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Tierliebhaber Nassfutter Rind mit Gemüse im Test

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Symbolbild: geöffnete unbeschriftete Futterdose neben Kartoffeln und einer Karotte – nicht die Originalverpackung
Verpackung
Symbolbild: Fleisch-Nassfutter mit einzelnen Kartoffel- und Karottenstückchen im Hundenapf – nicht das Originalprodukt
Das Futter selbst

Achtung: irreführende Werbeaussagen

5 Werbeaussagen sind nach unserer Einschätzung unzulässig oder irreführend. Zum Werbeaussagen-Check

Fazit

Zuletzt aktualisiert:

  • Rohstoffqualität
  • Schadstoffe & Bedenkliches
  • Nährstoffprofil
  • Deklaration & Transparenz
  • Bedarfsdeckung
  • Preis-Leistung

Die beste Deklaration der Reihe, mit benannten Gemüsen und Spurenelement-Verbindungen. Den größten Abzug kostet die Werbung: Allergie-Eignung und Hilfe bei Blähungen halten wir bei einem normalen Alleinfutter für unzulässig. B-Vitamine sind nicht zugesetzt, wie viel die Leber mitbringt, steht nicht da. 63 von 100 Punkten, Gelb: nach unserem Bewertungsschema mit Abstrichen empfehlenswert.

Pro

  • 91 % Fleisch und Innereien vom Rind, Gewebe benannt, Kartoffeln und Karotten statt Sammelbegriff
  • Einzige Sorte mit Spurenelement-Verbindungen (z. B. Zinksulfat, Natriumselenit) und Mengen
  • Kein Getreide, kein Zucker, keine Konservierungsstoffe; vollständige Analyse mit Feuchte

Contra

  • Calcium, Phosphor und Energie nicht deklariert, Gemüseanteile nicht beziffert
  • Werbung mit Allergie-Eignung, Hilfe bei Blähungen und „starken Abwehrkräften“
  • Regulär ca. 7,80 € pro Tag für einen 20-kg-Hund (eigene Berechnung)
  • Irreführende Werbeaussage: „Das ist artgerecht, gut verträglich und besonders geeignet für sensible Hunde mit Allergien oder Unverträglichkeiten.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Das macht unser Futter ideal für Hunde mit Allergien oder Futtermittelunverträglichkeiten. Die Sorte „Pferd mit Kartoffel“ ist besonders gut geeignet für Allergiker.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Die Formel unterstützt seine Verdauung, beruhigt den Magen und hilft, Beschwerden wie Blähungen, Unruhe oder ständiges Grasfressen in den Griff zu bekommen.“
  • Irreführende Werbeaussage: „Stell dir vor, dein Hund bekommt endlich nur das, was er wirklich braucht: viel frisches Fleisch, gesunde Kräuter und keine versteckten Zusätze.“
  • Irreführende Werbeaussage: „An dunkler Farbe und fester Konsistenz. […] Eine feste Konsistenz entsteht durch einen sehr geringen Wasseranteil.“
So bewerten wir

„Karotten liefern wertvolles Beta-Carotin für starke Abwehrkräfte, gesunde Haut und glänzendes Fell“, schreibt Tierliebhaber über die Rindersorte. Die Zusammensetzung nennt 91 % Fleisch und Innereien vom Rind, Kartoffeln, Karotten und Mineralstoffe, und als einzige der sieben Sorten auch die chemischen Verbindungen der Spurenelemente. Das größere Lob verdient nach unserer Einschätzung die Zusatzstoffliste.

Rohstoffqualität: 26 von 30 Punkten

26/30

Ein Rind, wie es der Metzger beschriftet hätte. Muskelfleisch, Herzen, Lebern, Lungen und Pansen vom Rind ergeben 91 %, dazu Kartoffeln, Karotten und Mineralstoffe. Das ist konkret: Statt „Gemüse (saisonal)“ stehen hier zwei benannte Gemüse in der Liste. Getreide, Zucker und pflanzliche Eiweißextrakte fehlen. Was fehlt, sind die Mengen von Kartoffeln und Karotten und die Aufteilung zwischen Muskel und Innereien. Der Pansen heißt auf der Seite „naturbelassen“, in der Dose ist er gegart wie alles andere. 26 von 30 Punkten.

