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Zucker im Hunde- und Katzenfutter: So erkennen Sie ihn in der Deklaration

Von Futterprüfer · · Zuletzt aktualisiert: 09. Oktober 2026

Lupe über der Zutatenliste eines Hundesnack-Beutels, vergrößert sind die Wörter ‚Zucker‘ und ‚Melasse‘, daneben ein Teller mit knochenförmigen Snacks

Melasse, Glucosesirup, karamellisierte Zucker: Zucker im Hunde- und Katzenfutter trägt viele Namen. Wir zeigen, wo er in der Zusammensetzung steht, was die Kategorie „Zucker“ umfasst, warum der Zuckergehalt meist nicht angegeben werden muss und was „ohne Zuckerzusatz“ bedeutet. Mit Namensliste aus dem EU-Katalog der Einzelfuttermittel und einer Checkliste für den Blick aufs Etikett.

Zucker im Hundefutter oder Katzenfutter erkennen Sie in der Zusammensetzung. Dort steht er entweder unter seinem Namen, etwa „Zucker“, „Melasse“ oder „Karamellisierte Zucker“, oder gebündelt in einer Kategorie, meist „Zucker“. Den Zuckergehalt in Gramm oder Prozent anzugeben, ist bei gewöhnlichem Tierfutter keine Pflicht. Nach unserer Einschätzung dient zugesetzter Zucker vor allem Geschmack, Farbe und Konsistenz; einen Mindestbedarf an Zucker nennen die Nährstoffrichtlinien für Hunde und Katzen nicht.

Zucker hat im Futter viele Namen, und nicht jeder klingt süß. Dieser Beitrag zeigt, unter welchen Bezeichnungen Zucker auf dem Etikett auftauchen kann, was Melasse und Karamell rechtlich sind und was Angaben wie „ohne Zuckerzusatz“ bedeuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusammensetzung lesen: Zugesetzter Zucker muss als Zutat aufgeführt sein, sortiert nach Gewichtsanteil.
  • Zwei Schreibweisen: Hersteller von Heimtierfutter dürfen einzelne Zutaten nennen oder Kategorien wie „Zucker“ verwenden.
  • Viele Namen: Melasse, Zuckersirup, Traubenzucker, Glucosesirup oder karamellisierte Zucker sind laut EU-Katalog Zucker oder zuckerhaltige Erzeugnisse.
  • Keine Pflicht zur Zuckerangabe: Den Zuckergehalt müssen Hersteller nur in Sonderfällen angeben, etwa bei bestimmten Diätfuttermitteln.
  • „Ohne Zuckerzusatz“ ist nicht „zuckerfrei“: Die Branchenregeln unterscheiden beide Angaben.

Wo steht Zucker auf dem Etikett?

Wer Zucker sucht, liest die Zusammensetzung, nicht die Vorderseite. Bei Mischfuttermitteln, also fast allen Fertigfuttern für Hund und Katze, steht unter der Überschrift „Zusammensetzung“ die Liste der verwendeten Zutaten (rechtlich: Einzelfuttermittel). Sie sind in absteigender Reihenfolge nach Gewicht aufgeführt (Art. 17 Abs. 1 e VO 767/2009). Je weiter vorn Zucker steht, desto größer ist sein Anteil im Vergleich zu den anderen Zutaten. Die Liste ist eine Rangfolge, kein Gramm-Protokoll. Wie Sie die Zusammensetzung insgesamt lesen, erklärt unser Beitrag Futterdeklaration richtig lesen.

Für Heimtierfutter gibt es zwei erlaubte Schreibweisen (Art. 17 Abs. 2 c VO 767/2009):

  • Offene Deklaration: Jede Zutat wird einzeln benannt, zum Beispiel „Rübenzucker“ oder „Melasse“.
  • Deklaration nach Kategorien: Mehrere Zutaten werden unter einem Sammelbegriff zusammengefasst. Die Kategorie „Zucker“ umfasst laut FEDIAF-Kennzeichnungskodex „alle Zuckerarten“.

