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Tierliebhaber Chillout Drops im Test

  • Von Futterprüfer
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Symbolbild: Napf mit hellen Hundesnack-Drops neben Lavendel, Hopfen und Melisse – nicht die Originalverpackung der Tierliebhaber Chillout Drops
Verpackung
Symbolbild: Nahaufnahme heller Hundesnack-Drops mit Kräuterpünktchen – nicht das Originalprodukt
Das Futter selbst

Achtung: irreführende Werbeaussagen

7 Werbeaussagen sind nach unserer Einschätzung unzulässig oder irreführend. Zum Werbeaussagen-Check

Fazit

Zuletzt aktualisiert:

  • Rohstoffqualität
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  • Preis-Leistung

Vorbildlich offen: Kräuter mit Prozent, keine Konservierungsstoffe, ehrlicher Wechselwirkungshinweis. Verkauft werden die Drops aber als „Beruhigungsmittel“ und „Arznei gegen depressive Zustände“, was wir für unzulässig halten, und die Fütterungsempfehlungen widersprechen sich. 43 von 100 Punkten, nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema nicht empfehlenswert.

Pro

  • Alle Zutaten benannt, Kräuter und Insektenprotein mit Prozentangabe
  • Keine Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Zucker deklariert
  • Klarer Hinweis auf Wechselwirkungen mit Medikamenten und Rat zum Tierarzt bei Dauernervosität

Contra

  • Als „Beruhigungsmittel“ und „Arznei“ beworben; mehrere Aussagen halten wir für unzulässig
  • Vier verschiedene Fütterungsempfehlungen, widersprüchlich zu Welpen und Dauerfütterung
  • Feuchte nicht deklariert; 94,09 €/kg
  • Irreführende Werbeaussage: „Einerseits fungiert Johanniskraut als Arznei gegen depressive Zustände bei Vierbeinern, andererseits ist es ausgleichend und beruhigend.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Die Pflanze ermöglicht eine Behandlung von Angstzuständen und Stress beim Hund ohne chemische Arzneimittel.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Es wirkt stimmungsaufhellend, beruhigend, krampflösend, schmerzstillend und kräftigend.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Durch die Baldrian-Extrakte wirken sie gegen Nervosität, erhöhte Reizbarkeit, Schlaflosigkeit, Spannungszustände sowie Unruhe.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Beruhigungsmittel für Hunde – Keep Calm, eat Chillout Drops“
  • Irreführende Werbeaussage: „Die beruhigende Chillout Formel aus Baldrian, Melisse und Lavendel wirkt auf deinen Hund angstlösend und entspannend.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Fenchel, Anis und Hopfen lindern außerdem behutsam die Beschwerden des gestressten Magen-Darm-Trakt deines Hundes.“
So bewerten wir

„Beruhigungsmittel für Hunde – Keep Calm, eat Chillout Drops“: So überschreibt Tierliebhaber den langen Textblock auf der Produktseite der Chillout Drops (abgerufen am 09.10.2026). Darunter wird Johanniskraut zur „Arznei gegen depressive Zustände bei Vierbeinern“. Rechtlich handelt es sich um ein Ergänzungsfuttermittel für Hunde. Wir haben es nach unserem 100-Punkte-Schema geprüft, ausschließlich anhand der veröffentlichten Angaben; eine eigene Laboranalyse gibt es nicht.

Eine Zutatenliste, die man lesen kann

Das Lob vorweg, und es ist verdient: Jede Zutat steht mit Namen da, die Kräuter mit Prozent. Baldrian, Melisse, Johanniskraut und Anis je 3 %, Fenchel 2,5 %, Lavendel und Kümmel je 1,5 %, dazu 10 % Insektenprotein. Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Antioxidanzien oder Zucker sind nicht deklariert. Auch L-Tryptophan, eine Aminosäure, steht mit Kennnummer (3c440) und Menge auf dem Etikett. So viel Offenheit ist in der Leckerli-Abteilung nicht selbstverständlich. Lob verdient auch der Hinweis, dass die Kräuter die Wirkung von Medikamenten verstärken können und vorher ein Tierarzt gefragt werden sollte. Bei „andauernder Nervosität“ rät der Hersteller sogar ausdrücklich zum Tierarzt statt zur „Selbstbehandlung“. Genau so sollte es sein.

Was eine Tagesportion enthält

Ein Drop wiegt nach eigener Berechnung rund 2,2 Gramm. Ein 20 kg schwerer Hund bekommt laut Tabelle 6 Drops, also etwa 0,4 g Baldrian, 0,4 g Johanniskraut und rund 525 mg L-Tryptophan am Tag. Laut FAQ sind es für denselben Hund aber 8 Drops und damit rund 700 mg L-Tryptophan. Welche Zahl gilt? Die Seite nennt beide.