Schadstoffe & Bedenkliches: 12 von 20 Punkten

12/20

Keine verdächtigen Zusätze, keine veröffentlichten Messwerte. Die Zusatzstoffliste enthält nur ernährungsphysiologische Zusatzstoffe; Konservierungsstoffe, Antioxidanzien, Farbstoffe oder Zucker sind nicht deklariert. Schadstoffwerte veröffentlicht der Hersteller nicht, eine eigene Analyse haben wir nicht. Rückrufe zu dieser Sorte fanden wir bei unserer Stichprobe am 09.10.2026 nicht. Es bleibt bei 12 von 20 Punkten wie für andere Produkte ohne Labordaten, ein Warnhinweis ist nicht nötig.

Nährstoffprofil: 11 von 20 Punkten

11/20

Gut benannt, aber weniger zugesetzt. Mit 12,5 % Rohprotein und 6,3 % Rohfett ergeben sich je 1.000 kcal rund 125 g Protein und 63 g Fett (eigene Berechnung, rund 1.000 kcal/kg), weit über den FEDIAF-Mindestwerten. Die Zusatzstoffliste unterscheidet sich von den anderen Sorten: Vitamin D3 und E, Pantothensäure und sechs Spurenelemente sind zugesetzt, die B-Vitamine B1, B6, B12, Biotin, Folsäure und Niacin aber nicht. Leber und Fleisch bringen B-Vitamine von Natur aus mit; wie viel, ist nicht deklariert. Fehlen sie also? Das lässt sich ohne Angaben nicht prüfen. Calcium, Phosphor und Vitamin A sind ebenfalls nicht deklariert. 11 von 20 Punkten.

Deklaration & Transparenz: 5 von 15 Punkten

5/15

Die beste Zusatzstoffliste der Reihe, die gleiche Werbung. Hier zeigt Tierliebhaber, wie es geht: Die Spurenelemente stehen mit Verbindung da, etwa „Zink (Zinksulfat, Monohydrat)“ oder „Selen (Natriumselenit)“, Vitamin D3 als Cholecalciferol. Das loben wir ausdrücklich, denn bei den anderen sechs Sorten fehlt diese Angabe. Abzüge gibt es für die unbezifferten Gemüse sowie fehlende Angaben zu Calcium, Phosphor und Energie. Die Deklaration selbst erreicht damit 13 Punkte, den besten Wert der Reihe.

Die Werbung ist dieselbe wie bei den Schwestersorten: Eignung bei „Allergien oder Unverträglichkeiten“, die nach VO (EU) 2020/354 Diätfuttermitteln vorbehalten ist (Eintrag 13: „Minderung von Ausgangserzeugnis- und Nährstoffintoleranzerscheinungen“), Hilfe bei „Blähungen“ und „Grasfressen“, „gesunde Kräuter“, die in keiner Sorte stehen. Dazu kommen „starke Abwehrkräfte“ durch Karotten und ein Rind, das „aktiv eine gesunde Darmflora“ unterstützen soll. Was die Zusatzstoffliste an Klarheit gewinnt, verspielt die FAQ. Wir haben 20 Aussagen des Herstellers geprüft: 5 halten wir für irreführend, 12 für fragwürdig. Nach dem gedeckelten Abzug von 8 Punkten: 5 von 15.

Bedarfsdeckung: 7 von 10 Punkten

7/10

Klar gekennzeichnet, die Tabelle als Bild. Als „Alleinfuttermittel für erwachsene Hunde“ ist die Zielgruppe klar benannt (in den Produktdaten). Die Fütterungstabelle nach Gewicht und Aktivität gibt es nur als Bild, für alle Sorten gleich. Für einen 10-kg-Hund nennt die Kurzangabe 400 g am Tag, rund 400 kcal nach unserer Rechnung; FEDIAF setzt 530 bis 620 kcal an (eigene Berechnung). Die Tabelle ist großzügig gestaltet, die Portion eher nicht. Individuell anpassen sollte man ohnehin. 7 von 10 Punkten.