Laut FEDIAF-Kodex soll ein Hersteller sich für eine der beiden Formen entscheiden. Einzelne Zutaten dürfen zusätzlich zu Kategorien genannt werden, wenn auf sie besonders aufmerksam gemacht wird oder wenn sie zu keiner Kategorie gehören. Steht „Zucker“ in einer Kategorie-Deklaration, wissen Sie also, dass Zucker enthalten ist, aber nicht, welche Zuckerarten. Das ist erlaubt. Vollständig informiert ist man damit aber nicht. Darüber müssen Hersteller von Heimtierfutter Ihnen auf Anfrage Auskunft geben; dafür steht eine Telefonnummer oder ein anderer Kontaktweg auf dem Etikett (Art. 19 VO 767/2009).

Eine Prozentangabe zum Zucker ist nur vorgeschrieben, wenn die Zutat auf der Packung in Worten, Bildern oder Grafiken betont wird (Art. 17 Abs. 2 a VO 767/2009). Freiwillig darf jeder Hersteller Prozentangaben machen.

Unter welchen Namen kann Zucker in der Zusammensetzung stehen?

Zucker tritt im Futter selten unter dem Namen „Zucker“ allein auf. Der EU-Katalog der Einzelfuttermittel (Verordnung (EU) Nr. 68/2013 in der Fassung von 2022) beschreibt zahlreiche Zucker und zuckerhaltige Erzeugnisse. Eine Auswahl:

Bezeichnung im KatalogNr.Beschreibung laut Katalog (gekürzt)
(Rüben-)Zucker [Saccharose]4.1.3Mithilfe von Wasser aus Zuckerrüben extrahierter Zucker
(Rohr-)Zucker [Saccharose]7.6.3Mithilfe von Wasser aus Zuckerrohr extrahierter Zucker
(Zucker-)Rübenmelasse4.1.4Sirupartiges Erzeugnis, das bei der Gewinnung oder Raffination von Zucker aus Zuckerrüben anfällt
Zuckerrohrmelasse7.6.1Sirupartiges Erzeugnis, das bei der Gewinnung oder Raffination von Zucker aus Zuckerrohr anfällt
Zuckersirup4.1.12Erzeugnis aus der Verarbeitung von Zucker und/oder Melasse
Karamellisierte Zucker13.2.1Erzeugnis, das durch das kontrollierte Erhitzen von Zuckern aller Art entsteht
Traubenzucker13.2.2Gereinigte, kristallisierte Glucose aus der Hydrolyse von Stärke
Fructose13.2.3Gereinigtes kristallines Pulver, gewonnen aus Glucosesirup
Glucosesirup13.2.4Gereinigte, konzentrierte wässrige Lösung von Sacchariden aus der Hydrolyse von Stärke
Glucosemelasse13.2.5Erzeugnis, das bei der Raffination von Glucosesirup anfällt
Lactose8.9.1Aus Milch oder Molke abgetrennter Zucker

Hersteller müssen die Katalognamen nicht wörtlich übernehmen. Laut FEDIAF-Kodex darf die Bezeichnung verbraucherfreundlicher sein, solange sie die Zutat angemessen beschreibt und nicht irreführt. Auf dem Etikett kann daher zum Beispiel „Melasse“ statt „(Zucker-)Rübenmelasse“ stehen. Achten Sie außerdem auf Wortbestandteile wie „-zucker“, „-sirup“, „-melasse“ oder „karamell-“. Die Endung verrät oft mehr als der Anfang.

Melasse: Zucker oder Nebenerzeugnis?

Melasse ist ein Rest der Zuckergewinnung, und dieser Rest ist süß. Zuckerrüben- und Zuckerrohrmelasse sind laut Katalog sirupartige Erzeugnisse, die bei der Zuckergewinnung anfallen. Wird Melasse als Einzelfuttermittel verkauft, ist der Gesamtzuckergehalt, berechnet als Saccharose, anzugeben. Es gibt auch Zutaten, die Melasse enthalten, ohne dass das Wort an erster Stelle steht: „(Zucker-)Rübenpressschnitzel, melassiert“ (Nr. 4.1.9) sind entzuckerte Rübenschnitzel, die mit Melasse versetzt wurden.

Bei einer Deklaration nach Kategorien ist die Einordnung nach unserer Einschätzung nicht eindeutig. Weder die EU-Richtlinie zu den Kategorien noch der FEDIAF-Kodex ordnet Melasse ausdrücklich zu. Neben „Zucker“ (alle Zuckerarten) gibt es die Kategorie „Pflanzliche Nebenerzeugnisse“ für Nebenprodukte aus der Aufbereitung pflanzlicher Erzeugnisse. Welcher Kategorie ein Hersteller Melasse zuordnet, ist am Etikett nicht zu erkennen. Fehlt die Kategorie „Zucker“, ist Melasse also nicht ausgeschlossen. Ein Etikett ohne das Wort „Zucker“ ist deshalb noch kein zuckerfreies Etikett. Wenn Sie es wissen möchten, nutzen Sie den Kontaktweg auf der Packung.

