Tierliebhaber Nassfutter Kaninchen mit Gemüse im Test
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Achtung: irreführende Werbeaussagen
7 Werbeaussagen sind nach unserer Einschätzung unzulässig oder irreführend. Zum Werbeaussagen-Check
Fazit
Zuletzt aktualisiert:
- Rohstoffqualität
- Schadstoffe & Bedenkliches
- Nährstoffprofil
- Deklaration & Transparenz
- Bedarfsdeckung
- Preis-Leistung
Neu ist hier das Fleisch, nicht der Rechtsrahmen. 91 % Kaninchen und Zusatzstoffe mit Menge sprechen für die Dose. Den größten Abzug kostet die Werbung: Allergiker und übergewichtige Hunde sind nach unserer Einschätzung Zielgruppen von Diätfuttermitteln, und „mager“ passt nicht zu 6,5 % Fett. 61 von 100 Punkten, Gelb: nach unserem Bewertungsschema mit Abstrichen empfehlenswert.
Pro
- 91 % Fleisch und Innereien vom Kaninchen, alle Teile benannt, Kaninchen als einzige Fleischart
- Vollständige Analyse mit Feuchte, Vitamine und Spurenelemente mit Menge je kg
- Auch als 800-g-Dose, damit günstigster Tagespreis der Tierliebhaber-Nassfutter
Contra
- Calcium, Phosphor und Energie nicht deklariert, Gemüse und Beeren ohne Art und Menge
- Werbung „ideale Wahl für Allergiker“ und „für übergewichtige Hunde“ bei normalem Alleinfutter
- „Mager“ trotz 6,5 % Fett; regulär ca. 6,90 € pro Tag für einen 20-kg-Hund (eigene Berechnung)
- Irreführende Werbeaussage: „91 % saftiges Kaninchen – mager & proteinreich, für sensible oder übergewichtige Hunde“
- Irreführende Werbeaussage: „Als besonders fettarme und ausgesprochen gut verträgliche Proteinquelle liefert sie essenzielle Aminosäuren und ist die ideale Wahl für Allergiker oder extrem sensible Hunde.“
- Irreführende Werbeaussage: „Das ist artgerecht, gut verträglich und besonders geeignet für sensible Hunde mit Allergien oder Unverträglichkeiten.“
- Irreführende Werbeaussage: „Das macht unser Futter ideal für Hunde mit Allergien oder Futtermittelunverträglichkeiten. Die Sorte „Pferd mit Kartoffel“ ist besonders gut geeignet für Allergiker.“
- Irreführende Werbeaussage: „Die Formel unterstützt seine Verdauung, beruhigt den Magen und hilft, Beschwerden wie Blähungen, Unruhe oder ständiges Grasfressen in den Griff zu bekommen.“
- Irreführende Werbeaussage: „Stell dir vor, dein Hund bekommt endlich nur das, was er wirklich braucht: viel frisches Fleisch, gesunde Kräuter und keine versteckten Zusätze.“
- Irreführende Werbeaussage: „An dunkler Farbe und fester Konsistenz. […] Eine feste Konsistenz entsteht durch einen sehr geringen Wasseranteil.“
Inhaltsverzeichnis
„91 % saftiges Kaninchen – mager & proteinreich, für sensible oder übergewichtige Hunde“, so wirbt Tierliebhaber in der Kaufbox. Kaninchen gehört zu den Fleischarten, die viele Hunde noch nie im Napf hatten, und genau damit spielt die Werbung. Ein seltenes Tier im Napf macht allerdings noch kein Diätfutter.