Preis-Leistung: 2 von 5 Punkten

2/5

Rind zum Festtagspreis. Regulär kostet die 400-g-Dose 3,90 € (9,75 €/kg), am 09.10.2026 im Aktionspreis 3,12 € (7,80 €/kg). Ein 20-kg-Hund mit 800 g pro Tag kostet damit regulär 7,80 € am Tag, im Monat mit den vom Hersteller genannten 60 Dosen 234 € (eigene Berechnung). Für 91 % Rind aus benannten Teilen ist ein höherer Preis nachvollziehbar, günstig ist er nicht. 2 von 5 Punkten.

Die Punkte im Überblick

KriteriumPunkte
Rohstoffqualität26 / 30
Schadstoffe & Bedenkliches12 / 20
Nährstoffprofil11 / 20
Deklaration & Transparenz5 / 15
Bedarfsdeckung7 / 10
Preis-Leistung2 / 5
Gesamt63 / 100

Unser Gesamtergebnis: Rohstoffe und Zusatzstoffdeklaration gehören zu den besten der Reihe. Die Abstriche gehen vor allem auf die Werbung zurück. Die Werbeaussagen kosten den Höchstabzug von 8 Punkten. 63 von 100 Punkten, Gelb: nach unserem Bewertungsschema mit Abstrichen empfehlenswert.

Grundlage sind ausschließlich die veröffentlichten Angaben auf der Produktseite von Tierliebhaber (abgerufen am 09.10.2026); eine eigene Laboranalyse haben wir nicht durchgeführt. Rechenwerte sind als eigene Berechnung gekennzeichnet.

Bilder: Futterprüfer.de (KI-generierte Symbolbilder, keine Originalverpackung).

Unterstrichene Begriffe sind im Futter-Lexikon bzw. im Glossar erklärt. Der farbige Punkt zeigt die Bedenklichkeits-Ampel.

Produktdaten

Zusammensetzung

  1. 91% Fleisch und Innereien vom Rind bestehend aus Muskelfleisch
  2. Herzen
  3. Lebern
  4. Lungen und Pansen
  5. Kartoffeln
  6. Karotten
  7. Mineralstoffe. Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe (je kg laut Feed): Vitamin D3 (Cholecalciferol) 200(Unbedenklich)
  8. 00 i.E
  9. Vitamin E (all- racalpha-Tocopherylacatat) 20
  10. 00 mg
  11. Calcium-D-Panthothenat 11
  12. 2mg
  13. Eisen (Eisen(II)-sulfat, Monohydrat) 20
  14. 0mg
  15. Kupfer (Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat) 2
  16. 7 mg
  17. Mangan (Mangan(II)-oxid) 2
  18. 16 mg
  19. Zink (Zinksulfat, Monohydrat) 21
  20. 00 mg
  21. Jod (Kalziumjodat, wasserfrei) 0
  22. 40 mg
  23. Selen (Natriumselenit) 0
  24. 08 mg

Reihenfolge wie deklariert. Farbiger Punkt = Ampel aus dem Futter-Lexikon (grün unbedenklich, gelb eingeschränkt, rot bedenklich).

Analytische Bestandteile

Laut Deklaration
BestandteilGehalt
Rohprotein12,5 %
Rohfett6,3 %
Rohasche1,7 %
Rohfaser0,7 %
Feuchtigkeit78,0 %
In der Trockensubstanz
  • Rohprotein56,8 %
  • Rohfett28,6 %
  • Rohasche7,7 %
  • Rohfaser3,2 %

Umgerechnet ohne Feuchtigkeit – so lassen sich Nass- und Trockenfutter vergleichen.

Preis · Preisklasse Premium

Packung (400 g)
3,90 €
Pro Kilogramm
9,75 €
Pro Tagesration
7,80 €

Preisstand: 09. Oktober 2026. Preise können je nach Händler abweichen.

Werbeversprechen im Faktencheck

Wir haben die Werbeaussagen von Tierliebhaber auf der Verpackung und im Shop geprüft. Die Bewertungen sind unsere begründete fachliche Einschätzung.

