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Katzen-Alleinfutter richtig auswählen: So lesen Sie das Etikett

Von Futterprüfer · · Zuletzt aktualisiert: 09. Oktober 2026

Getigerte Katze frisst Trockenfutter aus einem Metallnapf

Welches Katzenfutter ist das richtige? Die wichtigsten Antworten stehen auf dem Etikett. Wir zeigen in sieben Schritten, woran Sie ein Alleinfuttermittel für Katzen erkennen, wie Sie Lebensphase und Fütterungsempfehlung prüfen, was Zusammensetzung, Feuchte und Zusatzstoffe verraten und welche Pflichtangaben auf jeder Packung stehen müssen.

Katzenfutter richtig auswählen beginnt auf der Rückseite der Packung: Steht dort „Alleinfuttermittel für Katzen“, passt die Lebensphase zu Ihrer Katze und gibt es eine nachvollziehbare Fütterungsempfehlung, haben Sie die wichtigste Vorauswahl schon getroffen. Erst danach lohnt der Blick auf Zusammensetzung, analytische Bestandteile und Zusatzstoffe. Werbung auf der Vorderseite ersetzt keine dieser Angaben.

Dieser Ratgeber führt Sie in sieben Schritten durch das Etikett eines Katzen-Alleinfutters. Er zeigt, welche Angaben Pflicht sind, woran Sie die Zielgruppe erkennen und welche Fragen Sie dem Hersteller stellen können, wenn etwas fehlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Futtermittelart zuerst: Nur ein „Alleinfuttermittel“ reicht laut Verordnung (EG) Nr. 767/2009 wegen seiner Zusammensetzung für die tägliche Ration aus.
  • Zielgruppe prüfen: Tierart und gegebenenfalls Lebensphase müssen erkennbar sein. Fehlt eine Lebensphase, gilt ein Alleinfutter nach den FEDIAF-Richtlinien als Futter für alle Lebensphasen.
  • Fütterungsempfehlung lesen: Hinweise zur ordnungsgemäßen Verwendung sind Pflicht. Der Energiegehalt dagegen ist freiwillig.
  • Feuchte beachten: Den Feuchtegehalt müssen Hersteller erst ab mehr als 14 % angeben. Für Vergleiche rechnen Sie auf die Trockenmasse um.
  • Nachfragen erlaubt: Auf jedem Heimtierfutter muss eine kostenfreie Telefonnummer oder ein anderes geeignetes Kommunikationsmittel stehen.

Schritt 1: Steht „Alleinfuttermittel“ auf der Packung?

Die Futtermittelart ist eine Pflichtangabe auf jedem Hunde- und Katzenfutter (Art. 15 Buchstabe a VO (EG) Nr. 767/2009). Zur Wahl stehen „Einzelfuttermittel“, „Alleinfuttermittel“ und „Ergänzungsfuttermittel“. Ein Alleinfuttermittel ist laut Verordnung ein Mischfuttermittel, „das wegen seiner Zusammensetzung für eine tägliche Ration ausreicht“ (Art. 3 Abs. 2 i). Ein Ergänzungsfuttermittel reicht dagegen nur zusammen mit anderen Futtermitteln aus.

Die Angabe steht oft klein auf der Rückseite, nicht auf der Schauseite. Gerade bei Schälchen, Frischebeuteln und Dosen lohnt der Blick: Auch ein Nassfutter, das wie eine vollständige Mahlzeit aussieht, kann ein Ergänzungsfuttermittel sein. Den Unterschied der Futtermittelarten erklären wir ausführlich in unserem Beitrag Alleinfuttermittel und Ergänzungsfuttermittel. Für die Hauptmahlzeit Ihrer Katze kommt nach unserer Einschätzung nur ein Alleinfuttermittel in Frage, außer Ihre Tierarztpraxis hat eine andere Ration zusammengestellt.

Schritt 2: Für welche Katze ist das Futter gedacht?

Bei Mischfuttermitteln muss das Etikett die Tierarten oder Tierkategorien nennen, für die das Futter bestimmt ist (Art. 17 Abs. 1 a). Der FEDIAF-Kodex für gute Kennzeichnungspraxis ergänzt, dass dazu, falls erforderlich, auch die Lebensphase gehört, etwa „Alleinfuttermittel für Jungkatzen“.

