Tierische Nebenerzeugnisse: Gut oder schlecht? Was wirklich drinsteckt
Von Futterprüfer · · Zuletzt aktualisiert: 09. Oktober 2026

„Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ steht auf vielen Futteretiketten. Doch was bedeutet das? Wir erklären die rechtliche Definition der Kategorie, welche Rohstoffe nach EU-Hygienerecht in Heimtierfutter erlaubt sind, warum der Begriff nichts über Qualität aussagt und wie Sie herausfinden, was in einem Futter steckt.
Tierische Nebenerzeugnisse: gut oder schlecht? Pauschal lässt sich das nicht sagen, denn der Begriff beschreibt keine Qualität, sondern eine Gruppe von Zutaten. Auf dem Etikett steht „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ für alle Fleischteile und alle Erzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern warmblütiger Landtiere, also etwa Muskelfleisch ebenso wie Innereien. Was genau im Futter steckt, verrät die Sammelbezeichnung nicht, und darin liegt nach unserer Einschätzung das eigentliche Problem.
Hinzu kommt, dass zwei Begriffe oft vermischt werden: die Etikettenkategorie „tierische Nebenerzeugnisse“ und die „tierischen Nebenprodukte“ aus dem Hygienerecht. Wir erklären beide, zeigen, welche Rohstoffe für Heimtierfutter überhaupt erlaubt sind, und wie Sie herausfinden, was in einem Futter steckt.
Das Wichtigste in Kürze
- Kategorie, kein Qualitätsurteil: „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ ist eine rechtlich definierte Sammelbezeichnung, die Hersteller von Heimtierfutter statt der einzelnen Zutaten angeben dürfen.
- Nur Material der Kategorie 3: Heimtierfutter darf nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 grundsätzlich nur aus Material der Kategorie 3 hergestellt werden, also aus der Kategorie, die die Verordnung nach dem geringsten Risiko einstuft, und auch davon nicht aus allem.
- Ursprung Schlachthof: Dazu gehören zum Beispiel Teile geschlachteter Tiere, die für den menschlichen Verzehr geeignet wären, aber aus kommerziellen Gründen nicht dafür verwendet werden.
- Transparenz: Welche Teile in welcher Menge enthalten sind, zeigt nur eine Einzelangabe der Zutaten. Bei Kategorien können Sie über die Kontaktangabe auf dem Etikett nachfragen (Art. 19 VO (EG) Nr. 767/2009).
Was bedeutet „tierische Nebenerzeugnisse“ auf dem Etikett?
Hersteller von Heimtierfutter dürfen in der Zusammensetzung statt der einzelnen Zutat auch die Kategorie nennen, zu der sie gehört (Art. 17 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 767/2009). Die zulässigen Kategorien stehen im Anhang der Richtlinie 82/475/EWG, und der Branchenkodex der europäischen Heimtiernahrungs-Industrie FEDIAF übernimmt sie. Die Kategorie „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ ist dort so definiert:
„Alle Fleischteile geschlachteter warmblütiger Landtiere, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht sowie alle Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern oder Teilen von Tierkörpern warmblütiger Landtiere.“
Gemeint sind also Tiere wie Rind, Schwein, Geflügel oder Lamm. Für Fisch gibt es eine eigene Kategorie „Fisch und Fischnebenerzeugnisse“, für Milch die Kategorie „Milch und Molkereierzeugnisse“. Wie Sie die Zusammensetzung insgesamt lesen, erklärt unser Beitrag Futterdeklaration richtig lesen.
Was kann sich hinter der Kategorie verbergen?
Die Definition ist bewusst weit gefasst. Nach unserer Einschätzung können darunter Muskelfleisch ebenso fallen wie Herz, Leber, Lunge, Pansen, Blut oder Knochen. In welchem Verhältnis diese Teile im Futter stehen, lässt die Kategorie offen. Zwei Futter mit derselben Angabe „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse 60 %“ können deshalb sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein.
Welche Rohstoffe sind in Heimtierfutter erlaubt?
Hier kommt das Hygienerecht ins Spiel. Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 regelt „tierische Nebenprodukte“, also tierisches Material, das nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Sie teilt es nach Risiko in drei Kategorien ein. Für Heimtierfutter gilt nach Art. 35: Es darf grundsätzlich nur aus Material der Kategorie 3 hergestellt werden, und auch davon nicht aus allem. Ausgeschlossen sind Häute und Felle, Hufe, Federn, Wolle, Hörner, Haare und Pelze von toten Tieren, soweit sie nicht als Schlachthofmaterial unter Art. 10 Buchstabe b fallen (Art. 10 Buchstabe n), außerdem Fettgewebe von im Schlachthof geschlachteten, schlachttauglichen Tieren (Art. 10 Buchstabe o) sowie Küchen- und Speiseabfälle (Art. 10 Buchstabe p). Rohes Heimtierfutter ist noch enger begrenzt.