Karamell: Zutat oder Farbstoff?

Karamell kann Zutat oder Farbe sein, und das Etikett behandelt beides verschieden. „Karamellisierte Zucker“ sind laut Katalog ein Einzelfuttermittel. Sie entstehen durch kontrolliertes Erhitzen von Zucker und müssen deshalb, wie jede andere Zutat, in der Zusammensetzung stehen, entweder mit Namen oder in der Kategorie „Zucker“. Mehr zur Zutat finden Sie im Lexikon unter Karamell.

Anders sieht es bei Zusatzstoffen aus der Funktionsgruppe „Farbstoffe“ aus. Für sie genügt auf dem Etikett die Angabe der Funktionsgruppe, also zum Beispiel „Farbstoffe“ ohne Namen und Menge (Anhang VII Kapitel I Nr. 5 VO 767/2009). Welcher Farbstoff verwendet wurde, muss der Hersteller Ihnen auf Anfrage mitteilen. Was hinter der Sammelangabe stecken kann, erklärt unser Lexikon-Eintrag Farbstoffe.

Muss der Zuckergehalt angegeben werden?

Wie viel Zucker drin ist, verrät das Etikett meist nicht. Nein, bei gewöhnlichem Heimtierfutter nicht. Unter „Analytische Bestandteile“ sind für Alleinfuttermittel und die meisten Ergänzungsfuttermittel für Hunde und Katzen Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Rohasche Pflicht (Anhang VII Kapitel II VO 767/2009). Zucker gehört nicht dazu. Gibt ein Hersteller den Zuckergehalt freiwillig an, gelten dafür gesetzliche Toleranzen (Anhang IV Teil A VO 767/2009). Ausgerechnet die Zahl, nach der viele Käufer suchen, ist also freiwillig, und das ganz legal.

Eine Ausnahme bilden Diätfuttermittel mit dem besonderen Ernährungszweck „Regulierung der Glucoseversorgung (Diabetes mellitus)“ für Hunde und Katzen (Verordnung (EU) 2020/354, Anhang Teil B, Eintrag 12). Ihr Gesamtzucker (Mono- und Disaccharide) darf höchstens 62 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % betragen. Dieser Wert gilt für Futter mit einer Energiedichte von 4.000 kcal umsetzbarer Energie je kg Trockenmasse und ist bei abweichender Energiedichte anzupassen. Solche Futtermittel dürfen nur als Alleinfuttermittel verkauft werden. Auf dem Etikett müssen unter anderem die Kohlenhydratquelle(n), Stärke und Gesamtzucker angegeben sein, außerdem der Hinweis „Niedriger Mono- und Disaccharidgehalt“ und die Empfehlung, vor der Verwendung und vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen. Als Fütterungsdauer nennt die Verordnung zunächst bis zu sechs Monate. Ob ein solches Diätfuttermittel für Ihr Tier infrage kommt, klären Sie bitte mit Ihrer Tierarztpraxis. Was Diätfuttermittel von anderen Futterarten unterscheidet, erklärt unser Beitrag Alleinfuttermittel oder Ergänzungsfuttermittel.

„Ohne Zuckerzusatz“ oder „zuckerfrei“: Was ist der Unterschied?

Angaben auf Futterverpackungen müssen objektiv, nachprüfbar und verständlich sein und dürfen nicht irreführen (Art. 11 und Art. 13 Abs. 1 VO 767/2009). Der FEDIAF-Kennzeichnungskodex unterscheidet zwei Formulierungen:

AngabeBedeutung laut FEDIAF-Kodex
„ohne Zusatz von …“, „hergestellt ohne …“Der Stoff wurde weder direkt noch über Zutaten oder Zusatzstoffe zugesetzt. Spuren, etwa durch Verschleppung in der Produktion, sind möglich.
„frei von …“, „…frei“Es sind nicht einmal Spuren des Stoffes vorhanden.