Die Ernährungsrichtlinien der FEDIAF, des europäischen Verbands der Heimtiernahrungs-Industrie, regeln den Fall ohne Angabe: Wird ein Produkt als Alleinfutter gekennzeichnet, ohne eine bestimmte Lebensphase zu nennen, gilt es als Alleinfutter für alle Lebensphasen. Es sollte dann nach den Empfehlungen für frühes Wachstum und Fortpflanzung zusammengesetzt sein. Ist ein Futter für eine bestimmte Lebensphase gedacht, muss das Etikett das deutlich sagen.

Angabe auf dem EtikettWas sie bedeutet
„Alleinfuttermittel für Katzen“ ohne LebensphaseNach den FEDIAF-Richtlinien Alleinfutter für alle Lebensphasen
„Alleinfuttermittel für Jungkatzen“ oder „Kitten“Für wachsende Katzen bestimmt
„Alleinfuttermittel für ausgewachsene Katzen“ oder „Adult“Für erwachsene Katzen bestimmt
„Diät-Alleinfuttermittel“Futter für besondere Ernährungszwecke mit eigenen Pflichtangaben (siehe Schritt 7)
„Ergänzungsfuttermittel“Kein Alleinfutter, reicht nur zusammen mit anderen Futtermitteln

Begriffe wie „Indoor“, „Senior“ oder „sterilisiert“ sind keine gesetzlich definierten Lebensphasen. Sie beschreiben, für welche Katzen der Hersteller das Futter gedacht hat. Wie gut die Rezeptur zu dieser Zielgruppe passt, prüfen wir in unseren Tests im Kriterium „Bedarfsdeckung“.

Schritt 3: Die Fütterungsempfehlung lesen

Jedes Mischfuttermittel braucht „Hinweise für die ordnungsgemäße Verwendung unter Angabe des Zwecks“ (Art. 17 Abs. 1 b). Der FEDIAF-Kodex empfiehlt, darin anzugeben, welche Mengen je nach Lebensphase, Lebensweise und Größe des Tieres eine Tagesration ergeben. Bei Trockenfutter kann auch der Hinweis dazugehören, dass jederzeit frisches Wasser bereitstehen soll. Lagerhinweise nach dem Öffnen empfiehlt der Kodex ebenfalls.

Prüfen Sie, ob die Tabelle zu Ihrer Katze passt: Gibt es eine Spalte für ihr Gewicht? Unterscheidet der Hersteller zwischen ausschließlicher Fütterung und Mischfütterung? Die Angaben sind Richtwerte. Ob die Menge stimmt, zeigt das Gewicht Ihrer Katze über die Wochen.

Der Energiegehalt muss nicht auf der Packung stehen. Wird er angegeben, gelten dafür eigene Vorgaben (Anhang VII Kapitel II Nr. 3). Fehlt er, können Sie ihn erfragen: Auf dem Etikett von Heimtierfutter muss eine kostenfreie Telefonnummer oder ein anderes geeignetes Kommunikationsmittel stehen (Art. 19). Vorgeschrieben ist es für Auskünfte über Zusatzstoffe und Einzelfuttermittel; nach dem Energiegehalt können Sie dort trotzdem fragen.

Schritt 4: Die Zusammensetzung überfliegen

Unter „Zusammensetzung“ stehen die Einzelfuttermittel in absteigender Reihenfolge nach Gewicht (Art. 17 Abs. 1 e). Hebt die Packung eine Zutat in Worten, Bildern oder Grafiken hervor, etwa „mit Lachs“, muss deren Anteil in Prozent angegeben sein (Art. 17 Abs. 2 a). Bei Heimtierfutter dürfen statt einzelner Zutaten auch Kategorien wie „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ stehen (Art. 17 Abs. 2 c).

Für die Auswahl reichen drei Fragen: Sind tierische Zutaten klar benannt? Gibt es Prozentangaben? Stehen Sammelbegriffe ohne Aufschlüsselung in der Liste? Sammelbegriffe sind zulässig, kosten in unseren Tests aber Punkte im Kriterium „Rohstoffqualität“. Wie Sie die Zusammensetzung Zeile für Zeile lesen, erklärt unser Beitrag Futterdeklaration richtig lesen.

