Tierliebhaber Bronchialsaft für Hunde im Test
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Achtung: irreführende Werbeaussagen
5 Werbeaussagen sind nach unserer Einschätzung unzulässig oder irreführend. Zum Werbeaussagen-Check
Fazit
Zuletzt aktualisiert:
- Rohstoffqualität
- Schadstoffe & Bedenkliches
- Nährstoffprofil
- Deklaration & Transparenz
- Bedarfsdeckung
- Preis-Leistung
Ehrlich deklariert, was das Etikett hergibt: elf benannte Kräuter, Konservierungsstoffe mit Kennnummer und Menge, vollständige Analyse. Verkauft wird der Saft aber als Hustenmittel, und solche Versprechen sind Futter nach unserer Einschätzung verwehrt. 41 von 100 Punkten, nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema nicht empfehlenswert. Husten gehört zum Tierarzt, nicht ins Futter.
Pro
- Alle elf Kräuter einzeln benannt, keine Farbstoffe, kein Zucker
- Konservierungsstoffe mit Kennnummer und Menge deklariert, Analyse inkl. Feuchte und Natrium
- Klare Fütterungstabelle nach Körpergewicht; FAQ rät bei Welpen sofort zum Tierarzt
Contra
- Wird als Mittel gegen Husten beworben; mehrere Aussagen halten wir für unzulässig
- Keine Mengenangaben zu den Kräutern, keine Höchstdauer der Fütterung
- 55,86 €/l für ein Produkt mit 98,7 % Wasser
- Irreführende Werbeaussage: „Lindert den Hustenreiz beim Hund“
- Irreführende Werbeaussage: „Hilft bei Husten!“
- Irreführende Werbeaussage: „Bei Husten einfach für 7 - 14 Tage täglich auf das Futter deines Hundes geben!“
- Irreführende Werbeaussage: „Gleichzeitig wird der Hustenreiz gelindert, das Abhusten gefördert und das Immunsystem gestärkt.“
- Irreführende Werbeaussage: „Fördert das Abhusten besonders schonend“
Inhaltsverzeichnis
„Lindert den Hustenreiz beim Hund“: So steht es ganz oben auf der Produktseite des Tierliebhaber Bronchialsafts (abgerufen am 09.10.2026). Darunter folgen „Hilft bei Husten!“ und die Anweisung, den Saft „bei Husten“ 7 bis 14 Tage lang über das Futter zu geben. Das klingt nach Apotheke. Rechtlich ist es aber ein Ergänzungsfuttermittel für Hunde, und daran messen wir es. Grundlage sind ausschließlich die veröffentlichten Angaben des Herstellers; eine eigene Laboranalyse haben wir nicht durchgeführt.
Elf Kräuter, ehrlich benannt
Zuerst das Lob, und das ist ernst gemeint: Tierliebhaber nennt alle elf Kräuter einzeln, von Spitzwegerich und Thymian über Eibisch und Süßholz bis zu Sanddorn. Kein Sammelbegriff, kein „pflanzliche Nebenerzeugnisse“, kein Zucker, keine Farbstoffe. Auch die Konservierung ist sauber deklariert: Natriumpropionat (1k281), Kaliumsorbat (1k202) und Zitronensäure (1a330), jeweils mit Kennnummer und Menge. Bei vielen großen Marken suchen wir so etwas vergeblich. Was fehlt, sind die Mengen der einzelnen Kräuter – und bei den Zusatzstoffen die Bezugsgröße „je kg“, die bei den Schwestersäften des Herstellers dasteht.
Ein Saft, der vor allem aus Wasser besteht
Die Analyse ist vollständig, sogar mit Feuchte und Natrium, und genau das macht sie so aufschlussreich: 98,7 % Feuchte. Ein 20 kg schwerer Hund bekommt laut Tabelle 15 ml am Tag, darin stecken nach eigener Berechnung rund 0,2 Gramm Trockenmasse. Weniger als ein Viertelgramm also, und darin sind die Konservierungsstoffe schon mitgezählt. Nährstoffe im eigentlichen Sinn liefert der Saft praktisch keine. Das ist für einen Kräuterauszug so erlaubt und auch nicht verwerflich. Es erklärt aber, warum wir im Nährstoffprofil nur wenige Punkte vergeben.