Beide Angaben sollen laut Kodex nicht verwendet werden, wenn alle vergleichbaren Produkte den Stoff ohnehin nicht enthalten. Sie sollen außerdem nicht den Eindruck erwecken, Produkte mit dem Stoff seien gefährlich. Ob eine solche Angabe stimmt, können Sie mit einem Blick in die Zusammensetzung zumindest grob prüfen: Steht dort eine der oben genannten Zutaten oder die Kategorie „Zucker“, passt „ohne Zuckerzusatz“ nach unserer Einschätzung nicht. Umgekehrt beweist das Fehlen solcher Angaben nicht, dass kein Zucker zugesetzt wurde: Melasse kann zum Beispiel auch unter „Pflanzliche Nebenerzeugnisse“ stehen. „Ohne“ ist auf der Packung schnell gedruckt und erlaubt, wenn es stimmt. Nachprüfen lässt es sich nur in der Zusammensetzung.

Brauchen Hunde und Katzen Zucker?

Einen Bedarf an Zucker kennen die Richtlinien nicht. Die Nährstofftabellen der FEDIAF-Ernährungsrichtlinien für Hunde und Katzen enthalten keinen Mindestwert für Zucker. Zucker gehört zu den Kohlenhydraten und liefert Energie; FEDIAF berücksichtigt Kohlenhydrate (als „stickstofffreie Extraktstoffe“) bei der Berechnung des Energiegehalts von Futter.

Bei Katzen kommt eine Besonderheit hinzu: Laut einer Studie in PLoS Genetics ist das Gen für einen Teil des Süßrezeptors bei Hauskatzen nicht funktionsfähig, was ihre Gleichgültigkeit gegenüber Süßem erklären könnte (Li et al. 2005; die Studie nennt Interessenkonflikte, unter anderem die Anstellung eines Autors bei einem Unternehmen der Lebensmittelbranche und Patentanmeldungen der Autoren zu den untersuchten Rezeptoren). Ob Zucker im Katzenfutter dem Geschmack dient, ist deshalb aus unserer Sicht fraglich. Süßen für jemanden, der nicht süß schmeckt, ist zumindest eine bemerkenswerte Idee.

Zu möglichen Folgen von Zucker im Futter ist die Studienlage, die wir für diesen Beitrag gefunden haben, begrenzt:

  • Übergewicht: Der Weltverband der Kleintierärzte WSAVA (World Small Animal Veterinary Association) empfiehlt, dass Leckerlis weniger als 10 % der täglichen Kalorien ausmachen. Zu viele Leckerlis können laut WSAVA zu ungewollter Gewichtszunahme beitragen und die Ration aus dem Gleichgewicht bringen. Das gilt für Snacks insgesamt, nicht speziell für Zucker. Nach unserer Einschätzung kommt es für das Gewicht vor allem auf die gesamte Energiemenge an.
  • Karies: Karies kommt bei Hunden vor, laut einem Fachartikel des kanadischen Tierzahnarztes Fraser Hale aber seltener als beim Menschen (Hale 2009). In seiner Auswertung von 435 Hunden aus einer tierzahnärztlichen Überweisungspraxis hatten 23 Hunde (5,3 %) mindestens eine kariöse Stelle (Hale 1998). Auf alle Hunde lässt sich diese Zahl nach unserer Einschätzung nicht übertragen, weil es sich um Patienten einer Spezialpraxis handelte. Studien, die einen Zusammenhang zwischen Zucker im Fertigfutter und Karies bei Hunden belegen, haben wir nicht gefunden.

Nach unserer Einschätzung ist zugesetzter Zucker für die Ernährung von Hund und Katze nicht erforderlich. In unserem Lexikon ist Zucker als „bedenklich“ eingestuft. Das ist eine redaktionelle Bewertung, weil Zucker nach unserer Einschätzung keinen ernährungsphysiologischen Zweck erfüllt, und keine Aussage über eine nachgewiesene Gesundheitsgefahr. Bei Fragen zum Gewicht, zu den Zähnen oder zum Blutzucker Ihres Tieres ist die Tierarztpraxis die richtige Ansprechpartnerin.

