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Tierliebhaber Chillout Sticks im Test

  • Von Futterprüfer
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  • 3 Min. Lesezeit
Symbolbild: Weiche Hunde-Kausticks auf Süßkartoffelbasis auf einem Holzbrett neben einem Napf – nicht die Originalverpackung der Tierliebhaber Chillout Sticks
Verpackung
Symbolbild: Nahaufnahme eines weichen, orange-braunen Kausticks mit Kräuterpünktchen – nicht das Originalprodukt
Das Futter selbst

Achtung: irreführende Werbeaussagen

7 Werbeaussagen sind nach unserer Einschätzung unzulässig oder irreführend. Zum Werbeaussagen-Check

Fazit

Zuletzt aktualisiert:

  • Rohstoffqualität
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  • Deklaration & Transparenz
  • Bedarfsdeckung
  • Preis-Leistung

Die Zusatzstoffe sind mustergültig deklariert, mit Kennnummer und „je kg“, die Kräuter mit Prozent, Konservierungsstoffe gibt es keine. Dagegen stehen eine fehlende Futtermittelart, widersprüchliche Mengen, gerade für Welpen, und Werbeaussagen, die wir für unzulässig halten. 40 von 100 Punkten, nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema nicht empfehlenswert.

Pro

  • Zusatzstoffe mit Kennnummer und Menge „je kg“ deklariert
  • Kräuter und Insektenprotein mit Prozentangabe, keine Konservierungsstoffe
  • Ehrlicher Wechselwirkungshinweis, Rat zum Tierarzt bei Dauernervosität

Contra

  • „Beruhigungsmittel“, „Arznei“, „angstlösend“: aus unserer Sicht unzulässig
  • Futtermittelart fehlt auf der Produktseite
  • Widersprüchliche Mengen, für Welpen doppelt so viel wie für kleine Hunde
  • Irreführende Werbeaussage: „Einerseits fungiert Johanniskraut als Arznei gegen depressive Zustände bei Vierbeinern, andererseits ist es ausgleichend und beruhigend.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Die Pflanze ermöglicht eine Behandlung von Angstzuständen und Stress beim Hund ohne chemische Arzneimittel.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Es wirkt stimmungsaufhellend, beruhigend, krampflösend, schmerzstillend und kräftigend.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Durch die Baldrian-Extrakte wirken sie gegen Nervosität, erhöhte Reizbarkeit, Schlaflosigkeit, Spannungszustände sowie Unruhe.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Die Chillout Sticks sind ein perfektes Beruhigungsmittel für Hunde und stellen die optimale Ergänzung zu eurem Training dar.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Die beruhigende Chillout Formel aus Baldrian, Melisse und Lavendel wirkt auf deinen Hund angstlösend und entspannend.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Fenchel, Anis und Hopfen lindern außerdem behutsam die Beschwerden des gestressten Magen-Darm-Trakt deines Hundes.“
So bewerten wir

„Da ausschließlich pflanzliche Wirkstoffe verwendet werden, wirken die Drops besonders sanft“: Dieser Satz steht auf der Produktseite der Chillout Sticks von Tierliebhaber (abgerufen am 09.10.2026). Der Absatz ist offenbar von der Seite der Drops übernommen; gemeint sind wohl die Sticks. Was sie rechtlich sind, steht dort nicht; das Wort „Ergänzungsfuttermittel“ fehlt auf der Seite und im Produktfeed. Wir haben die Sticks als Ergänzungsfuttermittel für Hunde nach unserem 100-Punkte-Schema geprüft, ausschließlich anhand der veröffentlichten Angaben; eine eigene Laboranalyse gibt es nicht.

Eine Deklaration, wie sie sein soll

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Zuerst das Lob, und es ist ehrlich gemeint: So sauber sind Zusatzstoffe selten deklariert, mit Kennnummer und Menge „je kg“, wie es sein soll. L-Tryptophan steht mit Kennnummer (3c441) und „25.000 mg je kg“ da, der Emulgator Gummi arabicum (E414) ebenso. Konservierungsstoffe, Farbstoffe und Zucker fehlen. Die Kräuter tragen Prozentzahlen: Fenchel 4 %, Baldrianwurzel und Anis je 3 %, Johanniskraut 2 %, Melisse und Lavendel je 1,5 %. Und der Hinweis, die Kräuter könnten die Wirkung von Medikamenten verstärken, ist genau das, was ein Hundehalter wissen sollte.

