Tierliebhaber Chillout Pulver im Test
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Achtung: irreführende Werbeaussagen
6 Werbeaussagen sind nach unserer Einschätzung unzulässig oder irreführend. Zum Werbeaussagen-Check
Fazit
Zuletzt aktualisiert:
- Rohstoffqualität
- Schadstoffe & Bedenkliches
- Nährstoffprofil
- Deklaration & Transparenz
- Bedarfsdeckung
- Preis-Leistung
Die beste Rezeptur der Chillout-Reihe: 31 % Insektenprotein, Kräuter überwiegend mit Prozent, keine Konservierungsstoffe, ehrlicher Wechselwirkungshinweis. Beworben wird das Pulver aber als „Beruhigungsmittel“ und „Arznei“, und die Fütterungsempfehlungen widersprechen sich. 45 von 100 Punkten, nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema nicht empfehlenswert.
Pro
- Kurze Rezeptur ohne Füllstoffe, Konservierungsstoffe oder Zucker
- Meiste Kräuter mit Prozentangabe, Teelöffel-Umrechnung angegeben
- Ehrlicher Hinweis auf Wechselwirkungen und Rat zum Tierarzt bei Dauernervosität
Contra
- „Beruhigungsmittel“, „Arznei“: aus unserer Sicht unzulässig; „keine unerwünschten Nebenwirkungen“ irreführend
- Vier Fütterungsempfehlungen; Welpen und Dauerfütterung widersprüchlich
- 164,65 €/kg, Feuchte nicht deklariert
- Irreführende Werbeaussage: „Einerseits fungiert Johanniskraut als Arznei gegen depressive Zustände bei Vierbeinern, andererseits ist es ausgleichend und beruhigend.“
- Irreführende Werbeaussage: „Die Pflanze ermöglicht eine Behandlung von Angstzuständen und Stress beim Hund ohne chemische Arzneimittel.“
- Irreführende Werbeaussage: „Es wirkt stimmungsaufhellend, beruhigend, krampflösend, schmerzstillend und kräftigend.“
- Irreführende Werbeaussage: „Durch die Baldrian-Extrakte wirken sie gegen Nervosität, erhöhte Reizbarkeit, Schlaflosigkeit, Spannungszustände sowie Unruhe.“
- Irreführende Werbeaussage: „Beruhigungsmittel für Hunde – Keep Calm, eat Chillout Pulver“
- Irreführende Werbeaussage: „Das Pulver ist auch bei Stresssituationen einfach anzuwenden und bringt keine unerwünschten Nebenwirkungen mit sich.“
Inhaltsverzeichnis
„Bringt keine unerwünschten Nebenwirkungen mit sich“: So beschreibt Tierliebhaber das Chillout Pulver auf seiner Produktseite (abgerufen am 09.10.2026). Etwas weiter oben steht der Hinweis, die enthaltenen Kräuter könnten „die Wirkung von Medikamenten verstärken“. Rechtlich ist das Pulver ein Ergänzungsfuttermittel für Hunde. Wir haben es nach unserem 100-Punkte-Schema geprüft, ausschließlich anhand der veröffentlichten Angaben; eine eigene Laboranalyse gibt es nicht.
Die Rezeptur ist das Beste am Produkt
Hier gibt es echtes Lob. Das Pulver braucht keine Hirse, kein Glycerin und keine Konservierungsstoffe: Insektenprotein (31 %), Baldrian und Melisse (je 9 %), Kümmel und Hagebutte (je 5 %), Lavendel (3 %), dazu weitere getrocknete Kräuter. L-Tryptophan steht mit Kennnummer und Menge da. Die FAQ rechnet sogar Teelöffel in Gramm um, damit niemand mit der Küchenwaage hantieren muss. Der Hinweis, die Kräuter könnten die Wirkung von Medikamenten verstärken, steht gut sichtbar da. Und der Hersteller rät bei „andauernder Nervosität“ ausdrücklich zum Tierarzt statt zur „Selbstbehandlung“. Das ist sauberer als bei vielen Beruhigungs-Snacks; in der Rohstoffqualität erreicht das Pulver den höchsten Wert der Chillout-Reihe.
Was im Napf landet
Ein 20 kg schwerer Hund soll laut Tabelle 5 g am Tag bekommen, gut ein gestrichener Teelöffel. Darin stecken nach eigener Berechnung rund 0,45 g Baldrian, 0,45 g Melisse und 300 mg L-Tryptophan. Die FAQ nennt für denselben Hund 4 g, der Textblock ebenfalls 4 g. Für Hunde über 40 kg verspricht der Textblock „bis zu 18 Gramm pro Tag“, die Tabelle 8 g. Mehr als das Doppelte, je nachdem, wo man liest.