Checkliste: Zucker auf dem Etikett finden

  • ☐ Zusammensetzung lesen: Steht dort „Zucker“ als Zutat oder als Kategorie?
  • ☐ Auf Namen achten: Melasse, Sirup, Traubenzucker, Glucose, Fructose, karamellisierte Zucker, Lactose
  • ☐ Position prüfen: Je weiter vorn, desto höher der Anteil im Vergleich zu den anderen Zutaten.
  • ☐ Bei Kategorien nachfragen: Welche Zuckerarten stecken dahinter?
  • ☐ „Ohne Zuckerzusatz“ mit der Zusammensetzung abgleichen.
  • ☐ Leckerlis mitrechnen: Snacks gehören zur täglichen Energiemenge.

Häufige Fragen

Ist Zucker im Hundefutter schädlich?

Eine pauschale Antwort geben die Quellen, die wir ausgewertet haben, nicht her. Fest steht: Die FEDIAF-Richtlinien nennen keinen Mindestbedarf an Zucker, und zu viele Leckerlis können laut WSAVA zu ungewollter Gewichtszunahme beitragen. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Tierarztpraxis.

Warum ist Zucker im Tierfutter?

Gründe müssen Hersteller auf dem Etikett nicht nennen. Nach unserer Einschätzung geht es vor allem um Geschmack, Farbe und Konsistenz.

Ist Melasse Zucker?

Zuckerrüben- und Zuckerrohrmelasse sind laut EU-Katalog sirupartige, zuckerhaltige Erzeugnisse aus der Zuckergewinnung. Als Einzelfuttermittel muss ihr Gesamtzuckergehalt angegeben werden.

Was bedeutet Karamell im Katzenfutter?

Steht „karamellisierte Zucker“ in der Zusammensetzung, handelt es sich um erhitzten Zucker als Zutat. Farbstoffe dagegen erscheinen auf dem Etikett nur als Funktionsgruppe; Details erfahren Sie auf Anfrage beim Hersteller.

Muss der Zuckergehalt auf dem Etikett stehen?

Bei gewöhnlichem Heimtierfutter nicht. Pflicht ist er bei bestimmten Diätfuttermitteln, etwa zur Regulierung der Glucoseversorgung bei Diabetes mellitus.

Fazit

Zucker im Hunde- und Katzenfutter finden Sie in der Zusammensetzung, als einzelne Zutat oder in einer Kategorie, meist „Zucker“. Eine Pflicht zur Mengenangabe gibt es meist nicht, und Bezeichnungen wie Melasse, Sirup oder karamellisierte Zucker sind nicht immer auf den ersten Blick als Zucker zu erkennen. Mit unserer Namensliste und der Checkliste behalten Sie den Überblick. Zucker steht im Futter selten vorne drauf, aber oft hinten drin, wenn man die Namen kennt. Bei Fragen zu Gewicht, Zähnen oder Blutzucker Ihres Tieres hilft Ihre Tierarztpraxis weiter.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 767/2009, konsolidierte Fassung vom 26.12.2018 (Art. 11, 13, 17, 19, Anhang IV, Anhang VII): eur-lex.europa.eu
  • Verordnung (EU) 2022/1104 zur Änderung des Katalogs der Einzelfuttermittel (VO (EU) Nr. 68/2013): data.europa.eu
  • Verordnung (EU) 2020/354 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke, konsolidierte Fassung vom 22.04.2025 (Anhang Teil B, Eintrag 12 „Regulierung der Glucoseversorgung (Diabetes mellitus)“): eur-lex.europa.eu
  • FEDIAF-Kodex für die gute Kennzeichnung von Heimtierfuttermitteln, deutsche Fassung Oktober 2018 (Abschnitt 3.2.1.4, 5.2.2, Anhang 1): ivh-online.de
  • FEDIAF Nutritional Guidelines for Complete and Complementary Pet Food for Cats and Dogs, September 2025: europeanpetfood.org
  • World Small Animal Veterinary Association (WSAVA): Feeding treats to your dog / Feeding treats to your cat (11/2025): wsava.org (Hunde), wsava.org (Katzen)
  • Li X et al. (2005): Pseudogenization of a sweet-receptor gene accounts for cats' indifference toward sugar. PLoS Genetics 1(1):27–35: pubmed.ncbi.nlm.nih.gov
  • Hale FA (1998): Dental caries in the dog. Journal of Veterinary Dentistry 15(2):79–83: pubmed.ncbi.nlm.nih.gov
  • Hale FA (2009): Dental caries in the dog. Canadian Veterinary Journal 50(12):1301–1304: pubmed.ncbi.nlm.nih.gov

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Information, keine Rechtsberatung und ersetzt keine tierärztliche Beratung.

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