Vier Fütterungsempfehlungen, zwei Wahrheiten zu Welpen

Der Widerspruch hat System: Die Deklaration empfiehlt, 14 Tage vor der Stresssituation zu beginnen, der Textblock weiter unten 4 bis 5 Tage. Unter „Hinweis“ steht „Nicht geeignet für Welpen unter 4 Monaten“, in der FAQ „auch schon super für Welpen geeignet“. „Nicht für eine dauerhafte Fütterung geeignet“ heißt es im Hinweis, „können auch dauerhaft gefüttert werden“ im Textblock. Wer nach Etikett füttern will, muss sich also eine Fassung aussuchen. Für eine Rezeptur mit pharmakologisch aktiven Kräutern und Wechselwirkungshinweis halten wir das für eine echte Schwäche.

Vom Leckerli zur „Arznei“

Ein Futter darf eine Funktion unterstützen, wenn das belegt ist; es darf aber keine Krankheit behandeln (Art. 13 Abs. 3 VO (EG) 767/2009). Der lange Textblock nimmt darauf wenig Rücksicht. Johanniskraut sei eine „Arznei gegen depressive Zustände“, ermögliche „eine Behandlung von Angstzuständen“ und wirke „krampflösend, schmerzstillend“; Baldrian wirke „gegen Nervosität, erhöhte Reizbarkeit, Schlaflosigkeit“. Das Produkt heißt dort durchgehend „Beruhigungsmittel“, und die Geschäftsführerin empfiehlt es für die „Hausapotheke“. Sieben Herstelleraussagen halten wir für unzulässig, sechs für fragwürdig; nach unserer einheitlichen Staffel ist damit der Höchstabzug von acht Punkten erreicht. Das LG Düsseldorf hat Beruhigungs- und Stressversprechen ohne Beleg bereits als irreführend untersagt (37 O 54/23). Mit „Keep Calm“ allein wäre es nicht so weit gekommen.

Ruhe zum Feinkostpreis

Die 350-g-Dose kostete am 09.10.2026 zum Aktionspreis 32,93 €, regulär 43,90 €, also 94,09 € pro Kilogramm. Ein 20-kg-Hund kostet damit nach eigener Berechnung 1,23 bis 1,65 € am Tag, ein Drei-Wochen-Zyklus rund 26 €. Für ein Leckerli, dessen Wirkung der Hersteller nicht belegt, halten wir das für teuer.

Unser Gesamtergebnis: 43 von 100 Punkten. Nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema sind die Chillout Drops nicht empfehlenswert (Ampel Rot). Die offene Zutatenliste mit Kräuteranteilen in Prozent, den Verzicht auf Konservierungsstoffe und den ehrlichen Wechselwirkungshinweis rechnen wir dem Hersteller ausdrücklich an. Die Punkte gehen bei Werbeaussagen verloren, die wir für unzulässig halten, bei den widersprüchlichen Fütterungsangaben und beim Preis. Silvester bleibt laut; ob ein Hund dabei Hilfe braucht, gehört nach unserer Einschätzung in die Hände von Tierarzt und Hundetrainer.

Bilder: Futterprüfer.de (KI-generierte Symbolbilder, keine Originalverpackung).

Unterstrichene Begriffe sind im Futter-Lexikon bzw. im Glossar erklärt. Der farbige Punkt zeigt die Bedenklichkeits-Ampel.

Produktdaten

Zusammensetzung

  1. Hirse
  2. Pflanzliches Glycerin
  3. Insektenproteine aus Hermetia-Larven (10%)
  4. Baldrian (3%)
  5. Melisse (3%)
  6. Johanniskraut (3%)
  7. Anis (3%)
  8. Fenchel (2,5%)
  9. Lavendel (1,5%)
  10. Kümmel (1,5%)
  11. Lecithin
  12. Hagebutte
  13. Hopfen
  14. Passionsblume
  15. Insektenfett (Hermetia illucens)
  16. Rosmarin

Reihenfolge wie deklariert. Farbiger Punkt = Ampel aus dem Futter-Lexikon (grün unbedenklich, gelb eingeschränkt, rot bedenklich).

Analytische Bestandteile

Laut Deklaration
BestandteilGehalt
Rohprotein16,0 %
Rohfett6,0 %
Rohfaser4,0 %
Rohasche6,0 %

Preis · Preisklasse Premium

Packung (350 g)
32,93 €
Pro Kilogramm
94,09 €
Pro Tagesration
1,23 €

Preisstand: 09. Oktober 2026. Preise können je nach Händler abweichen.

Werbeversprechen im Faktencheck

Wir haben die Werbeaussagen von Tierliebhaber auf der Verpackung und im Shop geprüft. Die Bewertungen sind unsere begründete fachliche Einschätzung.