Rohstoffqualität: 25 von 30 Punkten
Ein seltenes Tier, offen deklariert, samt Schlund. Die Zusammensetzung nennt 91 % Fleisch und Innereien vom Kaninchen und zählt auf: Muskelfleisch, Herzen, Lebern, Lungen sowie Schlund und Luftröhren. Das ist ungewohnt ehrlich, denn Schlund und Luftröhre landen sonst gern im Sammelbegriff „tierische Nebenerzeugnisse“. Für einen Hund sind sie nach unserer Einschätzung ein gewöhnlicher Teil des Beutetiers. Weniger konkret wird es beim Rest: „Gemüse (saisonal)“ und „Beeren“ stehen ohne Art und Menge da, die Seite spricht später von Heidelbeeren. Welche Beere in der Dose steckt, verrät die Werbung, nicht das Etikett. 25 von 30 Punkten.
Schadstoffe & Bedenkliches: 12 von 20 Punkten
Ohne Konservierungsstoffe, aber auch ohne Messwerte. Laut Deklaration enthält die Dose weder Konservierungsstoffe noch Antioxidanzien, Farbstoffe oder Zucker. Schadstoffwerte veröffentlicht der Hersteller nicht, und wir haben nicht selbst gemessen. Bei einer Stichprobensuche nach Rückrufen am 09.10.2026 fanden wir nichts. Wir vergeben deshalb, wie bei anderen Produkten ohne Labordaten, 12 von 20 Punkten. Ein Warnhinweis ist nicht nötig.
Nährstoffprofil: 12 von 20 Punkten
„Mager“ steht auf der Dose, nicht in der Analyse. Deklariert sind 12,6 % Rohprotein, 6,5 % Rohfett, 1,7 % Rohasche, 0,6 % Rohfaser und 78 % Feuchtigkeit. Exakt dieselben fünf Werte nennt die Sorte Pferd mit Kartoffel; wer vergleichen möchte, findet sie auf den Herstellerseiten zu Kaninchen mit Gemüse und Pferd mit Kartoffel (abgerufen am 09.10.2026). Woran das liegt, können wir von außen nicht beurteilen. Je 1.000 kcal ergibt das rund 124 g Protein und 64 g Fett (eigene Berechnung, rund 1.010 kcal/kg), beides weit über den FEDIAF-Mindestwerten. Ist das „mager“? Nach unserer Rechnung stammt mehr als die Hälfte der Energie, rund 54 %, aus Fett, und mit 6,5 % hat die Kaninchensorte den zweithöchsten Fettwert der sieben Tierliebhaber-Nassfutter. Der Fettgehalt ist unauffällig; „mager“ ist er nicht. Calcium, Phosphor und Vitamin A sind nicht deklariert; Zink erreicht mit dem Zusatz allein rund 20,7 mg je 1.000 kcal, knapp unter dem höheren FEDIAF-Wert von 20,8 mg, das natürliche Zink kommt hinzu. 12 von 20 Punkten.
Deklaration & Transparenz: 3 von 15 Punkten
Das Novel Protein wird zum Allergie-Versprechen. Die Zutatenliste ist offen, mit Prozentangabe, benannten Geweben und Zusatzstoffen mit Menge, das loben wir. Abzüge gibt es für das saisonale Gemüse und die unbenannten Beeren ohne Anteil, für fehlende Angaben zu Calcium, Phosphor und Energie, für Spurenelemente ohne Verbindung und dafür, dass auf der Seite vor „12,6 %“ das Wort „Rohprotein“ fehlt. Die Deklaration selbst bringt es damit auf 11 Punkte.
Fleischarten, die ein Hund noch nicht kennt, nennt man „Novel Protein“; Tierärzte setzen sie bei Ausschlussdiäten ein. Genau deshalb reserviert das Recht die Werbung mit einer Eignung bei Allergien für Diätfuttermittel mit Tierarzthinweis (VO (EU) 2020/354, Eintrag 13: „Minderung von Ausgangserzeugnis- und Nährstoffintoleranzerscheinungen“). Tierliebhaber schreibt trotzdem, Kaninchen sei „die ideale Wahl für Allergiker“, und empfiehlt das Futter in der Kaufbox auch für „übergewichtige Hunde“, ohne Energieangabe. Von 20 Herstelleraussagen halten wir 7 für irreführend und 10 für fragwürdig. Neu ist hier das Fleisch, nicht der Rechtsrahmen. Nach Höchstabzug von 8 Punkten bleiben 3 von 15.