Die Nebenwirkungen, die es nicht gibt
Ob Welpen das Pulver bekommen dürfen? „Nicht geeignet für Welpen unter 4 Monaten“, sagt der Hinweis, „auch schon super für Welpen geeignet“, sagt die FAQ. „Nicht für eine dauerhafte Fütterung geeignet“ steht neben „kann auch dauerhaft gefüttert werden“. Und das Versprechen, das Pulver bringe „keine unerwünschten Nebenwirkungen mit sich“, steht auf derselben Seite wie die Wechselwirkungswarnung. Die Warnung halten wir für richtig. Das Versprechen halten wir für irreführend im Sinne von Art. 11 VO (EG) 767/2009: Es widerspricht den eigenen Hinweisen des Herstellers.
Vom Futter zur „Arznei“
Ein Futter darf eine Funktion unterstützen, wenn das belegt ist; es darf aber keine Krankheit behandeln (Art. 13 Abs. 3 VO (EG) 767/2009). Der Textblock unter der Produktbeschreibung nennt das Pulver ein „Beruhigungsmittel“, Johanniskraut eine „Arznei gegen depressive Zustände“, die „eine Behandlung von Angstzuständen“ ermögliche und „krampflösend, schmerzstillend“ wirke. Baldrian wirke „gegen Nervosität, erhöhte Reizbarkeit, Schlaflosigkeit“. Fünf Herstelleraussagen halten wir deshalb für unzulässige Krankheits- oder Behandlungsaussagen, dazu kommt das irreführende Nebenwirkungsversprechen; sechs weitere halten wir für fragwürdig. Nach unserer einheitlichen Staffel ist damit der Höchstabzug von acht Punkten erreicht. Ein Pulver, das so gut zusammengesetzt ist, hätte diese Sprache nicht nötig.
Teuer pro Kilo, erträglich pro Tag
Die 200-g-Dose kostete am 09.10.2026 zum Aktionspreis 32,93 €, regulär 43,90 €. Das sind 164,65 € pro Kilogramm, der höchste Kilopreis der Chillout-Reihe. Weil die Tagesmenge klein ist, kommt ein 20-kg-Hund nach eigener Berechnung aber mit 0,66 bis 0,82 € am Tag aus, günstiger als mit den Drops derselben Marke.
Unser Gesamtergebnis: 45 von 100 Punkten. Nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema ist das Chillout Pulver nicht empfehlenswert (Ampel Rot). Die schlanke, offen deklarierte Rezeptur erkennen wir ausdrücklich an; sie ist die beste der Chillout-Reihe. Verloren gehen die Punkte bei Werbeaussagen, die wir für unzulässig halten, und bei widersprüchlichen Fütterungsangaben. Mit einer ehrlichen Produktseite stünde dieses Pulver deutlich besser da.
Bilder: Futterprüfer.de (KI-generierte Symbolbilder, keine Originalverpackung).
Unterstrichene Begriffe sind im Futter-Lexikon bzw. im Glossar erklärt. Der farbige Punkt zeigt die Bedenklichkeits-Ampel.
Produktdaten
Zusammensetzung
- Insektenproteine aus Hermetia-Larven (31%)
- Baldrian* (9%)
- Melissenblätter* (9%)
- Johanniskraut*
- Anis*
- Fenchel*
- Kümmel (5%)
- Hagebutte* (5%)
- Lavendelblüten*(3%)
- Hopfen*
- Passionsblume*
- *getrocknet
Reihenfolge wie deklariert. Farbiger Punkt = Ampel aus dem Futter-Lexikon (grün unbedenklich, gelb eingeschränkt, rot bedenklich).
Analytische Bestandteile
| Bestandteil | Gehalt |
|---|---|
| Rohprotein | 31,0 % |
| Rohfett | 10,0 % |
| Rohfaser | 14,0 % |
| Rohasche | 10,0 % |
Preis · Preisklasse Premium
- Packung (200 g)
- 32,93 €
- Pro Kilogramm
- 164,65 €
- Pro Tagesration
- 0,82 €
Preisstand: 09. Oktober 2026. Preise können je nach Händler abweichen.
Werbeversprechen im Faktencheck
Wir haben die Werbeaussagen von Tierliebhaber auf der Verpackung und im Shop geprüft. Die Bewertungen sind unsere begründete fachliche Einschätzung.
