Tierliebhaber Snackie Drops im Test
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Achtung: irreführende Werbeaussagen
Eine Werbeaussage ist nach unserer Einschätzung unzulässig oder irreführend. Zum Werbeaussagen-Check
Fazit
Zuletzt aktualisiert:
- Rohstoffqualität
- Schadstoffe & Bedenkliches
- Nährstoffprofil
- Deklaration & Transparenz
- Bedarfsdeckung
- Preis-Leistung
Die Zutatenliste ist offen und sympathisch: Rote Bete, Hagebutte, Spirulina und Kurkuma mit Prozent, kein Zucker, keine Konservierungsstoffe. Das verdient Lob. Punkte kosten fehlende Feuchte- und Energieangaben, ein Textblock, der ein anderes Produkt beschreibt, und die Verknüpfung von Getreide mit Durchfall. 52/100, nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema nicht empfehlenswert.
Pro
- Alle Zutaten benannt, sechs davon mit Prozent (u. a. Insektenprotein und Rote Bete je 10 %)
- Kein Zucker, keine Farb- oder Konservierungsstoffe; getreidefrei wie angegeben
- Klar als Ergänzungsfuttermittel gekennzeichnet, mit Hinweis, die Drops von der Tagesration abzuziehen
Contra
- Feuchte und Energie nicht angegeben, Stückzahl je Dose fehlt
- Textblock auf der Seite beschreibt die Goodie Drops (Lachs, Krill), nicht dieses Produkt
- Getreide-Text mit Durchfall und Verstopfung: aus unserer Sicht unzulässig
- Irreführende Werbeaussage: „Andere haben eine ungesunde Kot-Konsistenz, Durchfall oder Verstopfung machen dem Tier zu schaffen. Daher ist es umso wichtiger, dass Hundeleckerlis getreidefrei sind.“
Inhaltsverzeichnis
„Lachs und Krill“: Mit dieser „ganz besonderen Geschmackskomposition“ wirbt ein langer Textblock auf der Produktseite der Snackie Drops von Tierliebhaber (abgerufen am 09.10.2026). Laut Zusammensetzung enthalten die Snackie Drops weder Lachs noch Krill. Der Text ist mit „unsere Goodie Drops“ überschrieben und stammt wortgleich von der Seite des Schwesterprodukts. Wir haben die Snackie Drops als Ergänzungsfuttermittel nach unserem 100-Punkte-Schema geprüft, ausschließlich anhand der veröffentlichten Angaben; eine eigene Laboranalyse gibt es nicht.
Eine bunte Zutatenliste mit Zahlen
Die gute Nachricht steht in der Deklaration, und wir sagen sie gern laut: Hier ist fast alles beziffert. Insektenprotein aus Hermetia-Larven 10 %, Rote Bete 10 %, Hagebutte, Spirulina und Kurkuma je 3 %, Cranberrysaft 1 %. Kein Zucker, keine Farbstoffe, keine Konservierungsstoffe. Dass die Drops rot sind, liegt an der Roten Bete und nicht an einer Farbstoff-Kennnummer. So stellt man sich eine Leckerli-Deklaration vor.
Glycerin mit Beinamen
Ganz vorn stehen Süßkartoffel und „Pflanzliches Glycerin (Extrakte aus Ölsaaten)“, beide ohne Mengenangabe. Glycerin wird aus pflanzlichen Ölen gewonnen; ein „Extrakt aus Ölsaaten“ im landläufigen Sinn ist es nach unserer Einschätzung nicht. Klarer wäre: „Glycerin (pflanzlich)“. Die Analyse nennt 11,6 % Rohprotein, 5,4 % Rohfett, 4,2 % Rohfaser und 5,2 % Rohasche; Feuchte und Energie fehlen. Wie viele Kalorien im Trainingsbeutel landen, bleibt damit offen.
Der Werbetext gehört zum Nachbarn
Unter „Das könnte dir auch gefallen“ folgt ein langer Textblock über „unsere Goodie Drops“: 9 mm Durchmesser, Lachs und Krill, „hohe Mengen an Omega-3-Fettsäuren“, dazu eine Zutatenliste mit Kartoffelprotein und Mineralstoffen. Nichts davon beschreibt die Snackie Drops. Wer auf der Seite eines Produkts liest, bezieht den Text auf dieses Produkt. Deshalb halten wir ihn an dieser Stelle für geeignet, falsche Vorstellungen über die Zusammensetzung zu wecken. Passend wäre ein eigener Textblock zu den Snackie Drops, etwa zu Roter Bete, Hagebutte, Spirulina und Kurkuma.