Bedarfsdeckung: 7 von 10 Punkten
Vollständig ergänzt, die Tabelle hängt als Bild. B-Vitamine, Vitamin D3 und E sowie sechs Spurenelemente sind mit Menge je kg zugesetzt; als Alleinfutter für erwachsene Hunde ist das Futter klar gekennzeichnet (in den Produktdaten). Die Fütterungstabelle nach Gewicht und Aktivität ist gut gemacht, steht aber nur als Bild auf der Seite und ist für alle Sorten dieselbe. Für einen 35-kg-Hund nennt sie 1.400 g, nach unserer Rechnung rund 1.420 kcal, was zum FEDIAF-Richtwert für wenig aktive Hunde passt. Bei großen Hunden geht die Rechnung auf, bei kleinen wird sie knapp. 7 von 10 Punkten.
Preis-Leistung: 2 von 5 Punkten
Die große Dose spart, aber nicht viel. Die 400-g-Dose kostet regulär 3,90 € (9,75 €/kg), die 800-g-Dose 6,90 € (8,63 €/kg); am 09.10.2026 lagen die Aktionspreise bei 3,12 € und 5,52 €. Ein 20-kg-Hund mit 800 g am Tag kostet mit der großen Dose regulär 6,90 € pro Tag, im Aktionspreis 5,52 € (eigene Berechnung). Das ist der niedrigste Tagespreis unter den sieben Sorten, und trotzdem viel Geld für Nassfutter. 2 von 5 Punkten.
Die Punkte im Überblick
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Rohstoffqualität | 25 / 30 |
| Schadstoffe & Bedenkliches | 12 / 20 |
| Nährstoffprofil | 12 / 20 |
| Deklaration & Transparenz | 3 / 15 |
| Bedarfsdeckung | 7 / 10 |
| Preis-Leistung | 2 / 5 |
| Gesamt | 61 / 100 |
Unser Gesamtergebnis: Rezeptur und Rohstoffe überzeugen weitgehend, die Gewebe sind offen benannt. Der größte Abstrich betrifft die Werbung, die das Novel Protein als Allergie- und Übergewichtsfutter darstellt. Die Werbeaussagen kosten den Höchstabzug von 8 Punkten. 61 von 100 Punkten, Gelb: nach unserem Bewertungsschema mit Abstrichen empfehlenswert.
Grundlage sind ausschließlich die veröffentlichten Angaben auf der Produktseite von Tierliebhaber (abgerufen am 09.10.2026); eine eigene Laboranalyse haben wir nicht durchgeführt. Rechenwerte sind als eigene Berechnung gekennzeichnet.
Bilder: Futterprüfer.de (KI-generierte Symbolbilder, keine Originalverpackung).
Unterstrichene Begriffe sind im Futter-Lexikon bzw. im Glossar erklärt. Der farbige Punkt zeigt die Bedenklichkeits-Ampel.
Produktdaten
Zusammensetzung
- 91% Fleisch und Innereien vom Kaninchen bestehend aus Muskelfleisch
- Herzen
- Lebern und Lungen
- Schlund und Luftröhren
- Gemüse (saisonal)
- Beeren
- Mineralstoffe. Zusatzstoffe je kg: Vitamin B1 2(Unbedenklich)
- 60mg
- Vitamin B6 2
- 4mg
- Vitamin B12 26
- 40mcg
- Vitamin D3 200
- 0 IE
- Vitamin E 20
- 0mg
- Vitamin H (Biotin) 50
- 0mcg
- Folsäure 0
- 5mg
- Niacinamid 13
- 2mg
- Calcium-D-Panthothenat 11
- 2mg
- Eisen 20
- 0mg
- Kupfer 2
- 70mg
- Mangan 2
- 16mg
- Zink 21
- 0mg
- Jod 0
- 40mg
- Selen 0
- 08mg
Reihenfolge wie deklariert. Farbiger Punkt = Ampel aus dem Futter-Lexikon (grün unbedenklich, gelb eingeschränkt, rot bedenklich).