Husten ist kein Ernährungszweck
Was darf ein Futter versprechen? Es darf sagen, wofür es gedacht ist, und eine normale Körperfunktion unterstützen, wenn das belegt ist. Es darf aber keine Krankheit lindern, heilen oder verhüten – so steht es in Art. 13 Abs. 3 VO (EG) 767/2009, und zwar unabhängig davon, ob die Aussage zutrifft. Husten ist ein Krankheitssymptom. „Lindert den Hustenreiz“, „fördert das Abhusten“ und „Hilft bei Husten!“ halten wir deshalb für unzulässig. Eine Kur von „7 - 14 Tagen“ bei Husten liest sich wie ein Beipackzettel. Umso mehr freut uns ein Satz in den FAQ: Auf die Frage, ob der Saft auch für Welpen geeignet sei, rät der Hersteller, „trotzdem umgehend ein Tierarzt aufsuchen“. Das ist verantwortungsvoll, und genau so sollte es sein.
Fein formuliert, nicht belegt
Daneben stehen Sätze, die nicht verboten, aber unbelegt sind. Die flüssige Form ermögliche „eine hohe Bioverfügbarkeit, sodass die Inhaltsstoffe direkt optimal vom Körper verwertet werden können“. Welche Inhaltsstoffe in welcher Menge? Das verrät die Deklaration nicht. Die „mit Tierärzten entwickelte Formel“ bleibt ohne Namen und Rolle. Und die Rückgabegarantie heißt „30 Tage Wirksamkeit testen“; das Wort „Wirksamkeit“ ist dort eine Nummer zu groß. Insgesamt zählen wir neun Herstelleraussagen: fünf halten wir für unzulässig, vier für fragwürdig. Nach unserer einheitlichen Staffel kostet das im Kriterium Deklaration & Transparenz die höchstmöglichen acht Punkte; von den ordentlichen Pflichtangaben bleiben 3 von 15.
Fütterungsempfehlung klar, Dauer offen
Die Fütterungstabelle ist vorbildlich einfach: 5 ml bis 5 kg, 15 ml bis 20 kg, 30 ml ab 35 kg. Sie steht allerdings nur als Bild in der Beschreibung. Bei der Dauer wird es unklar: „mindestens 7-14 Tage“, gleichzeitig „nicht für eine dauerhafte Fütterung geeignet“. Wo die Grenze liegt, sagt der Hersteller nicht. Nach eigener Berechnung kostet die Gabe für einen 20-kg-Hund rund 0,84 € am Tag zum Aktionspreis, ein Liter 55,86 €. Für ein Produkt mit 98,7 % Wasser halten wir das für teuer.
Unser Gesamtergebnis: 41 von 100 Punkten. Damit ist der Bronchialsaft nach unserem rezepturbasierten Bewertungsschema nicht empfehlenswert (Ampel Rot). Die Deklaration ist ehrlicher als bei vielen großen Marken, und das schreiben wir gern. Die Punkte gehen an anderer Stelle verloren: bei Werbeaussagen, die wir für unzulässig halten, bei fehlenden Kräutermengen und beim Preis. Ein Hund mit Husten gehört zum Tierarzt; der Futternapf ist dafür nach unserer Einschätzung die falsche Adresse.
Bilder: Futterprüfer.de (KI-generierte Symbolbilder, keine Originalverpackung).
Unterstrichene Begriffe sind im Futter-Lexikon bzw. im Glossar erklärt. Der farbige Punkt zeigt die Bedenklichkeits-Ampel.
Produktdaten
Zusammensetzung
- Kräutermischung (Spitzwegerich, Thymian, Holunderblüte, Eibisch, Fenchel, Salbei, Anis, Süßholz, Hagebutte, Lindenblüten, Sanddorn) gekocht und filtriert
Reihenfolge wie deklariert. Farbiger Punkt = Ampel aus dem Futter-Lexikon (grün unbedenklich, gelb eingeschränkt, rot bedenklich).
Analytische Bestandteile
| Bestandteil | Gehalt |
|---|---|
| Feuchtigkeit | 98,7 % |
| Rohprotein | 0,0 % |
| Rohfett | 0,0 % |
| Rohfaser | 0,0 % |
| Rohasche | 0,6 % |
| Natrium | 0,1 % |
- Rohprotein0,0 %
- Rohfett0,0 %
- Rohfaser0,0 %
- Rohasche46,2 %
- Natrium7,7 %
Umgerechnet ohne Feuchtigkeit – so lassen sich Nass- und Trockenfutter vergleichen.