Schritt 5: Analytische Bestandteile und Feuchte

Bei Alleinfutter für Katzen sind vier Werte Pflicht: Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Rohasche (Anhang VII Kapitel II). Bei Heimtierfutter dürfen sie auch „Protein“, „Fettgehalt“ und „Ascherückstand“ oder „anorganischer Stoff“ heißen (Anhang II Nr. 5). Der Feuchtegehalt muss bei Hunde- und Katzenfutter erst ab mehr als 14 % angegeben werden (Anhang I Nr. 6).

Weil Nassfutter viel Wasser enthält, wirken seine Prozentwerte niedrig. Vergleichen Sie deshalb nur über die Trockenmasse: angegebener Wert ÷ (100 − Feuchte in %) × 100. Ein fiktives Beispiel: 10 % Rohprotein bei 80 % Feuchte entsprechen 50 % in der Trockenmasse.

Schritt 6: Die Zusatzstoffe einordnen

Unter „Zusatzstoffe“ stehen vor allem Vitamine, Spurenelemente und Aminosäuren. Zusatzstoffe, für die ein Höchstgehalt festgelegt ist, müssen mit Bezeichnung und zugesetzter Menge aufgeführt werden (Anhang VII Kapitel I Nr. 1). Für Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Farbstoffe und Aromastoffe genügt die Funktionsgruppe. Die genauen Stoffe muss der Hersteller Ihnen auf Anfrage nennen (Anhang VII Kapitel I Nr. 5).

Bei Katzenfutter achten viele Halterinnen und Halter auf Taurin. Die FEDIAF-Ernährungsrichtlinien führen Taurin für Katzenfutter mit eigenen Mindestempfehlungen, getrennt nach Nass- und Trockenfutter. Ob Taurin zugesetzt ist, sehen Sie in der Zusatzstoffliste. Steht es dort nicht, kann es trotzdem aus tierischen Zutaten stammen; fragen Sie in diesem Fall den Hersteller nach dem Gesamtgehalt. Seit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1859, mit der die EU die Zulassung von Taurin verlängert hat, gibt es für Taurin einen Höchstgehalt in Hunde- und Marderfutter. Nach unserer Lesart muss zugesetztes Taurin deshalb auch in Katzenfutter mit Menge angegeben werden (Anhang VII Kapitel I Nr. 1 a), alternativ als garantierter Gesamtgehalt unter „Analytische Bestandteile“ (Nr. 2). Katzenfutter, das vor dem 19. August 2028 nach den bisherigen Regeln hergestellt und gekennzeichnet wurde, darf bis zur Erschöpfung der Bestände weiter verkauft werden (Art. 3 Abs. 3 der Durchführungsverordnung). Packungen ohne Mengenangabe können deshalb noch eine Weile im Handel sein.

Schritt 7: Diät-Kennzeichnung und Werbeaussagen

Das Bestimmungswort „Diät-“ ist Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke vorbehalten (Art. 18 a). Solche Futter müssen zusätzlich die Angaben aus dem Verzeichnis der Verwendungszwecke tragen und darauf hinweisen, dass vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer der Rat eines Tierarztes oder Fütterungsexperten eingeholt werden sollte (Art. 18 b und c). Ob ein Diätfutter für Ihre Katze in Frage kommt, klärt Ihre Tierarztpraxis.

Für alle anderen Futter gilt: Angaben müssen objektiv, nachprüfbar und verständlich sein (Art. 13 Abs. 1). Kein Futter darf damit werben, dass es eine Krankheit verhindert, behandelt oder heilt (Art. 13 Abs. 3 a). Begriffe wie „Premium“ oder „Gourmet“ sind gesetzlich nicht definiert. Für die Auswahl helfen sie nach unserer Einschätzung nicht weiter. Wie wir Werbeaussagen in Tests einordnen, beschreibt unsere Methodik.

Weitere Pflichtangaben auf einen Blick

AngabeRechtsgrundlage (VO (EG) Nr. 767/2009)
Name oder Firma und Anschrift des VerantwortlichenArt. 15 b
Zulassungs- oder Kennnummer des Betriebs, falls vorhandenArt. 15 c, Art. 17 Abs. 1 c
Partie- oder LosnummerArt. 15 d
NettomasseArt. 15 e
Mindesthaltbarkeit („Mindestens haltbar bis …“)Art. 17 Abs. 1 d
Kostenfreie Telefonnummer oder anderes KommunikationsmittelArt. 19

Bei Multipacks mit mehreren Behältnissen bis 10 kg Gesamtgewicht dürfen einige Angaben nur auf der äußeren Verpackung stehen (Art. 21 Abs. 7). Bewahren Sie die Umverpackung deshalb auf, bis die letzte Schale verbraucht ist.