Analytische Bestandteile
| Bestandteil | Gehalt |
|---|---|
| Rohprotein | 12,6 % |
| Rohfett | 6,5 % |
| Rohasche | 1,7 % |
| Rohfaser | 0,6 % |
| Feuchtigkeit | 78,0 % |
- Rohprotein57,3 %
- Rohfett29,5 %
- Rohasche7,7 %
- Rohfaser2,7 %
Umgerechnet ohne Feuchtigkeit – so lassen sich Nass- und Trockenfutter vergleichen.
Preis · Preisklasse Premium
- Packung (400 g (auch 800 g, gleiche Rezeptur))
- 3,90 €
- Pro Kilogramm
- 9,75 €
- Pro Tagesration
- 7,80 €
Preisstand: 09. Oktober 2026. Preise können je nach Händler abweichen.
Werbeversprechen im Faktencheck
Wir haben die Werbeaussagen von Tierliebhaber auf der Verpackung und im Shop geprüft. Die Bewertungen sind unsere begründete fachliche Einschätzung.
„Monoprotein, 91% Fleischanteil“
ZulässigUnsere Einschätzung: Der Anteil ist in der Zusammensetzung beziffert („91% Fleisch und Innereien“), und die Gewebe sind einzeln benannt. Das ist vorbildlich. „Fleischanteil“ umfasst hier ausdrücklich auch Innereien; das erklärt die Zusammensetzung offen. „Monoprotein“ definiert der Hersteller selbst als „eine einzige tierische Fleischquelle“; das stimmt mit der Deklaration überein. Rechtsgrundlage: Art. 17 Abs. 2 a, Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
„Nassfutter Kaninchen mit Gemüse 400g“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Der Produktname hebt „mit Gemüse“ hervor. Für Gemüse und Beeren nennt die Zusammensetzung keinen Prozentanteil. Hebt die Kennzeichnung ein Einzelfuttermittel in Worten hervor, ist sein Gewichtsanteil anzugeben. Der FEDIAF-Kodex setzt für „mit …“ mindestens 4 % an; ob das erreicht wird, lässt sich nicht prüfen. Rechtsgrundlage: Art. 17 Abs. 2 a VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 2019 (Auslegungshilfe „mit“ ≥ 4 %)
„Getreidefrei, leicht verdaulich & für empfindliche Hunde geeignet“
FragwürdigUnsere Einschätzung: „Getreidefrei“ stimmt laut Zusammensetzung. „Leicht verdaulich“ ist messbar, Daten dazu veröffentlicht der Hersteller nicht. „Für empfindliche Hunde“ nennt keine Krankheit, bleibt aber ohne Beleg. Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009
„91 % saftiges Kaninchen – mager & proteinreich, für sensible oder übergewichtige Hunde“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Deklariert sind 6,5 % Rohfett, nach unserer Rechnung rund 30 % der Trockenmasse und rund 54 % der Energie (eigene Berechnung). Das ist der zweithöchste Fettwert der sieben Sorten; „mager“ passt dazu nicht. Die Empfehlung für übergewichtige Hunde bewirbt nach unserer Einschätzung den besonderen Ernährungszweck „Verringerung von Übergewicht“ (VO (EU) 2020/354, Eintrag 25), der Diätfuttermitteln vorbehalten ist. Die Energie ist nicht deklariert. Rechtsgrundlage: Art. 9, Art. 11 Abs. 1 a/b, Art. 13 Abs. 3 b VO (EG) 767/2009; VO (EU) 2020/354, Eintrag 25
„Als besonders fettarme und ausgesprochen gut verträgliche Proteinquelle liefert sie essenzielle Aminosäuren und ist die ideale Wahl für Allergiker oder extrem sensible Hunde.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: „Ideale Wahl für Allergiker“ bewirbt einen besonderen Ernährungszweck nach VO (EU) 2020/354, Anhang Teil B, Eintrag 13 („Minderung von Ausgangserzeugnis- und Nährstoffintoleranzerscheinungen“), der Diätfuttermitteln vorbehalten ist. „Besonders fettarm“ passt nicht zu 6,5 % Rohfett, dem zweithöchsten Wert der sieben Sorten. Rechtsgrundlage: Art. 9, Art. 11 Abs. 1 a/b, Art. 13 Abs. 3 b VO (EG) 767/2009; VO (EU) 2020/354, Eintrag 13