  • „Monoprotein, 91% Fleischanteil“

    Zulässig

    Unsere Einschätzung: Der Anteil ist in der Zusammensetzung beziffert („91% Fleisch und Innereien“), und die Gewebe sind einzeln benannt. Das ist vorbildlich. „Fleischanteil“ umfasst hier ausdrücklich auch Innereien; das erklärt die Zusammensetzung offen. „Monoprotein“ definiert der Hersteller selbst als „eine einzige tierische Fleischquelle“; das stimmt mit der Deklaration überein. Art. 17 Abs. 2 a, Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Nassfutter Rind mit Gemüse 400g“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Der Produktname hebt „mit Gemüse“ hervor. Für Kartoffeln und Karotten nennt die Zusammensetzung keinen Prozentanteil. Hebt die Kennzeichnung ein Einzelfuttermittel in Worten hervor, ist sein Gewichtsanteil anzugeben. Der FEDIAF-Kodex setzt für „mit …“ mindestens 4 % an; ob das erreicht wird, lässt sich nicht prüfen. Art. 17 Abs. 2 a VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 2019 (Auslegungshilfe „mit“ ≥ 4 %)

  • „Getreidefrei, leicht verdaulich & für empfindliche Hunde geeignet“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: „Getreidefrei“ stimmt laut Zusammensetzung. „Leicht verdaulich“ ist messbar, Daten dazu veröffentlicht der Hersteller nicht. „Für empfindliche Hunde“ nennt keine Krankheit, bleibt aber ohne Beleg. Art. 13 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

  • „Diese Kombination ist besonders artgerecht, bekömmlich und unterstützt aktiv eine gesunde Darmflora.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Eine aktive Unterstützung der Darmflora durch Fleisch und Innereien ist nicht belegt; die Seite nennt weder Daten noch einen Wirkmechanismus. Eine Krankheit wird nicht genannt. Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Karotten liefern wertvolles Beta-Carotin für starke Abwehrkräfte, gesunde Haut und glänzendes Fell.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: „Starke Abwehrkräfte“ geht über die Beschreibung einer normalen Funktion hinaus. Der Karottenanteil ist nicht beziffert, Beta-Carotin und Vitamin A sind nicht deklariert. Art. 13 Abs. 1, Art. 17 Abs. 2 a VO (EG) 767/2009

  • „Sie sind besonders magenschonend und ideal für ernährungssensible Hunde.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: „Magenschonend“ legt eine Eignung bei empfindlichem Magen nahe, ohne Beleg und ohne Mengenangabe für die Kartoffeln. Eine Krankheit wird nicht ausdrücklich genannt. Art. 13 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

  • „Von Tierärztin Christina Pfülb und weiteren Expert:innen empfohlen / Das Tierliebhaber Nassfutter wird mit Tierärzten, Heilpraktikern und Ernährungsberatern entwickelt“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Eine Empfehlung durch eine namentlich genannte Tierärztin ist als Hinweis auf fachliche Billigung grundsätzlich möglich. Auf der Seite fehlt aber jeder Beleg dafür, worauf sich die Empfehlung stützt und ob die genannte Person für den Hersteller tätig ist; laut Seite arbeitet Tierliebhaber mit einem „Team aus Tierärzten, Tierheilpraktikern“. „Perfekt auf die Bedürfnisse deines Hundes abgestimmt“ lässt sich ohne Angaben zu Calcium, Phosphor und Energie nicht nachprüfen. Wir halten die Aussage deshalb für nicht ausreichend belegt. Art. 11 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; § 5 Abs. 1, § 5a UWG

  • „Das ist artgerecht, gut verträglich und besonders geeignet für sensible Hunde mit Allergien oder Unverträglichkeiten.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: Die Eignung für Hunde mit Allergien oder Futtermittelunverträglichkeiten ist ein besonderer Ernährungszweck nach VO (EU) 2020/354, Anhang Teil B, Eintrag 13 („Minderung von Ausgangserzeugnis- und Nährstoffintoleranzerscheinungen“). Er steht nur Diät-Alleinfuttermitteln mit ausgewählter oder hydrolysierter Proteinquelle und dem Pflichthinweis zum Tierarzt zu. Nassfutter Rind mit Gemüse ist als normales Alleinfuttermittel gekennzeichnet. Die Heilaussagen-Analyse hat dieselbe Formulierung beim Tierliebhaber-Trockenfutter (Befund F10) ebenso eingestuft. Art. 9, Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 3 b VO (EG) 767/2009; VO (EU) 2020/354, Eintrag 13

