Kein Zucker, keine Farb- oder Konservierungsstoffe; getreidefrei wie angegeben
  • Klar als Ergänzungsfuttermittel gekennzeichnet, mit Hinweis, die Drops von der Tagesration abzuziehen

Contra

  • Feuchte, Energie und Omega-3-Gehalt nicht angegeben
  • Werbetext nennt Zutaten, die nicht in der Zusammensetzung stehen
  • Getreide-Text mit Durchfall und Verstopfung: aus unserer Sicht unzulässig
  • Irreführende Werbeaussage: „Dein Hund erhält beim Fressen der Leckerlis für Hunde ohne Getreide Extrakte aus Ölsaaten, Kartoffelprotein, Insektenproteine aus Hermetia-Larven, Kartoffelflocken, Süßkartoffel, Leinsamen, Krill“
  • Irreführende Werbeaussage: „Andere haben eine ungesunde Kot-Konsistenz, Durchfall oder Verstopfung machen dem Tier zu schaffen. Daher ist es umso wichtiger, dass Hundeleckerlis getreidefrei sind.“
So bewerten wir

„Perfekt für empfindliche Hunde“ steht ganz oben auf der Produktseite der Goodie Drops von Tierliebhaber, darunter: „Keine Magenprobleme auch bei langen Trainingseinheiten mit vielen Leckerlis“ (abgerufen am 09.10.2026). Das ist ein großes Versprechen für ein Leckerli von rund einem Gramm. Wir haben die Drops als Ergänzungsfuttermittel nach unserem 100-Punkte-Schema geprüft, ausschließlich anhand der veröffentlichten Angaben; eine eigene Laboranalyse gibt es nicht.

Eine Zutatenliste, die man gern liest

Zuerst das Lob, und es ist ehrlich gemeint: Hier steht fast alles mit Namen und Prozentzahl. Insektenprotein aus Hermetia-Larven 15 %, antarktischer Krill 6,5 %, Leinsaat 3,5 %, Flohsamenschalen 3 %, Bierhefe 1,5 %, Lachsöl 1 %, Zichorienwurzel 0,3 %. Kein Zucker, keine Farbstoffe, keine Konservierungsstoffe und kein einziger Sammelbegriff wie „tierische Nebenerzeugnisse“. Dazu erinnert die Fütterungsempfehlung daran, die Drops von der Tagesration abzuziehen. Diesen Satz sucht man auf mancher Leckerli-Packung vergeblich.

Süßkartoffel und Glycerin tragen das Ganze

Ganz vorn in der Liste stehen allerdings Süßkartoffel und pflanzliches Glycerin, beide ohne Mengenangabe. Glycerin hält weiche Leckerlis weich und liefert Energie; das ist zulässig und üblich, ein Rohstoff mit Charakter ist es nach unserer Einschätzung nicht. Die Analyse nennt 15 % Rohprotein, 8 % Rohfett, 4 % Rohfaser und 7 % Rohasche. Die Feuchte fehlt. Wie viel Wasser und damit wie viele Kalorien ein Drop mitbringt, lässt sich so nicht seriös berechnen. Bei einem Trainingsleckerli, das man zwanzigmal am Tag aus der Tasche zieht, ist das keine Nebensache.

Omega-3 in „hohen Mengen“ – ohne Zahl

Der Textblock unter der Beschreibung verspricht „hohe Mengen an Omega-3-Fettsäuren“ aus Lachs und Krill. Krill (6,5 %) und Lachsöl (1 %) sind tatsächlich drin, das ist ein ordentlicher Ansatz. Wie viel Omega-3 ein Drop liefert, steht aber nirgends. „Hoch“ ist nach dem FEDIAF-Kodex eine Mengenangabe, die man beziffern sollte. Ohne Zahl bleibt es ein Gefühl.

Der Werbetext kennt eine andere Zutatenliste

Im selben Textblock zählt der Shop auf, was der Hund „beim Fressen“ erhält, darunter „Kartoffelprotein“, „Kartoffelflocken“ und „Mineralstoffe“. In der deklarierten Zusammensetzung kommt keine dieser Zutaten vor. Woher die Abweichung stammt, wissen wir nicht. Für Käufer zählt, dass zwei Listen auf derselben Seite nicht zueinander passen; nach unserer Einschätzung kann das in die Irre führen. Maßgeblich ist die Deklaration. Korrekt wäre im Textblock dieselbe Aufzählung wie in der Zusammensetzung: Süßkartoffel, pflanzliches Glycerin, Insektenprotein aus Hermetia-Larven, antarktischer Krill, Leinsaat, Flohsamenschalen, Rohlecithin, Bierhefe, Lachsöl, Insektenfett, Rapsöl, Rosmarin, Zichorienwurzel.