„Sie unterstützen als Vitalstoffquelle eine sanfte Verdauung sowie ein starkes Immunsystem und sind auch für anspruchsvolle Feinschmecker ein echter Genuss.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Die Zusammensetzung nennt nur „Beeren“ ohne Art und Menge; die Seite spricht von Heidelbeeren. „Ein starkes Immunsystem“ geht über die Beschreibung einer normalen Funktion hinaus. Ein Beleg, dass der unbezifferte Beerenanteil das leistet, fehlt. Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 1, Art. 17 Abs. 2 a VO (EG) 767/2009
„Von Tierärztin Christina Pfülb und weiteren Expert:innen empfohlen / Das Tierliebhaber Nassfutter wird mit Tierärzten, Heilpraktikern und Ernährungsberatern entwickelt“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Eine Empfehlung durch eine namentlich genannte Tierärztin ist als Hinweis auf fachliche Billigung grundsätzlich möglich. Auf der Seite fehlt aber jeder Beleg dafür, worauf sich die Empfehlung stützt und ob die genannte Person für den Hersteller tätig ist; laut Seite arbeitet Tierliebhaber mit einem „Team aus Tierärzten, Tierheilpraktikern“. „Perfekt auf die Bedürfnisse deines Hundes abgestimmt“ lässt sich ohne Angaben zu Calcium, Phosphor und Energie nicht nachprüfen. Wir halten die Aussage deshalb für nicht ausreichend belegt. Rechtsgrundlage: Art. 11 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; § 5 Abs. 1, § 5a UWG
„Das ist artgerecht, gut verträglich und besonders geeignet für sensible Hunde mit Allergien oder Unverträglichkeiten.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Die Eignung für Hunde mit Allergien oder Futtermittelunverträglichkeiten ist ein besonderer Ernährungszweck nach VO (EU) 2020/354, Anhang Teil B, Eintrag 13 („Minderung von Ausgangserzeugnis- und Nährstoffintoleranzerscheinungen“). Er steht nur Diät-Alleinfuttermitteln mit ausgewählter oder hydrolysierter Proteinquelle und dem Pflichthinweis zum Tierarzt zu. Nassfutter Kaninchen mit Gemüse ist als normales Alleinfuttermittel gekennzeichnet. Die Heilaussagen-Analyse hat dieselbe Formulierung beim Tierliebhaber-Trockenfutter (Befund F10) ebenso eingestuft. Rechtsgrundlage: Art. 9, Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 3 b VO (EG) 767/2009; VO (EU) 2020/354, Eintrag 13
„Das macht unser Futter ideal für Hunde mit Allergien oder Futtermittelunverträglichkeiten. Die Sorte „Pferd mit Kartoffel“ ist besonders gut geeignet für Allergiker.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Die FAQ-Antwort auf „Ist das Nassfutter auch für Allergiker geeignet?“ steht wortgleich auf allen sieben Sortenseiten. Sie bewirbt eine Eignung, die Diätfuttermitteln nach Eintrag 13 der VO (EU) 2020/354 vorbehalten ist; eine Diät-Kennzeichnung und der Tierarzthinweis fehlen. Rechtsgrundlage: Art. 9, Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 3 b VO (EG) 767/2009; VO (EU) 2020/354, Eintrag 13