  • „Das macht unser Futter ideal für Hunde mit Allergien oder Futtermittelunverträglichkeiten. Die Sorte „Pferd mit Kartoffel“ ist besonders gut geeignet für Allergiker.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: Die FAQ-Antwort auf „Ist das Nassfutter auch für Allergiker geeignet?“ steht wortgleich auf allen sieben Sortenseiten. Sie bewirbt eine Eignung, die Diätfuttermitteln nach Eintrag 13 der VO (EU) 2020/354 vorbehalten ist; eine Diät-Kennzeichnung und der Tierarzthinweis fehlen. Art. 9, Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 3 b VO (EG) 767/2009; VO (EU) 2020/354, Eintrag 13

  • „Die Formel unterstützt seine Verdauung, beruhigt den Magen und hilft, Beschwerden wie Blähungen, Unruhe oder ständiges Grasfressen in den Griff zu bekommen.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: Blähungen und Magenbeschwerden sind Symptome. „Beschwerden … in den Griff zu bekommen“ verspricht, solche Symptome zu beseitigen. Das ist nach unserer Einschätzung eine krankheitsbezogene Angabe, die für Futtermittel verboten ist (weiter Krankheitsbegriff, vgl. OLG Stuttgart, 2 U 144/18). Ein Beleg für die beschriebene Wirkung ist nicht angegeben. Art. 13 Abs. 3 a, Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009; § 19 LFGB

  • „Stell dir vor, dein Hund bekommt endlich nur das, was er wirklich braucht: viel frisches Fleisch, gesunde Kräuter und keine versteckten Zusätze.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: In der Zusammensetzung dieser Sorte („91% Fleisch und Innereien vom Rind bestehend aus Muskelfleis…“) stehen keine Kräuter; auch keine andere der sieben Nassfutter-Sorten nennt Kräuter. Die Aussage schreibt dem Futter damit eine Zutat zu, die es laut Deklaration nicht enthält. „Frisch“ setzt nach dem FEDIAF-Kodex voraus, dass das Fleisch nur gekühlt und nicht anders haltbar gemacht wurde; einen Beleg dafür nennt der Hersteller nicht. Art. 11 Abs. 1 a VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 2019 (Auslegungshilfe zu „frisch“)

  • „An dunkler Farbe und fester Konsistenz. […] Eine feste Konsistenz entsteht durch einen sehr geringen Wasseranteil.“

    Unzulässig/irreführend

    Unsere Einschätzung: Der Satz steht als Antwort auf die Frage nach der Qualität dieses Nassfutters und legt nahe, das eigene Futter habe einen sehr geringen Wasseranteil. Deklariert sind 78 % Feuchtigkeit; das Futter besteht damit zu mehr als drei Vierteln aus Wasser, was für Dosenfutter üblich ist. Einen „sehr geringen Wasseranteil“ sehen wir in der eigenen Analyseangabe nicht. Art. 11 Abs. 1 a VO (EG) 767/2009; § 5 Abs. 1 UWG

  • „Helles, weiches Nassfutter entsteht nämlich durch einen hohen Wasseranteil und ungesunde Füllstoffe. Das gibt es bei uns nicht.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Die Aussage stellt anderes Nassfutter pauschal als wasserreich und mit „ungesunden Füllstoffen“ hergestellt dar, ohne Beleg und ohne zu sagen, welche Stoffe gemeint sind. Den „hohen Wasseranteil“ grenzt der Hersteller von sich ab, obwohl die eigene Sorte 78 % Feuchtigkeit hat. Wir halten das für nicht nachprüfbar. § 4 Nr. 1, § 5 Abs. 1 UWG; Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Im Gegensatz zu vielen herkömmlichen Marken enthält unser Nassfutter keine Nebenerzeugnisse, keine künstlichen Zusätze und kein Getreide.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: „Kein Getreide“ stimmt für diese Sorte. Innereien wie Herz, Leber und Lunge werden aber im üblichen Sprachgebrauch der Branche zu den tierischen Nebenerzeugnissen gezählt, und Tierliebhaber nennt sie selbst offen in der Zusammensetzung. „Keine künstlichen Zusätze“ steht neben einer Liste zugesetzter Vitamine und Spurenelemente. Die Aussage ist aus unserer Sicht geeignet, einen falschen Eindruck vom Unterschied zu anderen Marken zu wecken. Art. 11 Abs. 1 a, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; § 5 Abs. 1 UWG