| Material der Kategorie 3 (Auswahl, Art. 10) | Für Heimtierfutter |
|---|---|
| Schlachtkörper und Teile geschlachteter Tiere, genusstauglich, aber aus kommerziellen Gründen nicht für Lebensmittel bestimmt (a) | erlaubt, auch roh |
| Teile schlachttauglicher Tiere, die als genussuntauglich zurückgewiesen wurden, ohne Anzeichen übertragbarer Krankheiten (b i) | erlaubt, auch roh |
| Geflügelköpfe (b ii) | erlaubt, auch roh |
| Häute, Hörner, Füße, Borsten, Federn aus dem Schlachthof (b iii–v) | erlaubt, nicht roh |
| Blut von schlachttauglichen Tieren (d) | erlaubt, nicht roh |
| Nebenprodukte der Lebensmittelherstellung, etwa entfettete Knochen und Grieben (e) | erlaubt, nicht roh |
| Lebensmittel tierischen Ursprungs, die aus kommerziellen Gründen oder wegen Herstellungs- oder Verpackungsmängeln ohne Gesundheitsgefahr nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (f) | erlaubt, nicht roh |
| Häute, Hufe, Federn, Wolle, Hörner, Haare und Pelze von toten Tieren außerhalb des Schlachthofs (n) | nicht erlaubt |
| Fettgewebe von Schlachttieren (o) | nicht erlaubt |
| Küchen- und Speiseabfälle (p) | nicht erlaubt |
Material der Kategorien 1 und 2, die nach der Verordnung ein höheres Risiko tragen, ist für Heimtierfutter nicht vorgesehen. Eine eng begrenzte Ausnahme enthält Art. 35 nur für bestimmtes Material der Kategorie 1 in eingeführtem Heimtierfutter. Zusätzlich verlangt Art. 35, dass Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier durch eine sichere Behandlung beherrscht werden, soweit die Herkunft allein dafür nicht ausreicht.
Die Tabelle ist eine vereinfachte Auswahl; maßgeblich ist der vollständige Wortlaut der Verordnung. Für Sie als Käuferin oder Käufer heißt das: „Tierisches Nebenprodukt“ bedeutet im Hygienerecht zunächst nur „nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt“. Darunter fällt auch risikoreiches Material, etwa der Kategorien 1 und 2, das aber nicht in Heimtierfutter darf. Das für Heimtierfutter zulässige Material der Kategorie 3 stammt dagegen überwiegend von Tieren ohne Anzeichen übertragbarer Krankheiten und ist oft nur aus wirtschaftlichen Gründen nicht als Lebensmittel genutzt worden.
Sind tierische Nebenerzeugnisse schlecht für Katzen und Hunde?
Aus der Rechtslage lässt sich kein pauschales Urteil ableiten. Die Kategorie sagt weder, dass ein Futter minderwertig ist, noch, dass es besonders hochwertig ist. Unser Lexikon fasst es so zusammen: Innereien können sehr hochwertig sein, problematisch ist die fehlende Transparenz. Mehr dazu im Eintrag Tierische Nebenerzeugnisse.
Für die Versorgung Ihres Tieres ist nach unserer Einschätzung wichtiger, ob ein Futter als Alleinfuttermittel den Nährstoffbedarf deckt, als ob auf dem Etikett „Nebenerzeugnisse“ steht. Ein Futter ohne tierische Nebenerzeugnisse ist nicht automatisch vollständig oder besser verträglich, ein Futter mit dieser Kategorie nicht automatisch schlechter. Bei Katzen wie bei Hunden lohnt der Blick auf das Gesamtbild: Futtermittelart, Analysewerte und Fütterungsempfehlung. Unsere Tests im Bereich Alleinfuttermittel für Katzen zeigen, wie wir das bewerten.
Gesundheitliche Wirkungen einzelner Innereien versprechen wir nicht. Wenn Ihr Tier Unverträglichkeiten hat oder eine Diät braucht, sprechen Sie mit Ihrer Tierarztpraxis; dann ist eine Angabe der einzelnen Zutaten in der Regel hilfreicher als eine Kategorie.
Offene oder geschlossene Deklaration: Woran erkenne ich, was drin ist?
In der Praxis sind zwei Begriffe üblich, die so nicht in der Verordnung stehen: Bei der „offenen Deklaration“ nennt der Hersteller jede Zutat einzeln, oft mit Prozentangabe, etwa „Huhn (Herz 10 %, Leber 5 %)“. Bei der „geschlossenen Deklaration“ stehen Kategorien wie „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“. Beides ist erlaubt.