Ein Stick, nachgerechnet

Ein Stick wiegt nach eigener Berechnung 25 Gramm. Darin stecken rund 625 mg L-Tryptophan, 0,75 g Baldrianwurzel und 0,5 g Johanniskraut. Die Basis bilden Süßkartoffel und Glycerin, das Insektenprotein liefert 10 %. Ein 20 kg schwerer Hund bekommt laut Tabelle einen Stick am Tag. So weit ist alles klar.

Wie viel? Kommt drauf an, wo man liest

Für einen 30-kg-Hund nennt die Tabelle 1½ Sticks, die FAQ einen. Für Welpen heißt es im Hinweis „Nicht geeignet für Welpen unter 4 Monaten“, in der FAQ „auch schon super für Welpen geeignet“, und zwar mit „einem halben Stick am Tag“ zum Einstieg. Ein 3-kg-Welpe bekäme damit doppelt so viel wie ein erwachsener 5-kg-Hund laut Tabelle. Dazu kommen drei Startzeitpunkte (14 Tage, „mindestens 14 Tage“, „4 bis 5 Tage“) und die Frage, ob die Sticks dauerhaft gefüttert werden dürfen. Die Antwort ist ja und nein.

Vom Kau-Stick zum „Beruhigungsmittel“

Ein Futter darf eine Funktion unterstützen, wenn das belegt ist; es darf aber keine Krankheit behandeln (Art. 13 Abs. 3 VO (EG) 767/2009). Der Textblock unter der Beschreibung nennt die Sticks „ein perfektes Beruhigungsmittel für Hunde“, Johanniskraut eine „Arznei gegen depressive Zustände“ und die Formel „angstlösend“. Fenchel, Anis und Hopfen „lindern“ die „Beschwerden“ des Magen-Darm-Trakts, und die Geschäftsführerin empfiehlt die Sticks für die „Hausapotheke“. Sieben Herstelleraussagen halten wir für unzulässig, sechs für fragwürdig; nach unserer einheitlichen Staffel ist damit der Höchstabzug von acht Punkten erreicht. Der Süßkartoffel ist das alles nicht anzulasten.

Preis pro Stick

Die Packung mit 14 Sticks kostete am 09.10.2026 zum Aktionspreis 20,93 €, regulär 27,90 €. Das sind 59,80 € pro Kilogramm und nach eigener Berechnung rund 1,50 € pro Stick. Ein Drei-Wochen-Zyklus für einen 20-kg-Hund kostet damit gut 31 €.

Unser Gesamtergebnis: 40 von 100 Punkten. Nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema sind die Chillout Sticks nicht empfehlenswert (Ampel Rot). Die vorbildliche Zusatzstoff-Deklaration mit Kennnummer und „je kg“, die Kräuteranteile in Prozent, den Wechselwirkungshinweis und die konservierungsmittelfreie Rezeptur erkennen wir ausdrücklich an. Die Punkte gehen bei der fehlenden Futtermittelart, den widersprüchlichen Mengen und bei Werbeaussagen verloren, die wir für unzulässig halten.

Bilder: Futterprüfer.de (KI-generierte Symbolbilder, keine Originalverpackung).

Unterstrichene Begriffe sind im Futter-Lexikon bzw. im Glossar erklärt. Der farbige Punkt zeigt die Bedenklichkeits-Ampel.

Produktdaten

Zusammensetzung

  1. Süßkartoffel(Unbedenklich)
  2. Pflanzliches Glycerin
  3. Insektenproteine aus Hermetia-Larven (10%)
  4. Fenchel* (4%)
  5. Baldrianwurzel* (3%)
  6. Anis (3%)
  7. Johanniskraut* (2%)
  8. Hopfen*
  9. Melissenblätter* (1,5%)
  10. Lavendelblüten* (1,5%)
  11. Rohlecithin
  12. Kümmel (1%)
  13. Passionsblume*
  14. Hagebutte*
  15. Insektenfett (Hermetia illucens)
  16. Rapsöl
  17. Rosmarin*
  18. *getrocknet

Reihenfolge wie deklariert. Farbiger Punkt = Ampel aus dem Futter-Lexikon (grün unbedenklich, gelb eingeschränkt, rot bedenklich).

Analytische Bestandteile

Laut Deklaration
BestandteilGehalt
Rohprotein12,0 %
Rohfett6,0 %
Rohfaser7,0 %
Rohasche6,0 %

Preis · Preisklasse Mittel

Packung (350 g)
20,93 €
Pro Kilogramm
59,80 €
Pro Tagesration
1,50 €

Preisstand: 09. Oktober 2026. Preise können je nach Händler abweichen.