„Die Formel unterstützt seine Verdauung, beruhigt den Magen und hilft, Beschwerden wie Blähungen, Unruhe oder ständiges Grasfressen in den Griff zu bekommen.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Blähungen und Magenbeschwerden sind Symptome. „Beschwerden … in den Griff zu bekommen“ verspricht, solche Symptome zu beseitigen. Das ist nach unserer Einschätzung eine krankheitsbezogene Angabe, die für Futtermittel verboten ist (weiter Krankheitsbegriff, vgl. OLG Stuttgart, 2 U 144/18). Ein Beleg für die beschriebene Wirkung ist nicht angegeben. Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 3 a, Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009; § 19 LFGB
„Stell dir vor, dein Hund bekommt endlich nur das, was er wirklich braucht: viel frisches Fleisch, gesunde Kräuter und keine versteckten Zusätze.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: In der Zusammensetzung dieser Sorte („91% Fleisch und Innereien vom Kaninchen bestehend aus Muskel…“) stehen keine Kräuter; auch keine andere der sieben Nassfutter-Sorten nennt Kräuter. Die Aussage schreibt dem Futter damit eine Zutat zu, die es laut Deklaration nicht enthält. „Frisch“ setzt nach dem FEDIAF-Kodex voraus, dass das Fleisch nur gekühlt und nicht anders haltbar gemacht wurde; einen Beleg dafür nennt der Hersteller nicht. Rechtsgrundlage: Art. 11 Abs. 1 a VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 2019 (Auslegungshilfe zu „frisch“)
„An dunkler Farbe und fester Konsistenz. […] Eine feste Konsistenz entsteht durch einen sehr geringen Wasseranteil.“
Unzulässig/irreführendUnsere Einschätzung: Der Satz steht als Antwort auf die Frage nach der Qualität dieses Nassfutters und legt nahe, das eigene Futter habe einen sehr geringen Wasseranteil. Deklariert sind 78 % Feuchtigkeit; das Futter besteht damit zu mehr als drei Vierteln aus Wasser, was für Dosenfutter üblich ist. Einen „sehr geringen Wasseranteil“ sehen wir in der eigenen Analyseangabe nicht. Rechtsgrundlage: Art. 11 Abs. 1 a VO (EG) 767/2009; § 5 Abs. 1 UWG
„Helles, weiches Nassfutter entsteht nämlich durch einen hohen Wasseranteil und ungesunde Füllstoffe. Das gibt es bei uns nicht.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Die Aussage stellt anderes Nassfutter pauschal als wasserreich und mit „ungesunden Füllstoffen“ hergestellt dar, ohne Beleg und ohne zu sagen, welche Stoffe gemeint sind. Den „hohen Wasseranteil“ grenzt der Hersteller von sich ab, obwohl die eigene Sorte 78 % Feuchtigkeit hat. Wir halten das für nicht nachprüfbar. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 1, § 5 Abs. 1 UWG; Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
„Im Gegensatz zu vielen herkömmlichen Marken enthält unser Nassfutter keine Nebenerzeugnisse, keine künstlichen Zusätze und kein Getreide.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: „Kein Getreide“ stimmt für diese Sorte. Innereien wie Herz, Leber und Lunge werden aber im üblichen Sprachgebrauch der Branche zu den tierischen Nebenerzeugnissen gezählt, und Tierliebhaber nennt sie selbst offen in der Zusammensetzung. „Keine künstlichen Zusätze“ steht neben einer Liste zugesetzter Vitamine und Spurenelemente. Die Aussage ist aus unserer Sicht geeignet, einen falschen Eindruck vom Unterschied zu anderen Marken zu wecken. Rechtsgrundlage: Art. 11 Abs. 1 a, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; § 5 Abs. 1 UWG