- Hervorhebung: Wird eine Zutat in Worten, Bildern oder Grafiken betont, etwa „mit Rind“, müssen Bezeichnung und Gewichtsanteil angegeben werden (Art. 17 Abs. 2 Buchstabe a VO (EG) Nr. 767/2009). Der FEDIAF-Kodex nennt als Beispiel „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse (Rind x %)“.
- Nachfragen: Heimtierfutter muss eine kostenfreie Telefonnummer oder ein anderes Kommunikationsmittel angeben. Darüber können Sie erfragen, welche Einzelfuttermittel in einer angegebenen Kategorie enthalten sind (Art. 19 VO (EG) Nr. 767/2009).
- Werbeaussagen: Aussagen wie „ohne tierische Nebenerzeugnisse“ dürfen nach Art. 11 und 13 VO (EG) Nr. 767/2009 nicht irreführen und müssen objektiv und nachprüfbar sein.
Wie wir Deklarationen in unseren Tests gewichten, beschreibt unsere Methodik.
Checkliste: Etikett mit „tierischen Nebenerzeugnissen“ prüfen
- ☐ Futtermittelart prüfen: Alleinfuttermittel oder Ergänzungsfuttermittel?
- ☐ Zusammensetzung lesen: Kategorien oder einzelne Zutaten?
- ☐ Welche Tierart wird hervorgehoben, und steht der Prozentanteil dabei?
- ☐ Steht die Kategorie an erster Stelle (größter Gewichtsanteil)?
- ☐ Bei Fragen die Kontaktangabe auf dem Etikett nutzen und nach den Einzelfuttermitteln fragen
- ☐ Bei Unverträglichkeiten oder Diät eher Futter mit Einzelangaben wählen und die Tierarztpraxis einbeziehen
Häufige Fragen
Sind tierische Nebenerzeugnisse Schlachtabfälle?
Umgangssprachlich wird das oft so genannt. Rechtlich stammen die zulässigen Rohstoffe aus Material der Kategorie 3, etwa Teile geschlachteter Tiere, die für Lebensmittel geeignet wären, aber aus kommerziellen Gründen nicht dafür verwendet werden. Das Wort „Abfall“ trifft das nach unserer Einschätzung nur teilweise.
Sind Federn oder Hörner im Futter erlaubt?
Häute, Hörner, Füße und Federn aus dem Schlachthof zählen nach Art. 10 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zur Kategorie 3 und sind damit nicht grundsätzlich von der Herstellung von Heimtierfutter ausgeschlossen, für rohes Heimtierfutter aber nicht zugelassen. Federn, Hörner, Hufe oder Häute von toten Tieren, die nicht aus dem Schlachthof stammen (Art. 10 Buchstabe n), sind für Heimtierfutter dagegen ausgeschlossen. Ob ein konkretes Futter solche Rohstoffe enthält, können Sie beim Hersteller erfragen.
Ist „Fleisch“ auf dem Etikett nur Muskelfleisch?
Nicht unbedingt. Die Kategorie „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ umfasst beides. Nur wenn der Hersteller einzelne Zutaten angibt, sehen Sie, was genau enthalten ist.
Gilt das auch für Hundefutter?
Ja. Die Regeln für Kategorien und für Material der Kategorie 3 gelten für Heimtierfutter allgemein, also für Hunde- und Katzenfutter gleichermaßen.
Fazit
Tierische Nebenerzeugnisse sind weder gut noch schlecht an sich. Die Etikettenkategorie fasst Fleisch und Erzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern zusammen, und das Hygienerecht erlaubt für Heimtierfutter grundsätzlich nur Material der Kategorie 3. Was fehlt, ist oft Transparenz: Welche Teile in welcher Menge enthalten sind, zeigt nur eine Einzelangabe. Nutzen Sie bei Fragen die Kontaktangabe auf dem Etikett und achten Sie vor allem darauf, dass das Futter Ihr Tier vollständig versorgt.
Titelbild: ReinhardThrainer / Pixabay
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte, Art. 7 (Kategorisierung), Art. 10 (Material der Kategorie 3) und Art. 35 (Inverkehrbringen von Heimtierfutter): data.europa.eu; konsolidierte Fassung: eur-lex.europa.eu
- Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Art. 11, 13, 17 und 19: data.europa.eu
- Richtlinie 82/475/EWG über die Kategorien von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen für Heimtierfutter, Anhang: eur-lex.europa.eu
- FEDIAF: Kodex für die gute Kennzeichnung von Heimtierfuttermitteln (deutsche Fassung, Oktober 2018), veröffentlicht vom Industrieverband Heimtierbedarf (IVH): ivh-online.de
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Information, keine Rechtsberatung und ersetzt keine tierärztliche Beratung.
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