„Einerseits fungiert Johanniskraut als Arznei gegen depressive Zustände bei Vierbeinern, andererseits ist es ausgleichend und beruhigend.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: „Arznei gegen depressive Zustände“ ist nach unserer Einschätzung eine ausdrückliche Behandlungsaussage zu einem Krankheitsbild und rückt das Produkt in Richtung Präsentationsarzneimittel.
Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2019/6
„Die Pflanze ermöglicht eine Behandlung von Angstzuständen und Stress beim Hund ohne chemische Arzneimittel.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: „Behandlung von Angstzuständen“ ist aus unserer Sicht eine Behandlungsaussage; der Vergleich mit Arzneimitteln verstärkt den Eindruck einer Heilwirkung.
Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 5.2.5.4
„Es wirkt stimmungsaufhellend, beruhigend, krampflösend, schmerzstillend und kräftigend.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: „Krampflösend“ und „schmerzstillend“ sind pharmakologische Wirkungen, die eine Krankheit oder Beschwerde voraussetzen. Nach unserer Einschätzung unzulässig.
Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009
„Durch die Baldrian-Extrakte wirken sie gegen Nervosität, erhöhte Reizbarkeit, Schlaflosigkeit, Spannungszustände sowie Unruhe.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: „Wirken gegen“ Schlaflosigkeit und Spannungszustände beschreibt aus unserer Sicht die Behandlung von Beschwerden. Laut Zusammensetzung ist zudem getrockneter Baldrian enthalten, kein Extrakt.
Art. 13 Abs. 3 a, Art. 11 Abs. 1 a VO (EG) 767/2009
„Beruhigungsmittel für Hunde – Keep Calm, eat Chillout Pulver“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Die durchgehende Bezeichnung als „Beruhigungsmittel“ präsentiert das Futter nach unserer Einschätzung wie ein Arzneimittel. Das LG Düsseldorf hat Beruhigungs- und Stressaussagen ohne Beleg jedenfalls als irreführend untersagt.
Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; LG Düsseldorf 37 O 54/23
„Das Pulver ist auch bei Stresssituationen einfach anzuwenden und bringt keine unerwünschten Nebenwirkungen mit sich.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Keine Heilaussage, sondern nach unserer Einschätzung eine irreführende Angabe über die Eigenschaften des Futtermittels: Der Hersteller weist auf derselben Seite selbst darauf hin, dass seine Kräuter, darunter Johanniskraut und Baldrian, die Wirkung von Medikamenten verstärken können, und schließt Welpen unter 4 Monaten aus. Eine pauschale Freiheit von unerwünschten Nebenwirkungen widerspricht diesen eigenen Hinweisen und kann Tierhalter in falscher Sicherheit wiegen.
Art. 11 Abs. 1 a und b VO (EG) 767/2009 (Irreführung); § 5 UWG
„…sich so viel schneller beruhigen kann - ohne dabei schläfrig zu werden, wie es bei "chemischen Beruhigungsmitteln" der Fall ist.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Der Vergleich mit Arzneimitteln setzt das Futter auf eine Stufe mit Beruhigungsmitteln; Belege für die schnellere Beruhigung werden nicht genannt.
Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
„Die Chillout-Formel sorgt dafür, dass sich dein Hund in Stresssituationen schneller beruhigt.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Keine Krankheitsaussage, aber eine konkrete Wirkungszusage („sorgt dafür“), für die der Hersteller keinen Beleg nennt.
Art. 13 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009; LG Düsseldorf 37 O 54/23
„Innerhalb weniger Tage reichern sich die Bestandteile an und senken das Stresslevel deines Lieblings nachhaltig“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Anreicherung, „Wirkstoffdepot“ und eine nachhaltige Senkung des Stresslevels sind überprüfbare Behauptungen. Daten dazu nennt der Hersteller nicht.
Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
„Das hilft im Alltag sowie in akuten Angstsituationen.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Eine Hilfe „in akuten Angstsituationen“ ist eine unbelegte Wirkungsbehauptung; „Wunderwaffe“ übersteigert sie.
Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
„Beruhigende Wirkung“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Eine beruhigende Wirkung ist keine Krankheitsaussage, braucht aber einen wissenschaftlichen Beleg. Einen solchen nennt der Hersteller nicht.
Art. 13 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009
„30 Tage Wirksamkeit testen, 30 Tage Rückgabe-Möglichkeit“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Die Rückgabe ist ein zulässiges Serviceversprechen. „Wirksamkeit testen“ unterstellt aber eine belegte Wirkung, die nicht nachgewiesen ist.
Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009
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