Getreide als Bösewicht

Der längste Teil des Textblocks erklärt Getreide zum Problem: Hunde wirkten danach „müde und abgeschlagen“, andere plagten „Durchfall oder Verstopfung“, und überhaupt: „Getreide gehört nicht zur Nahrung des Hundes“. Getreidefrei sind die Drops wirklich, und damit darf man werben. Durchfall und Verstopfung sind aber Beschwerden, und mit deren Vermeidung darf ein Futtermittel nicht werben (Art. 13 Abs. 3 VO (EG) 767/2009), gleichgültig, ob die Aussage zutrifft. Gekochtes Getreide ist in vielen Alleinfuttermitteln eine übliche Energiequelle. Die Süßkartoffel hätte es nicht nötig, sich auf Kosten des Weizens zu profilieren.

Preis pro Drop

Die 250-g-Dose mit laut Shop rund 250 Drops kostete am 09.10.2026 zum Aktionspreis 10,34 €, regulär 15,90 €. Das sind 41,36 € bzw. 63,60 € pro Kilogramm und nach eigener Berechnung 4 bis 6 Cent pro Drop. Wer im Training 20 Drops am Tag verfüttert, zahlt also 0,83 bis 1,27 € (eigene Beispielrechnung; eine Tagesmenge nennt der Hersteller nicht).

Unser Gesamtergebnis: 52 von 100 Punkten. Nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema sind die Goodie Drops nicht empfehlenswert (Ampel Rot). Die Rezeptur selbst schneidet ordentlich ab: Für die offene Zutatenliste mit Prozentangaben und den Verzicht auf Zucker und Konservierungsstoffe gibt es ausdrücklich Lob und solide Teilnoten. Die Punkte gehen bei fehlender Feuchte- und Omega-3-Angabe und bei Werbetexten verloren, die nicht zum Produkt passen. Ein ehrliches Leckerli braucht keinen Getreide-Krimi.

Bilder: Futterprüfer.de (KI-generierte Symbolbilder, keine Originalverpackung).

Unterstrichene Begriffe sind im Futter-Lexikon bzw. im Glossar erklärt. Der farbige Punkt zeigt die Bedenklichkeits-Ampel.

Produktdaten

Zusammensetzung

  1. Süßkartoffel*(Unbedenklich)
  2. pflanzliches Glycerin
  3. Insektenprotein aus Hermetia-Larven (15 %)
  4. Antarktischer Krill* (6,5 %)
  5. Leinsaat (3,5 %)
  6. Flohsamenschalen (3 %)
  7. Rohlecithin
  8. Bierhefe* (1,5 %)(Unbedenklich)
  9. Fischöl (Lachs, 1 %)(Unbedenklich)
  10. Insektenfett (Hermetia illucens)
  11. Rapsöl
  12. Rosmarin*
  13. Zichorienwurzel (0,3 %)
  14. *getrocknet

Reihenfolge wie deklariert. Farbiger Punkt = Ampel aus dem Futter-Lexikon (grün unbedenklich, gelb eingeschränkt, rot bedenklich).

Analytische Bestandteile

Laut Deklaration
BestandteilGehalt
Rohprotein15,0 %
Rohfett8,0 %
Rohfaser4,0 %
Rohasche7,0 %

Preis · Preisklasse Premium

Packung (250 g)
10,34 €
Pro Kilogramm
41,36 €
Pro Tagesration
0,83 €

Preisstand: 09. Oktober 2026. Preise können je nach Händler abweichen.

Werbeversprechen im Faktencheck

Wir haben die Werbeaussagen von Tierliebhaber auf der Verpackung und im Shop geprüft. Die Bewertungen sind unsere begründete fachliche Einschätzung.

  • „Perfekt für empfindliche Hunde – Keine Magenprobleme auch bei langen Trainingseinheiten mit vielen Leckerlis.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: „Magenprobleme“ sind Beschwerden. Die Aussage verspricht nach unserem Verständnis keine Behandlung, sondern dass die Drops auch in großer Menge keine Magenprobleme auslösen. Das ist eine Verträglichkeitsaussage, für die der Hersteller keinen Beleg nennt. „Empfindliche Hunde“ ist nicht näher bestimmt. Wegen des weiten Krankheitsbegriffs liegt die Formulierung aus unserer Sicht nahe an der Grenze zur krankheitsbezogenen Aussage.

    Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; Grenze zu Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009

  • „Super lecker & leicht verdaulich“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: „Leicht verdaulich“ beschreibt eine messbare Eigenschaft (Verdaulichkeit). Daten dazu veröffentlicht der Hersteller nicht. „Super lecker“ ist erkennbare Anpreisung und wird von uns nicht bewertet.

    Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „30 Tage Wirksamkeit testen, 30 tage Rückgabe-Möglichkeit“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Die Rückgabe ist ein zulässiges Serviceversprechen. „Wirksamkeit testen“ unterstellt bei einem Belohnungsleckerli aber eine Wirkung, die weder beschrieben noch belegt ist. Eine Bildtafel auf derselben Seite nennt zudem „90 Tage Geld-zurück-Garantie“, der Produktkopf 30 + 30 Tage. Fair vermerkt: Dieselbe Tafel sagt auch, die Produkte seien „keine Zaubermittel“.

    Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009; § 5 Abs. 1 UWG

  • „Die Goodie Drops sind eine kaltgepresste, getreidefreie und vor allem gesunde Belohnung“

    Zulässig

    Unsere Einschätzung: „Getreidefrei“ deckt sich mit der veröffentlichten Zusammensetzung: Dort ist kein Getreide aufgeführt (Stand 09.10.2026). „Kaltgepresst“ beschreibt ein Herstellungsverfahren, das wir nicht prüfen können. „Gesund“ verstehen wir in diesem Satz als allgemeine Anpreisung ohne konkrete Wirkungsbehauptung.

    Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 5.2.2

  • „Dadurch erhält dein Hund hohe Mengen an Omega-3-Fettsäuren. Diese Fettsäuren sind wichtig für Haut, Fell und die Gehirnleistung deines Hundes.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Krill (6,5 %) und Lachsöl (1 %) sind deklariert, ein Omega-3-Gehalt nicht. „Hohe Mengen“ ist nach dem FEDIAF-Kodex eine Mengenangabe, die beziffert werden sollte. Dass Omega-3-Fettsäuren für Haut und Fell eine Rolle spielen, ist allgemein anerkannt; für die „Gehirnleistung“ eines Hundes bei dieser Menge nennt der Hersteller keinen Beleg. Ohne Gehaltsangabe ist die Aussage aus unserer Sicht nicht nachprüfbar.

    Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; Art. 17 Abs. 2 a VO (EG) 767/2009 (als Maßstab); FEDIAF-Kodex 5.2.1.3, 5.2.1.4

  • „Dein Hund erhält beim Fressen der Leckerlis für Hunde ohne Getreide Extrakte aus Ölsaaten, Kartoffelprotein, Insektenproteine aus Hermetia-Larven, Kartoffelflocken, Süßkartoffel, Leinsamen, Krill“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: Der Textblock nennt als Bestandteile unter anderem Kartoffelprotein, Kartoffelflocken und Mineralstoffe. In der Zusammensetzung derselben Seite kommen diese Zutaten nicht vor; Flohsamenschalen, Lachsöl und Rapsöl fehlen dafür in der Aufzählung. Angaben zur Zusammensetzung, die der Deklaration widersprechen, halten wir für geeignet, Käufer über das Produkt in die Irre zu führen. Woher die Abweichung stammt, wissen wir nicht.

    Art. 11 Abs. 1 a VO (EG) 767/2009; § 5 Abs. 1 UWG

  • „Andere haben eine ungesunde Kot-Konsistenz, Durchfall oder Verstopfung machen dem Tier zu schaffen. Daher ist es umso wichtiger, dass Hundeleckerlis getreidefrei sind.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: Die Aussage verknüpft Getreide mit Durchfall, Verstopfung und ungesunder Kotkonsistenz und empfiehlt getreidefreie Leckerlis als Konsequenz; der Absatz endet mit „du wirst den Unterschied sehen“. Durchfall und Verstopfung sind Beschwerden. Nach unserer Einschätzung wird damit das Vermeiden von Beschwerden beworben. Das ist für Futtermittel nach Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009 nicht vorgesehen, gleichgültig, ob die Aussage zutrifft. Art. 13 Abs. 3 VO (EG) 767/2009 schließt solche krankheitsbezogenen Angaben bei Futtermitteln aus, die nicht als Diätfuttermittel gekennzeichnet sind.

    Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; § 3a UWG

  • „Getreide gehört nicht zur Nahrung des Hundes. Vor allen Dingen Welpen sollten daher gesunde Snacks ohne Getreide erhalten.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: „Getreidefrei“ ist zulässig, wenn es stimmt, und hier stimmt es. Die Aussage geht aber weiter und stellt Getreide als für Hunde ungeeignet dar; an anderer Stelle heißt es, dank Getreidefreiheit fänden sich „keine ungesunden Stoffe“ in den Drops. Gekochtes Getreide ist in vielen Alleinfuttermitteln eine übliche Energiequelle; einen Beleg für die Pauschalaussage nennt der Hersteller nicht. Nach dem FEDIAF-Kodex sollen „ohne“-Angaben nicht den Eindruck erwecken, Produkte mit dem Stoff seien gefährlich.

    Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 5.2.2

  • „Chicorée als Präbiotikum-Quelle für einen gesunden Darm“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Zichorienwurzel ist mit 0,3 % deklariert. Bei rund 1 g je Drop sind das nach eigener Berechnung etwa 3 mg je Drop. Zichorie gilt als Inulin-Quelle; ob diese Menge bei bestimmungsgemäßer Fütterung „für einen gesunden Darm“ etwas beiträgt, belegt der Hersteller nicht.

    Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 5.3.3

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