  • „Einerseits fungiert Johanniskraut als Arznei gegen depressive Zustände bei Vierbeinern, andererseits ist es ausgleichend und beruhigend.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: „Arznei gegen depressive Zustände“ ist nach unserer Einschätzung eine ausdrückliche Behandlungsaussage zu einem Krankheitsbild. Der Begriff „Arznei“ rückt das Produkt zudem in Richtung Präsentationsarzneimittel.

    Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2019/6

  • „Die Pflanze ermöglicht eine Behandlung von Angstzuständen und Stress beim Hund ohne chemische Arzneimittel.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: „Behandlung von Angstzuständen“ ist aus unserer Sicht eine Behandlungsaussage; der Vergleich mit Arzneimitteln verstärkt den Eindruck einer Heilwirkung.

    Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 5.2.5.4

  • „Es wirkt stimmungsaufhellend, beruhigend, krampflösend, schmerzstillend und kräftigend.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: „Krampflösend“ und „schmerzstillend“ sind pharmakologische Wirkungen, die eine Krankheit oder Beschwerde voraussetzen. Nach unserer Einschätzung unzulässig.

    Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009

  • „Durch die Baldrian-Extrakte wirken sie gegen Nervosität, erhöhte Reizbarkeit, Schlaflosigkeit, Spannungszustände sowie Unruhe.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: „Wirken gegen“ Schlaflosigkeit und Spannungszustände beschreibt aus unserer Sicht die Behandlung von Beschwerden. Zudem ist laut Zusammensetzung Baldrian enthalten, nicht „Baldrian-Extrakte“.

    Art. 13 Abs. 3 a, Art. 11 Abs. 1 a VO (EG) 767/2009

  • „Beruhigungsmittel für Hunde – Keep Calm, eat Chillout Drops“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: Die durchgehende Bezeichnung als „Beruhigungsmittel“ präsentiert das Futter nach unserer Einschätzung wie ein Arzneimittel. Das LG Düsseldorf hat Beruhigungs- und Stressaussagen ohne Beleg jedenfalls als irreführend untersagt.

    Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2019/6; LG Düsseldorf 37 O 54/23

  • „Die beruhigende Chillout Formel aus Baldrian, Melisse und Lavendel wirkt auf deinen Hund angstlösend und entspannend.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: „Angstlösend“ ist eine pharmakologische Wirkung (anxiolytisch). Nach unserer Einschätzung eine Behandlungsaussage, für die zudem kein Beleg genannt wird.

    Art. 13 Abs. 3 a, Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

  • „Fenchel, Anis und Hopfen lindern außerdem behutsam die Beschwerden des gestressten Magen-Darm-Trakt deines Hundes.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: „Lindern“ von „Beschwerden“ ist nach unserer Einschätzung eine Behandlungsaussage.

    Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009

  • „Das hilft im Alltag sowie in akuten Angstsituationen.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Eine Hilfe „in akuten Angstsituationen“ ist eine Wirkungsbehauptung ohne Beleg; „Wunderwaffe“ übersteigert sie. Ob Angst hier Krankheit oder Verhalten meint, bleibt offen.

    Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; LG Düsseldorf 37 O 54/23

  • „Innerhalb weniger Tage reichern sich die schonende Bestandteile an und senken das Stresslevel deines Lieblings nachhaltig“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Anreicherung, „Wirkstoffdepot“ und eine nachhaltige Senkung des Stresslevels sind überprüfbare Behauptungen. Daten dazu nennt der Hersteller nicht.

    Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Beruhigende Wirkung (perfekt für Silvester)“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Eine beruhigende Wirkung ist keine Krankheitsaussage, braucht aber einen wissenschaftlichen Beleg. Einen solchen nennt der Hersteller nicht.

    Art. 13 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009; LG Düsseldorf 37 O 54/23

  • „Da ausschließlich pflanzliche Wirkstoffe verwendet werden, wirken die Drops besonders sanft und machen deinen Hund nicht lethargisch.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: „Pflanzlich“ ist kein Beleg für „sanft“. Die Seite weist selbst darauf hin, dass die Kräuter die Wirkung von Medikamenten verstärken können. Zudem ist L-Tryptophan als Zusatzstoff enthalten.

    Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

  • „Für mich ein Must-Have für die Hausapotheke von Hundebesitzern.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: „Hausapotheke“ ordnet das Futter nach unserer Einschätzung den Arzneimitteln zu; zusammen mit „Helfer in der Not“ verstärkt das den Eindruck einer Heilwirkung.

    Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2019/6 (als Maßstab)

  • „30 Tage Wirksamkeit testen, 30 Tage Rückgabe-Möglichkeit“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Die Rückgabe ist ein zulässiges Serviceversprechen. „Wirksamkeit testen“ unterstellt aber eine belegte Wirkung, die nicht nachgewiesen ist.

    Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

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