„Kein Risiko: 90 Tage Geschmacks- & Verträglichkeitsgarantie / Wenn die Wirkung bei deinem Hund ausbleibt, bekommst du dein Geld zurück.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Eine Geld-zurück-Garantie ist zulässig. Eine „Wirkung“, die bei einem Alleinfuttermittel ausbleiben könnte, setzt aber eine besondere Wirkung voraus, die der Hersteller nicht benennt; das rückt das Futter in die Nähe eines Mittels mit Wirkversprechen. Außerdem nennt dieselbe Seite drei verschiedene Fristen: „90 Tage“, „60 Tage … Danach hast du nochmal 30 Tage“ und in der FAQ „30 Tage … danach nochmal ganze 30 Tage“. Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 UWG; Art. 11 Abs. 1 b, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
„Herstellung in Deutschland: In sorgfältiger Handarbeit, mit schonender Lufttrocknung und strengen Qualitätskontrollen. Für maximale Reinheit und Wirksamkeit.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Nassfutter in Dosen wird laut derselben Seite roh abgefüllt und in der Dose gegart. Eine „Lufttrocknung“ passt zu diesem Verfahren nicht; vermutlich handelt es sich um einen Sortimentstext für andere Produkte. „Maximale Reinheit“ ist ohne Prüfwerte nicht nachprüfbar, „Wirksamkeit“ ist bei einem Alleinfuttermittel aus unserer Sicht ein arzneimittelnaher Begriff. Rechtsgrundlage: Art. 11 Abs. 1 a, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; § 5 Abs. 1 UWG
„Gutes Futter = Gesunder Magen, Darm & Zähne“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Die Gleichung verspricht gesunde Zähne durch ein weiches Dosenfutter. Einen Beleg für eine Wirkung auf Zähne, Magen oder Darm nennt der Hersteller nicht. Krankheiten werden nicht genannt; wir halten die Aussage aber für nicht objektiv nachprüfbar. Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1 b VO (EG) 767/2009
„Kein Pupsen mehr, normaler Kot und sie frisst es sehr gern. / Die Futterumstellung war auch sehr einfach und wir hatten keine Probleme mit Durchfall oder ähnlichem.“
FragwürdigUnsere Einschätzung: Die Stimmen sind vom Hersteller ausgewählt und auf der Produktseite als Werbung eingesetzt, sie sind deshalb Teil seiner Aufmachung. Nachname, Datum oder Fundstelle fehlen, überprüfbar sind sie nicht. Der FEDIAF-Kodex verlangt für Testimonials, dass sie wahr und überprüfbar sind. Inhaltlich bleiben sie bei Verträglichkeit und Kotbeschaffenheit; eine Krankheit wird nicht behandelt. Rechtsgrundlage: Art. 11 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009; FEDIAF-Kodex 2019 (Testimonials); § 5 Abs. 1 UWG
„Ungeöffnet sind die Dosen mindestens 24 Monate haltbar – ganz ohne künstliche Konservierungsstoffe.“
ZulässigUnsere Einschätzung: In der Zusatzstoffliste stehen keine Konservierungsstoffe; die Haltbarkeit von Dosenfutter beruht auf dem Garen in der geschlossenen Dose. Die Aussage ist aus unserer Sicht zutreffend und wird nicht gegen andere Produkte gewendet. Kleine Unstimmigkeit: Die FAQ nennt geöffnet „2-3 Tage“, die Lagerungshinweise „innerhalb von zwei Tagen“. Rechtsgrundlage: Art. 11 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
„Mineralstoffe … sind essentiell für starke Knochen, ein gesundes Gebiss und eine reibungslose Funktion von Muskeln und Nerven.“
ZulässigUnsere Einschätzung: Eine allgemein anerkannte Beschreibung der Funktion von Mineralstoffen; eine Krankheit wird nicht genannt. Hinweis: Welche Mineralstoffe zugesetzt sind und wie viel Calcium und Phosphor das Futter enthält, ist nicht deklariert. Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 1 VO (EG) 767/2009
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