Nassfutter oder Trockenfutter?

Beides kann ein Alleinfuttermittel sein, entscheidend ist die Angabe auf dem Etikett. Die Unterschiede bei Wasseraufnahme, Energiedichte und Mischfütterung behandeln wir ausführlich im Beitrag Nassfutter oder Trockenfutter für Katzen.

Getestete Produkte in dieser Kategorie

Unsere Tests von Katzen-Alleinfutter sammeln wir in der Kategorie Alleinfuttermittel für Katzen. Dort sehen Sie für jedes Produkt die Punkte je Kriterium, die Zusammensetzung und den Werbeaussagen-Check.

Checkliste: Katzen-Alleinfutter auswählen

  • ☐ „Alleinfuttermittel“ auf dem Etikett gefunden
  • ☐ Tierart und Lebensphase passen zu Ihrer Katze
  • ☐ Fütterungsempfehlung für das Gewicht Ihrer Katze vorhanden
  • ☐ Hervorgehobene Zutaten mit Prozentangabe
  • ☐ Feuchte notiert und auf Trockenmasse umgerechnet
  • ☐ Zusatzstoffe gelesen, offene Fragen beim Hersteller gestellt
  • ☐ Bei „Diät-“ vorher mit der Tierarztpraxis gesprochen

Häufige Fragen

Woran erkenne ich ein gutes Katzenfutter?

Zuerst an der Angabe „Alleinfuttermittel“ und einer passenden Zielgruppe. Danach an klar benannten Zutaten, Prozentangaben und vollständigen Angaben zu Feuchte und Zusatzstoffen. Ob das Futter zu Ihrer Katze passt, zeigen Gewicht und Verträglichkeit.

Was bedeutet „für alle Lebensphasen“?

Ein solches Alleinfutter soll nach den FEDIAF-Richtlinien auch den Bedarf wachsender und tragender oder säugender Katzen decken. Dasselbe gilt für Alleinfutter ganz ohne Angabe einer Lebensphase.

Muss der Kaloriengehalt auf Katzenfutter stehen?

Nein. Die Angabe ist freiwillig. Sie können sie über die kostenfreie Telefonnummer oder das andere Kommunikationsmittel auf dem Etikett erfragen.

Reicht ein Ergänzungsfuttermittel als Hauptmahlzeit?

Nein. Ein Ergänzungsfuttermittel reicht laut Definition nur zusammen mit anderen Futtermitteln für die tägliche Ration aus.

Fazit

Beim Katzenfutter-Kauf entscheidet das Etikett, nicht die Schauseite. Prüfen Sie die Futtermittelart, die Zielgruppe und die Fütterungsempfehlung, dann Zusammensetzung, Feuchte und Zusatzstoffe. Fehlt eine Angabe, fragen Sie den Hersteller. Bei Erkrankungen oder Diätfutter entscheidet Ihre Tierarztpraxis, welches Futter passt.

Titelbild: kropekk_pl / Pixabay

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, konsolidierte Fassung vom 26.12.2018 (Art. 3, 13, 15, 17, 18, 19, 21, Anhänge I, II und VII): eur-lex.europa.eu
  • FEDIAF: Nutritional Guidelines for Complete and Complementary Pet Food for Cats and Dogs (September 2025), Abschnitt 3.1 und Nährstofftabellen Katze: europeanpetfood.org
  • FEDIAF: Code of Good Labelling Practice for Pet Food (Oktober 2019), Abschnitte 3.2.1.2 und 3.2.1.3: europeanpetfood.org; deutsche Fassung „Kodex für die gute Kennzeichnung von Heimtierfuttermitteln“ (Industrieverband Heimtierbedarf): ivh-online.de
  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/1859 der Kommission vom 29. Juli 2026 zur Verlängerung der Zulassung für eine Zubereitung aus Taurin als Zusatzstoff in Futtermitteln für Canidae, Felidae, Mustelidae, fleischfressende Fischarten und andere fleischfressende Wassertierarten (ABl. L, 2026/1859, 30.7.2026), Anhang und Art. 3: data.europa.eu

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Information und keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine tierärztliche Beratung.

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