Preis · Preisklasse Premium
- Packung (500 ml)
- 27,93 €
- Pro Kilogramm
- 55,86 €
- Pro Tagesration
- 0,84 €
Preisstand: 09. Oktober 2026. Preise können je nach Händler abweichen.
Werbeversprechen im Faktencheck
Wir haben die Werbeaussagen von Tierliebhaber auf der Verpackung und im Shop geprüft. Die Bewertungen sind unsere begründete fachliche Einschätzung.
„Lindert den Hustenreiz beim Hund“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Husten ist ein Krankheitssymptom. „Lindert“ beschreibt aus unserer Sicht die Behandlung dieses Symptoms. Krankheitsbezogene Aussagen sind für Futtermittel nach Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009 nicht erlaubt, unabhängig davon, ob sie zutreffen. Der FEDIAF-Kodex nennt „lindern/behandeln“ als arzneimittelnahe Begriffe.
Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 5.2.5.4
„Hilft bei Husten!“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Die Aussage stellt eine Hilfe bei einem Krankheitssymptom in Aussicht. Nach unserer Einschätzung eine krankheitsbezogene Angabe, die für ein Ergänzungsfuttermittel nicht zulässig ist.
Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009
„Bei Husten einfach für 7 - 14 Tage täglich auf das Futter deines Hundes geben!“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Eine Anwendungsdauer, die an das Auftreten von Husten geknüpft ist, liest sich aus unserer Sicht wie eine Therapieanweisung. Zusammen mit Nr. 1 und 2 rückt das das Produkt in die Nähe eines Präsentationsarzneimittels.
Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009; Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2019/6
„Gleichzeitig wird der Hustenreiz gelindert, das Abhusten gefördert und das Immunsystem gestärkt.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Linderung des Hustenreizes und Förderung des Abhustens sind nach unserer Einschätzung Behandlungsaussagen zu einem Krankheitssymptom. „Immunsystem gestärkt“ wäre für sich allein fragwürdig, weil „stärken“ über die Erhaltung einer normalen Funktion hinausgeht und kein Beleg genannt wird.
Art. 13 Abs. 3 a, Art. 13 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009
„Fördert das Abhusten besonders schonend“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Abhusten ist die Reaktion auf Schleim in den Atemwegen, also auf einen krankhaften Zustand. Eine schleimlösende Wirkung ist nach unserer Einschätzung eine pharmakologische Behandlungsaussage.
Art. 13 Abs. 3 a VO (EG) 767/2009
„Unterstützt Bronchien und befreit Atemwege“
FragwürdigUnsere Einschätzung: „Unterstützt Bronchien“ wäre isoliert eine allgemeine Funktionsangabe ohne Beleg. „Befreit Atemwege“ setzt aber voraus, dass sie verlegt sind, und steht im Umfeld von Husten. Einen Beleg für eine Wirkung des Saftes nennt der Hersteller nicht.
Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
„Die flüssige Darreichungsform ermöglicht … eine hohe Bioverfügbarkeit, sodass die Inhaltsstoffe direkt optimal vom Körper verwertet werden können.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: „Hohe Bioverfügbarkeit“ und „optimal verwertet“ sind überprüfbare Behauptungen. Daten dazu nennt der Hersteller nicht; welche Inhaltsstoffe gemeint sind und in welcher Menge sie enthalten sind, bleibt offen.
Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
„Sanfte Formel mit Tierärzten entwickelt“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Eine Tierarzt-Beteiligung ist eine Tatsachenbehauptung. Wer beteiligt war und in welcher Rolle, nennt die Seite nicht. Im Zusammenhang mit Husten verstärkt der Hinweis nach unserer Einschätzung den Eindruck einer Heilwirkung.
§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG; Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
„30 Tage Wirksamkeit testen, 30 Tage Rückgabe-Möglichkeit“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Die Rückgabemöglichkeit selbst ist ein zulässiges Serviceversprechen. „Wirksamkeit testen“ unterstellt bei einem als Hustenhilfe beworbenen Produkt aber eine prüfbare Wirkung, für die kein Beleg genannt ist.
Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
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