  • „Kein Risiko: 90 Tage Geschmacks- & Verträglichkeitsgarantie / Wenn die Wirkung bei deinem Hund ausbleibt, bekommst du dein Geld zurück.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Eine Geld-zurück-Garantie ist zulässig. Eine „Wirkung“, die bei einem Alleinfuttermittel ausbleiben könnte, setzt aber eine besondere Wirkung voraus, die der Hersteller nicht benennt; das rückt das Futter in die Nähe eines Mittels mit Wirkversprechen. Außerdem nennt dieselbe Seite drei verschiedene Fristen: „90 Tage“, „60 Tage … Danach hast du nochmal 30 Tage“ und in der FAQ „30 Tage … danach nochmal ganze 30 Tage“. § 5 Abs. 1 UWG; Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Herstellung in Deutschland: In sorgfältiger Handarbeit, mit schonender Lufttrocknung und strengen Qualitätskontrollen. Für maximale Reinheit und Wirksamkeit.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Nassfutter in Dosen wird laut derselben Seite roh abgefüllt und in der Dose gegart. Eine „Lufttrocknung“ passt zu diesem Verfahren nicht; vermutlich handelt es sich um einen Sortimentstext für andere Produkte. „Maximale Reinheit“ ist ohne Prüfwerte nicht nachprüfbar, „Wirksamkeit“ ist bei einem Alleinfuttermittel aus unserer Sicht ein arzneimittelnaher Begriff. Art. 11 Abs. 1 a, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; § 5 Abs. 1 UWG

  • „Gutes Futter = Gesunder Magen, Darm & Zähne“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Die Gleichung verspricht gesunde Zähne durch ein weiches Dosenfutter. Einen Beleg für eine Wirkung auf Zähne, Magen oder Darm nennt der Hersteller nicht. Krankheiten werden nicht genannt; wir halten die Aussage aber für nicht objektiv nachprüfbar. Art. 13 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009

  • „Kein Pupsen mehr, normaler Kot und sie frisst es sehr gern. / Die Futterumstellung war auch sehr einfach und wir hatten keine Probleme mit Durchfall oder ähnlichem.“

    Fragwürdig

    Unsere Einschätzung: Die Stimmen sind vom Hersteller ausgewählt und auf der Produktseite als Werbung eingesetzt, sie sind deshalb Teil seiner Aufmachung. Nachname, Datum oder Fundstelle fehlen, überprüfbar sind sie nicht. Der FEDIAF-Kodex verlangt für Testimonials, dass sie wahr und überprüfbar sind. Inhaltlich bleiben sie bei Verträglichkeit und Kotbeschaffenheit; eine Krankheit wird nicht behandelt. Art. 11 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 2019 (Testimonials); § 5 Abs. 1 UWG

  • „Ungeöffnet sind die Dosen mindestens 24 Monate haltbar – ganz ohne künstliche Konservierungsstoffe.“

    Zulässig

    Unsere Einschätzung: In der Zusatzstoffliste stehen keine Konservierungsstoffe; die Haltbarkeit von Dosenfutter beruht auf dem Garen in der geschlossenen Dose. Die Aussage ist aus unserer Sicht zutreffend und wird nicht gegen andere Produkte gewendet. Kleine Unstimmigkeit: Die FAQ nennt geöffnet „2-3 Tage“, die Lagerungshinweise „innerhalb von zwei Tagen“. Art. 11 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

  • „Mineralstoffe … sind essentiell für starke Knochen, ein gesundes Gebiss und eine reibungslose Funktion von Muskeln und Nerven.“

    Zulässig

    Unsere Einschätzung: Eine allgemein anerkannte Beschreibung der Funktion von Mineralstoffen; eine Krankheit wird nicht genannt. Hinweis: Welche Mineralstoffe zugesetzt sind und wie viel Calcium und Phosphor das Futter enthält, ist nicht deklariert. Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009

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