Werbeversprechen im Faktencheck

Wir haben die Werbeaussagen von Tierliebhaber auf der Verpackung und im Shop geprüft. Die Bewertungen sind unsere begründete fachliche Einschätzung.

  • „Einerseits fungiert Johanniskraut als Arznei gegen depressive Zustände bei Vierbeinern, andererseits ist es ausgleichend und beruhigend.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: „Arznei gegen depressive Zustände“ ist nach unserer Einschätzung eine ausdrückliche Behandlungsaussage zu einem Krankheitsbild und rückt das Produkt in Richtung Präsentationsarzneimittel.

    Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2019/6

  • „Die Pflanze ermöglicht eine Behandlung von Angstzuständen und Stress beim Hund ohne chemische Arzneimittel.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: „Behandlung von Angstzuständen“ ist aus unserer Sicht eine Behandlungsaussage; der Vergleich mit Arzneimitteln verstärkt den Eindruck einer Heilwirkung.

    Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 5.2.5.4

  • „Es wirkt stimmungsaufhellend, beruhigend, krampflösend, schmerzstillend und kräftigend.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: „Krampflösend“ und „schmerzstillend“ sind pharmakologische Wirkungen, die eine Krankheit oder Beschwerde voraussetzen. Nach unserer Einschätzung unzulässig.

    Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009

  • „Durch die Baldrian-Extrakte wirken sie gegen Nervosität, erhöhte Reizbarkeit, Schlaflosigkeit, Spannungszustände sowie Unruhe.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: „Wirken gegen“ Schlaflosigkeit und Spannungszustände beschreibt aus unserer Sicht die Behandlung von Beschwerden. Laut Zusammensetzung ist getrocknete Baldrianwurzel enthalten, kein Extrakt.

    Art. 13 Abs. 3 a, Art. 11 Abs. 1 a VO (EG) 767/2009

  • „Die Chillout Sticks sind ein perfektes Beruhigungsmittel für Hunde und stellen die optimale Ergänzung zu eurem Training dar.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: Die durchgehende Bezeichnung als „Beruhigungsmittel“, auch im Vergleich mit „synthetischen Medikamenten“, präsentiert das Futter nach unserer Einschätzung wie ein Arzneimittel.

    Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2019/6; LG Düsseldorf 37 O 54/23

  • „Die beruhigende Chillout Formel aus Baldrian, Melisse und Lavendel wirkt auf deinen Hund angstlösend und entspannend.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: „Angstlösend“ ist eine pharmakologische Wirkung (anxiolytisch). Nach unserer Einschätzung eine Behandlungsaussage, für die zudem kein Beleg genannt wird.

    Art. 13 Abs. 3 a, Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

  • „Fenchel, Anis und Hopfen lindern außerdem behutsam die Beschwerden des gestressten Magen-Darm-Trakt deines Hundes.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: „Lindern“ von „Beschwerden“ ist nach unserer Einschätzung eine Behandlungsaussage.

    Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009

  • „Das hilft im Alltag sowie in akuten Angstsituationen.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Eine Hilfe „in akuten Angstsituationen“ ist eine unbelegte Wirkungsbehauptung; „Wunderwaffe“ übersteigert sie.

    Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Innerhalb weniger Tage reichern sich die Bestandteile an und senken das Stresslevel deines Lieblings nachhaltig“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Anreicherung und nachhaltige Senkung des Stresslevels sind überprüfbare Behauptungen. Daten dazu nennt der Hersteller nicht.

    Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Beruhigende Wirkung (perfekt für Silvester)“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Eine beruhigende Wirkung ist keine Krankheitsaussage, braucht aber einen wissenschaftlichen Beleg. Einen solchen nennt der Hersteller nicht.

    Art. 13 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

  • „Da ausschließlich pflanzliche Wirkstoffe verwendet werden, wirken die Drops besonders sanft und machen deinen Hund nicht lethargisch.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: „Pflanzlich“ belegt kein „sanft“; die Seite warnt selbst vor verstärkter Medikamentenwirkung. Der Text spricht zudem von „Drops“, nicht von den Sticks.

    Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

  • „Für mich ein Must-Have für die Hausapotheke von Hundebesitzern.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: „Hausapotheke“ und „Helfer in der Not“ ordnen das Futter nach unserer Einschätzung den Arzneimitteln zu und verstärken den Eindruck einer Heilwirkung.

    Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2019/6 (als Maßstab)

  • „30 Tage Wirksamkeit testen, 30 Tage Rückgabe-Möglichkeit“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Die Rückgabe ist ein zulässiges Serviceversprechen. „Wirksamkeit testen“ unterstellt aber eine belegte Wirkung, die nicht nachgewiesen ist.

    Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

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