Getreide als Bösewicht, zum zweiten Mal
Derselbe Textblock erklärt Getreide zum Problem: Manche Hunde wirkten danach „müde und abgeschlagen“, andere plagten „Durchfall oder Verstopfung“, und „Getreide gehört nicht zur Nahrung des Hundes“. Getreidefrei sind die Snackie Drops tatsächlich, damit darf man werben. Mit der Vermeidung von Beschwerden wie Durchfall darf ein Futtermittel aber nicht werben (Art. 13 Abs. 3 VO (EG) 767/2009), gleichgültig, ob die Aussage zutrifft. Gekochtes Getreide ist in vielen Alleinfuttermitteln eine übliche Energiequelle. Die Rote Bete braucht dieses Feindbild nicht.
Preis pro Trainingseinheit
Die 250-g-Dose kostete am 09.10.2026 zum Aktionspreis 10,34 €, regulär 15,90 €. Das sind 41,36 € bzw. 63,60 € pro Kilogramm. Wer im Training 20 g am Tag verfüttert, zahlt nach eigener Beispielrechnung 0,83 bis 1,27 €. Wie viele Drops in der Dose stecken, sagt der Hersteller anders als bei den Goodie Drops nicht.
Unser Gesamtergebnis: 52 von 100 Punkten. Nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema sind die Snackie Drops nicht empfehlenswert (Ampel Rot). Für die offene, bezifferte Zutatenliste ohne Zucker und Konservierungsstoffe gibt es ausdrücklich Lob und solide Teilnoten. Die Punkte gehen bei fehlenden Feuchte- und Energieangaben und bei einem Werbetext verloren, der ein anderes Produkt beschreibt. Der Krill steht auf der Seite, aber nicht in der Dose.
Bilder: Futterprüfer.de (KI-generierte Symbolbilder, keine Originalverpackung).
Unterstrichene Begriffe sind im Futter-Lexikon bzw. im Glossar erklärt. Der farbige Punkt zeigt die Bedenklichkeits-Ampel.
Produktdaten
Zusammensetzung
- Süßkartoffel(Unbedenklich)
- Pflanzliches Glycerin (Extrakte aus Ölsaaten)
- Insektenproteine aus Hermetia-Larven (10%)
- Rote Bete* (10%)
- Hagebutte* (3%)
- Spirulina* (3%)
- Kurkuma* (3%)
- Rohlecithin
- Cranberrysaft* (1%)
- Leinsamen
- Hermetiafett
- Rapsöl
- Rosmarin*
- *getrocknet
Reihenfolge wie deklariert. Farbiger Punkt = Ampel aus dem Futter-Lexikon (grün unbedenklich, gelb eingeschränkt, rot bedenklich).
Analytische Bestandteile
| Bestandteil | Gehalt |
|---|---|
| Rohprotein | 11,6 % |
| Rohfett | 5,4 % |
| Rohfaser | 4,2 % |
| Rohasche | 5,2 % |
Preis · Preisklasse Premium
- Packung (250 g)
- 10,34 €
- Pro Kilogramm
- 41,36 €
- Pro Tagesration
- 0,83 €
Preisstand: 09. Oktober 2026. Preise können je nach Händler abweichen.
Werbeversprechen im Faktencheck
Wir haben die Werbeaussagen von Tierliebhaber auf der Verpackung und im Shop geprüft. Die Bewertungen sind unsere begründete fachliche Einschätzung.
„Perfekt für empfindliche Hunde – Keine Magenprobleme auch bei langen Trainingseinheiten mit vielen Leckerlis.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: „Magenprobleme“ sind Beschwerden. Die Aussage verspricht nach unserem Verständnis keine Behandlung, sondern dass die Drops auch in großer Menge keine Magenprobleme auslösen. Das ist eine Verträglichkeitsaussage, für die der Hersteller keinen Beleg nennt. „Empfindliche Hunde“ ist nicht näher bestimmt. Wegen des weiten Krankheitsbegriffs liegt die Formulierung aus unserer Sicht nahe an der Grenze zur krankheitsbezogenen Aussage.
Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; Grenze zu Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009
„Super lecker & leicht verdaulich“
FragwürdigUnsere Einschätzung: „Leicht verdaulich“ beschreibt eine messbare Eigenschaft (Verdaulichkeit). Daten dazu veröffentlicht der Hersteller nicht. „Super lecker“ ist erkennbare Anpreisung und wird von uns nicht bewertet.
Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
„30 Tage Wirksamkeit testen, 30 tage Rückgabe-Möglichkeit“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Die Rückgabe ist ein zulässiges Serviceversprechen. „Wirksamkeit testen“ unterstellt bei einem Belohnungsleckerli aber eine Wirkung, die weder beschrieben noch belegt ist. Eine Bildtafel auf derselben Seite nennt zudem „90 Tage Geld-zurück-Garantie“, der Produktkopf 30 + 30 Tage. Fair vermerkt: Dieselbe Tafel sagt auch, die Produkte seien „keine Zaubermittel“.
Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009; § 5 Abs. 1 UWG
„Die Snackie Drops sind eine kaltgepresste, getreidefreie und vor allem gesunde Belohnung“
ZulässigUnsere Einschätzung: „Getreidefrei“ deckt sich mit der veröffentlichten Zusammensetzung: Dort ist kein Getreide aufgeführt (Stand 09.10.2026). „Kaltgepresst“ beschreibt ein Herstellungsverfahren, das wir nicht prüfen können. „Gesund“ verstehen wir in diesem Satz als allgemeine Anpreisung ohne konkrete Wirkungsbehauptung.
Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 5.2.2
„die deinen Hund zeitgleich mit wertvollem Insektenprotein aus Hermetia Larven und erlesenen Zutaten wie Kurkuma, Cranberries und Rosmarin versorgen“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Kurkuma ist mit 3 % deklariert, das ist positiv. Hervorgehoben werden aber auch „Cranberries“; deklariert ist „Cranberrysaft*“ (1 %), also nicht die Beere selbst. Rosmarin steht ohne Mengenangabe in der Zusammensetzung. Werden Zutaten in der Werbung hervorgehoben, erwarten wir nach Art. 17 Abs. 2 a VO (EG) 767/2009 und FEDIAF-Kodex eine Prozentangabe. „Erlesen“ und „wertvoll“ sind Anpreisung.
Art. 11 Abs. 1 a VO (EG) 767/2009; Art. 17 Abs. 2 a VO (EG) 767/2009 (als Maßstab); FEDIAF-Kodex Anhang 5
„Andere haben eine ungesunde Kot-Konsistenz, Durchfall oder Verstopfung machen dem Tier zu schaffen. Daher ist es umso wichtiger, dass Hundeleckerlis getreidefrei sind.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Die Aussage verknüpft Getreide mit Durchfall, Verstopfung und ungesunder Kotkonsistenz und empfiehlt getreidefreie Leckerlis als Konsequenz; der Absatz endet mit „du wirst den Unterschied sehen“. Durchfall und Verstopfung sind Beschwerden. Nach unserer Einschätzung wird damit das Vermeiden von Beschwerden beworben, auch für die hier angebotenen getreidefreien Drops. Das ist für Futtermittel nach Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009 nicht vorgesehen, gleichgültig, ob die Aussage zutrifft. Art. 13 Abs. 3 VO (EG) 767/2009 schließt solche krankheitsbezogenen Angaben bei Futtermitteln aus, die nicht als Diätfuttermittel gekennzeichnet sind.
Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; § 3a UWG
„Getreide gehört nicht zur Nahrung des Hundes. Vor allen Dingen Welpen sollten daher gesunde Snacks ohne Getreide erhalten.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: „Getreidefrei“ ist zulässig, wenn es stimmt, und hier stimmt es. Die Aussage geht aber weiter und stellt Getreide als für Hunde ungeeignet dar; an anderer Stelle heißt es, dank Getreidefreiheit fänden sich „keine ungesunden Stoffe“ darin. Gekochtes Getreide ist in vielen Alleinfuttermitteln eine übliche Energiequelle; einen Beleg für die Pauschalaussage nennt der Hersteller nicht. Nach dem FEDIAF-Kodex sollen „ohne“-Angaben nicht den Eindruck erwecken, Produkte mit dem Stoff seien gefährlich.
Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 5.2.2
„Um das noch zu toppen, haben wir eine ganz besondere Geschmackskomposition kreiert: Lachs und Krill. Dadurch erhält dein Hund hohe Mengen an Omega-3-Fettsäuren.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Der Block ist mit „unsere Goodie Drops“ überschrieben, steht aber ohne Abgrenzung auf der Produktseite der Snackie Drops. Die Snackie Drops enthalten laut Zusammensetzung weder Lachs noch Krill, und ein Omega-3-Gehalt ist nicht deklariert. Auch die anschließende Zutatenaufzählung (Kartoffelprotein, Krill, Bierhefe, Mineralstoffe, Chicorée) passt nicht zu diesem Produkt. Wir halten den Text an dieser Stelle für geeignet, falsche Vorstellungen über die Zusammensetzung zu wecken.
Art. 11 Abs. 1 a VO (EG) 767/2009; § 5 Abs. 1 UWG
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